1. Reden wir miteinander ...

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Spendenkonto erstellen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nici1972, 22 Februar 2014.

  1. Nici1972

    Nici1972 Gast-Teilnehmer/in

    für ein einzigartiges Fundraising- Filmprojekt müssen wir ein Spendenkonto erstellen
    Blockbuster - Das Filmprojekt | Facebook
    Wisst ihr wie das funktioniert bzw. welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen?
    Danke euch!
     
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Jemand muss schlicht ein Konto eröffnen und die Eingänge dem Projekt weiter geben. Wenn das viel Geld ist, könnte es aber zu steuerlichen Problemen kommen. In diesem Fall wäre es sinnvoll, vorher einen Verein für die Produktion dieses Filmes zu gründen, der dann auch das Konto eröffnet.

    Um an Geld zu kommen, erweisen sich aber die Crowd-Funding Portale als immer sinnvoller. Da braucht man auch kein Konto, weil diese Portale sammeln das Geld und überweisen es dann im Gesamten an den Projektersteller.

    Kickstarter
    Indiegogo: An International Crowdfunding Platform to Raise Money
    Startnext - Crowdfunding, Finanzierung für Kreative, Erfinder und Künstler
    wemakeit
     
  3. Nici1972

    Nici1972 Gast-Teilnehmer/in

    Hast du eine Ahnung wo man nachlesen darf wieviel Spenden man empfangen darf ohne steuerliche Probleme zu erhalten?
    Das mit den Crowdfunding machen wir eh auch auf alle Fälle, nur ist der Zeitraum begrenzt. Wir wollen ein Möglichkeit schaffen dass evtl. Sponsoren uns Geld überweisen können....
     
  4. Q

    Q Gast

    Es geht nicht im "wieviel", sondern um "wofür". Spenden, die für eine gewinnorientierte Aktivität gesammelt werden, sind immer als Einnahmen zu verbuchen und ins Verhältnis zu den Ausgaben zu setzen, ein erzielter Gewinn (gerechnet inkl. der Spenden) ist steuerpflichtig.

    Auch ideelle Vereine dürfen nicht regelmäßig Gewinne erzielen, sonst werden sie als Erwerbsgemeinschaft angesehen und genauso besteuert, wie wenn sie eine Personengesellschaft wären.

    NB: auch verdeckte Ausschüttungen an die Mitlglieder unter dem Tarnmäntelchen der Gemeinnützigkeit werden - wie alle Umgehungskonstruktionen - nach dem tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt beurteilt und entsprechend besteuert. Darunter fallen auch (exzessive) Aufwandsentschädigungen, die sind halt dann beim Empfänger steuerpflichtig, wenn Verhältnismäßigkeit und unmittelbarer Zusammenhang zu einer dem Verein unentgeltlich zugute kommenen Tätigkeit nicht nachgewiesen werden können.
     
  5. Q

    Q Gast

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