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Spezifrage - Ansuchen - freiw. KU-verlängerung nach KU gem MSchG § 15

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MelanieKtn, 20 September 2009.

  1. MelanieKtn

    MelanieKtn Gast-Teilnehmer/in

    Hallo.
    Frage an die Spezialistinnen hier.
    Ich werde um eine freiwillige Karenzverlängerung bei meinem DG ansuchen, also nach KU gem. MSchG § 15 (nach 2 LJ des Kindes).
    Vorerst will ich noch ein weiteres Jahr zu Hause bleiben. Grundsätzlich ists ja nix andres als ein unbezahlter Urlaub.
    Da jedoch nach 4 Wochen der Kündigungsschutz bei KU nach dem 2 LJ wegfällt, will ich mir das schon im Ansuchen absichern, wie auch generell die gesetzlichen Bestimmungen des MSchG u. AngG bewahren.
    Im Grunde hat der DG was davon und ich auch. DG braucht mich nicht zu bezahlen da ich vorerst keine ETZ beantrage, und ich kann eben noch zu Hause bleiben.

    So - jetzt meine Frage. Wie soll ich das in meinem Ansuchen reinnehmen.

    "Es gelten weiterhin die Bestimmungen des MSchG sowie des § 23 a AngG." - so wirds im Internet propagiert, bzw. auch von der AK ähnlich vorgeschlagen.
    Gibts möglicherweise noch etwas was ich im Ansuchen unbedingt vermerken sollte?
    Wäre für Spezialisten-Auskünfte;) dankbar. Kenn mich im Großen und Ganzen selbst sehr gut aus, nur vielleicht gibts ja noch was worauf ich jetzt nicht denke und was wichtig wäre.


    Danke:wave:
     
  2. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    am besten einen Termin auf der AK machen, die verfassen Dir solche Schreiben für Deinen DG

    LG Astrid :wave:
     
  3. MelanieKtn

    MelanieKtn Gast-Teilnehmer/in

    danke dir, mit AK hab ich bereits gesprochen.
    das schreiben selbst zu verfassen ist nicht das problem. ich wollt einfach generell die spezialisten auf dem gebiet hier ansprechen, denn die AK-MA denken oft auch nicht an alles - hab da so meine erfahrungen mit. es können oft kleinigkeiten sein auf die man gerade nicht denkt und jemand anderer schon.
     
  4. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    da hatte ich mit dem Mitarbeiter bei der AK Glück...
     
  5. MelanieKtn

    MelanieKtn Gast-Teilnehmer/in

    ja im großen und ganzen sind sie ja ok - und die grundlegenden rechtlichen dinge können sie dir auf anhieb sagen...
    nur als es bei mir um spezialfragen wie abfertigungsanspruch aufgrund verschiedener ausgangspunkte und um bildungskarenz uä ging sind sie a bisserl angstanden... und deshalb ists oft nicht so schlecht mal durchzufragen, denn der eine oder andere hat vielleicht noch einen tipp... ich kenn mich selbst recht gut aus, sichere mich aber immer mind. doppelt ab, also geh beispielsweise was arbeitsrecht betrifft zu 2 versch. AK´s - und wenn nötig direkte rechtsauskunft beim anwalt...:wave:
     
  6. Astrid1979

    Astrid1979 Gast-Teilnehmer/in

    ist bei mir auch so
    hole mir auch immer lieber eine 2 Info ein, wenn ich mir unsicher bin

    dann drücke ich Dir die Daumen, das es hier jemanden gibt, der Dir weiterhelfen kann

    LG Astrid :wave:
     

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