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Sozialversicherung für Nebenjob, kennst sich jemand aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mrskittycat, 5 November 2010.

  1. mrskittycat

    mrskittycat Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, ich kenn mich nicht mehr aus, kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
    Ich war bis Ende 2009 in Karenz, hab in dem Jahr auch schon stundenweise in meinem alten Job gearbeitet (Entgelt ca. EUR 400) und hab noch nebenher einen Hausmeisterjob gemacht (Entgelt EUr 330). Komme also nicht über die Zuverdienstgrenze. Jetzt schreibt mir die Krankenkasse, sie will über 500 Euro von mir wg. dem Hausmeisterjob :eek:. Ich war fest der Meinung, das kommt nicht zum Tragen, weil ich in Karenz bin und innerhalb der Zuverdienstgrenze bin. Wie ist denn nun die Sachlage? Kennt sich einer von euch aus? Denn ich kann ja erst am Montag dort anrufen und nachfragen und das macht mir schon a bissl Bauchweh - so viel Geld auf einmal zahlen!!

    Wär toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnt.
    Danke, liebe Grüße
    gabi
     
  2. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Sobald du über der Geringfügigkeitsgrenze (ca. 350 Euro/Monat) bist, musst du Sozialversicherung zahlen.
     
  3. mrskittycat

    mrskittycat Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Antwort, das wusste ich schon, aber ich dachte eben, da ich beim Nebenjob unter den 330 Euro bleibe und beim normalen Job die Sozialversicherung ja ganz normal abgeführt wird, muss ich nix zahlen. Das ist eben, was ich nicht wirklich versteh.
     
  4. Charaktersau

    Charaktersau Gast-Teilnehmer/in

    Die Sozialversicherung musst du logischerweise vom Gesamteinkommen zahlen.
     
  5. hek

    hek Gast-Teilnehmer/in

    meines wissens nach werden alle einkünfte zusammengezählt und daraus dann der SV-anteil berechnet.
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du musst erstmal unterscheiden zwischen der Zuverdienstgrenze fürs KBG, die ja nur für den Erhalt desselben ausschlaggebend ist und den SV-Pflichten aus den Dienstverhältnissen.

    Für deine beiden Einkommen ist es so, dass diese in Summe ab
    Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (das sind für 2010 € 366,33 im Monat) SV-pflichtig werden.
    Die SV-Beiträge müssen immer von der Summe der Einkommen abgeführt werden, da aber bei deinem geringfügigen DV (Hausmeisterjob) keine SV-Beiträge abgeführt wurden hat dir dies die KK nun nachverrechnet.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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