1. Reden wir miteinander ...

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Spezialfrage....

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nico-yara-mami, 8 September 2009.

  1. nico-yara-mami

    nico-yara-mami Gast-Teilnehmer/in

    Ich arbeite in einem Hotel in der Telefonvermittlung 20 Wochenstunden zusammen mit einer Kollegin die 33 Wochenstunden arbeitet.
    Wir arbeiten beide auch manchmal Stundenweise (meistens 4-5) an Sam- und Sonntagen je nach dem ob es die Auslastung gerade veranlasst.
    Nun meine Frage da es zwischen uns zu einer Diskussion gekommen ist:

    Ich bin der Meinung das ich -da ja wesentlich weniger Arbeitsstunden- demnach auch im verhältnismäßig weniger Wochenenden
    arbeiten müsste.
    Meine Kollegin jedoch denkt weil ich ja den selben Stundenlohn wie Sie habe müsste ich auch genau so viele WE arbeiten wie Sie.
    Wer ist nun im Recht? Oder gibt es da gar keine Gesetzliche Grundlage? Bzw. gibt es auch einen Unterschied zw. Samstag oder Sonntag?
    Denn da wir unter den Gastronomiebereich fallen wird der Sonntag als "normaler" Wochentag gewertet und nicht doppelt.

    Hat da wer eine Ahnung?
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Ich kann es dir zwar nicht bestätigen, fürchte jedoch, dass es egal ist, ob du 20 oder 40 Stunden angestellt bist - solange die 20 Wochenstunden nicht überschritten werden, kannst du genauso oft auch am Wochenende eingeteilt werden.

    Um ehrlich zu sein, es wäre ja unfair - eine 40-Stundenkraft müsste demnach ja jedes Wochenende arbeiten, während eine 20-Stundenkraft jedes Wochenende frei hätte.
     
  3. nico-yara-mami

    nico-yara-mami Gast-Teilnehmer/in

    Das ist ja falsch gerechnet,
    ich meine ja nicht das ich NICHT am WE arbeiten wollte, sondern nur auf die Stunden gerechnet im verhältnis weniger.
    Ist ein bisschen schwer zu erklären wie ich das meine.:eek:
     
  4. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Hm, üblicherweise ist Samstag- und Sonntagarbeit anders entlohnt - das wird aber auch auf die jeweilige Branche ankommen.
    Lass dir den Kollektrivvertrag für deine Branche vorlegen bzw. frag bei der AK nach. ob es eine SA/SO Regelung auch bei euch gibt.
     
  5. anroma

    VIP: :Silber

    Mir ist schon klar, was du meinst - aber wie kommt eine Vollzeitkraft dazu, die eh auch die meiste Zeit wochentags da iat, auch noch mehr Wochenenden "schlucken" zu müssen?

    Du sollst in 7 Werktagen 20 Stunden arbeiten, ob du die 20 Stunden von Mo. - Fr. je 4 Std. oder Sa. und So. je 10 Std., doer sonstwie arbeitest, ist von der Vereinbarung mit deinem AG abhängig.

    Es gibt kein Gesetz, dass besagt, dass du bei 20 Wochenstunden nur bspw. jedes 4. Wochenende eingesetzt werden darfst, und eine Vollzeitkraft die 3 anderen Wochenenden arbeiten muss.
     
  6. anroma

    VIP: :Silber

    Ich glaube, ihr geht es da nicht um die Bezahlung, sondern dass sie mit 20 Wochenstunden aliquot weniger Wochenenden arbeiten will, als die 33 Stundenkraft.

    Ich denke, da dürften die geringfügigen Samstagsarbeiter eigentlich gar nicht am Samstag arbeiten - weil sie von der Wochenstundenanzahl ja nur eine gewisse Anzahl an Wochenenden arbeiten dürften.
     

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