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Sparbuch - Inhaberpapier???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Silmum1, 16 Januar 2009.

  1. Silmum1

    VIP: :Silber

    Folgende Situation: Herr M. hat ein Gehaltskonto, ein Depot für Aktien und Fonds, Geld am Online-Sparbuch und über 30.000,-- auf dem guten alten Sparbuch.

    Herr hat einen Unfall und stirbt. Seine Hinterbliebenen sind die Ehefrau und erwachsener Sohn aus einer früheren Beziehung. Der Sohn weiß von dem Geld seines Vaters und weiß auch, dass laut Erbrecht die 1/3 - 2/3 Regelung in Kraft tritt. Die Ehefrau bekommt 1/3 und der Sohn 2/3. Das Konto wird gesperrt, ebenso das Depot und da man das Geld vom Online-Sparbuch nur über das Konto beziehen kann, wird das auch noch in den grossen Erbtopf geschmissen.

    Die Frau krallt sich das Sparbuch, geht damit zur Bank und will das Geld abheben. Sie weiss sogar das Losungswort, jedoch bekommt sie das Geld nicht, weil der Betrag über 15.000,-- liegt und das Sparbuch registriert ist und ebenso in den Erbtopf wandert.

    So, und nun meine Frage: ist das korrekt? Ist das Sparbuch nicht ein Inhaberpapier, das vielleicht auch Jahre später gefunden werden oder vor dem Tod an jemanden verschenkt werden könnte? Sie hat das Losungswort, sie hat das Sparbuch, die Bank will ihr das Geld aber nicht geben! Die Frau, von der ich spreche, ist verzweifelt und braucht das Geld nach dem Tod ihres Mannes jetzt dringend! Bitte dringend um Rat, ob das alles so korrekt ist!
     
  2. Q

    Q Gast

    Das ist (leider) korrekt so, wenngleich deine Argumentation zeigt, dass hier juristische Dilettanten am Werk waren.

    Allerdings, für den Sohn ist es gut, denn so kann sie ihn nicht um das ihm zustehende Erbe verkürzen.

    Falls sie das Geld für die Beerdigung braucht, braucht sie sich allerdings sowieso keine Sorgen zu machen, die wird aus der Verlassenschaft als erstes abgedeckt, nur der verbleibernde Rest wird aufgeteilt.
     
  3. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Ein Losungswort Sparbuch

    kann auch nach Ableben des Besitzers realisiert werden. Ein Losungswortsparbuch ist nämlich trotz Legitimation bei Eröffnung trotzdem noch ein anonymes Sparbuch und lautet daher nicht auf den vollen Namen des Eröffners. Der Haken an der ganzen Geschichte: Auf einem Losungswortsparbuch dürfen maximal 15.000 € drauf sein. Wenns mehr ist, muss das SPB in ein Namensparbuch umgewandelt werdne, und wenn der Verstorbene alleiniger Kontoinhaber war, wirds gesperrt und geht in die Verlassenschaft. Erst nach dem Verlassenschaftsbescheid kan das Sparbuch von der lt. Bescheid berechtigten Person dann realisiert werden.

    Was glaubst du wieviele Leute sich bei uns aufregen, wenn wir bei Losungswortsparbüchern nur bis zu 15.000 € machen. Bei der und der Bank gehts auch mit 20 oder 30.000 €.... Man sieht hier jedoch wieder, das geht so lange gut, solange nix passiert. Im Todesfall, und wenn vielleicht sogar ein Streit um Geld ins Haus steht, geht der Bank dann der A.... auf Grundeis und das Büchel wird gesperrt.

    Der Verstorbene hätte zum Beispiel auch 2 Sparbücher à 15000 machen können, dann wär nix passiert, und die Witwe wäre zum Geld gekommen.
     
  4. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    wär ja noch schöner, wenn irgendwer einfach mit dem gesamten Erbteil verschwinden könnte!

    Ich hab auf die anonymen Sparbücher verzichtet, haben für mich keinen VOrteil gehabt, im Gegenteil, dann hat man 2 von den Dingern daheim und das Geld ist sowieso meines, darf ruhig ein Namenssparbuch sein ;)

    Georg
     
  5. Silmum1

    VIP: :Silber

    Mah - bist ein bisschen komisch? Das ist nicht irgendwer, ich spreche hier von der Witwe des Verstorbenen, mit der er über 15 Jahre verheiratet war! Zu Lebzeiten hat er ihr schon das Losungswort anvertraut und hat ihr gesagt, dass wenn ihm was passiert, sie gleich das Geld abheben soll!

    Der feine Herr Sohn, hat selber sehr viel Geld, eine eigene Firma, hatte überhaupt keinen Kontakt mehr zum Vater und soll jetzt das Geld, das sich der Mann und die Frau gemeinsam "erwirtschaftet" haben, in den Rachen gesteckt bekommen???

    Da haben wir in Österreich ja tolle Gesetze und Regelungen:eek:!
     
  6. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Ein Gesetz muß für alle gelten !
    Die 15000 Euro Regel gilt für alle gleichermassen. Die 1/3 - 2/3 Regel kann muß aber nicht angewandt werden, ich würd da mal nachfragen bzw. der Notar weiß das eh. Gibts ein Testament ?
    Hätte der Mann die 30t€ in 2x 15 geteilt wärs kein Problem;
    bzw. hätte das Sparbuch auf beide lauten können.
     
  7. just2b

    just2b Gast-Teilnehmer/in

    deswegen gibts ein Testament, in dem man jedem bis auf den Pflichtteil alles geben kann wie man will und wenn man sich mit dem Vererben zu wenig auskennt, gibts hierfür sogar einen Notar, der das erledigt (der hätt sich wohl schon bezahlt gemacht)

    und die Bank mischt sich da schon gar nicht in Erbstreitigkeiten ein, weil da kann zum Geldabheben die böseste Schwiegermutter zur nettesten Person werden.
     

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