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Sozialversichert im unbezahlten Urlaub?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von BuddhaLight, 27 August 2013.

  1. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Bei unbezahltem Urlaub ist man ja trotzdem sozialversichert, zahlt aber weniger Beitrag wegen geringerem Gehalt. Stimmts?
     
  2. Sevenia

    VIP: :Silber

    welches Gehalt bei unbezahltem Urlaub?
     
    peklis und anna-mari gefällt das.
  3. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Good point. :D

    Also sagen wir, zwei Wochen hackeln, zwei Wochen unbezahlter Urlaub. Sozialversicherung?
     
  4. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Nein, SV wird sogar deutlich mehr ;), da du für die Zeit des unbez. Urlaubs nicht nur deinen eigenen SV-Anteil weiterbezahlst sondern auch den SV-Dienstgeberanteil übernimmst, LST fällt dafür aufgrund wahrscheinlich zu geringer Bemessungsgrundlage keine an – alles vorausgesetzt bei unbez.U. bis zu 1 Monat.

    Dauert der unbez.Urlaub länger als 1 Monat erfolgt eine Abmeldung von der GKK (Ende Entgeltanspruch). Bis zu 1 Monat erfolgt keine GKK-Abmeldung, dafür trägt der Dienstnehmer für die Zeit des unbez. Urlaubs außer dem eigenen SV-Anteil auch noch die gehaltsabhängigen Abgaben des Dienstgebers.

    Umgemünzt auf dein Bsp:

    Annahme Ang.gehalt 3000/30x16=1.600 (= lfd Bezug in einem Monat, indem 14 Tage unbez.Urlaub konsumiert werden)
    abzgl SV-DN-Anteil (18,07% von 1.600 (16 Tage) 289,12
    abzgl SV unbez.U. (37,85 % DN- + DG-Anteil von 1.400 (14 Tage unbez.U.) 529,90

    LST zahlst du bei dieser sich ergebenden monatlichen Bemessungsgrundlage von unter 800 € keine und entspricht somit dem Auszahlungsbetrag.

    Ev. vorhandenes Pendlerpauschale z.B. würde ungekürzt als Absetzposten verbleiben.

    Da es keine spezielle gesetzl. Regelung über unbez.U. gibt und der anzuwendende KV idR auch nichts beinhält, lässt dich die Personalabtlg wahrscheinlich eine Vereinbarung unterzeichnen, dass die Sonderzahlungen und der Urlaubsanspruch aufgrund dieser 14 Tage u.U. aliquotiert werden und gleich auch dass die arbeitsrechtlichen Ansprüche (Abf.alt, 6.Urlaubswoche, etc.) für diese Zeit nicht weiterwachsen.
     
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  5. BuddhaLight

    VIP: :Silber


    Oh, Dienstgeberanteil zahlen, hm. :confused:

    Vielen Dank für deine super Erklärung! Bist du Personalverrechnerin?
     
  6. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Nein, bin keine Personalverrechnerin, hab nur privat Ausbildungen in PV und Arbeitsrecht absolviert, da mir die bisherigen Vorab-Informationen diverser Personalverrechnungsverantwortlicher oft zu schwammig waren. :cool:
    Ein bisschen Zeit gilt es dann jährlich zu investieren, um die gesetzlichen Änderungen bzw. veränderten Werte zu berücksichtigen.

    Die weitergegebene Info stimmt deshalb aber trotzdem. :)
     
  7. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Automatisch? Also wenn ich länger als einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen will, geht es nicht ohne Abmeldung?
     
  8. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du deinen SV-Beitrag sowie die Beiträge des DG bezahlst, erfolgt natürlich keine Abmeldung.

    Wenn du aber eine Zeit lang austeigst und nichts bezahlst, endet die Versicherung 4 Wochen nach dem Beginn des "unbezahlten Urlaubes" (der dann technisch eine Unterbrechnung des Dienstverhältnisses ist).
     
  9. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille


    Genau so ist es, bei unbezahltem, über 1 Monat hinausgehendem Urlaub (auch wenn nicht vorab festgelegt) hat immer (ev. auch rückwirkend) eine GKK-Abmeldung zu erfolgen.



    Du müsstest dich in dieser Zeit selbst weiterversichern oder ev. hast du eine Mitversicherungsmöglichkeit (Partner, Eltern).

    Dein kompletter Urlaub ist bereits verbraucht? Stehen dir zB per August 5 neue Urlaubswochen zu, kannst du diese rein gesetzlich gesehen auch bereits komplett verbrauchen, wobei halt Urlaub immer eine Vereinbarungssache zwischen DG und DN ist. Der DG wird im Normalfall den kompletten Urlaub zu diesem Zeitpunkt noch nicht gerne genehmigen, da im Falle eines Beschäftigungsendes vor Ablauf des Urlaubsjahres der verbrauchte (auch komplette) Urlaub nicht rückzuerstatten ist, hingegen ein noch nicht konsumierter nur aliquot auszuzahlen wäre. Rückerstattung von zuviel verbrauchtem Urlaub ist nur bei Entlassung oder ungerechtfertigt vorz. Austritt ein Thema.

    Ev. stimmt aber dein DG auch sogar einem Urlaubsvorgriff zu oder vielleicht wäre eine Bildungskarenz auch noch eine Möglichkeit?
     
  10. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Dann müßt ich mich ja bilden, um Himmels Willen! :eek:;)

    Danke nochmal für deine Expertise! :thumbsup:

    Wenn ich am 1. September neue 5 Wochen Urlaubsanspruch habe und diesen sofort wieder verbrauche und danach gleich kündige, passt das also so. Wenn ich ihn aber nich verbraucht habe, bekomme ich ihn nur aliquot ausbezahlt. Stimmt das so?

    Mitversicherung - bei wem kann man sich mitversichern lassen, bei jedem? Was heißt Partner, muss der die gleiche Adresse haben? Eltern geht auch, egal wie alt ich bin? Wer sonst noch?
     
  11. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Stimmt so, aber wie gesagt, Urlaub ist Vereinbarungssache und der DG wird möglicherweise einer kompletten Konsumation gleich zu Beginn des angefallenen Urlaubsjahres nicht zustimmen, weil er weiß, keine Rückforderung bei unschädlichem Austritt des DN.
    Hier auch noch ein entsprechender Link dazu
    BMASK - Arbeit - Arbeitsrecht - Urlaub / Pflegefreistellungen - Urlaub


    Erkundige dich bitte diesbezüglich beim SV-Träger, Genaueres zur Mitversicherung weiß ich leider auch nicht.
     
    BuddhaLight gefällt das.
  12. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Danke, @Vivienne! :)
     
  13. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Ein Szenario würd ich noch gern durchspielen: Wenn ich am 1.9. 5 Wochen Urlaub bekomme, aber keinen Tag davon verbrauche, könnt ich genau ein Jahr später 10 Wochen Urlaub nehmen plus eventuell erwirtschafteten Zeitausgleich bzw. vereinbarten unbezahlten Urlaub bzw. würde ich dann nach Ablauf der 10 Wochen Urlaub kündigen, wär das ok.
     
  14. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Du könntest ab Anfang 9/2014 10 Wochen konsumieren, wenn dein DG damit einverstanden wäre. Will er dich nicht so lange entbehren, könnte er zB auch nur einem Verbrauch von 5 Wochen zustimmen.

    Unterzeichnet dein DG jedoch deine Urlaubsanforderung über 10 Wochen zB ab Mitte September bis Mitte November 2014 und du kommst zurück und kündigst, hast du idR als Ang. eine 1 monatige Kü-frist mit Kündigungsmöglichkeit zum Monatsletzten, einzuhalten. In deinem Fall würde das bedeuten, Mitte November aus Urlaub retour, Kündigung frühestens per Ende 11/14 möglich unter Einhaltung einer 1-monatigen Kü-frist. Letzter Arbeitstag: 31.12.14.

    Der fürs Urlaubsjahr 9/14-8/15 bereits komplett verbrauchte Urlaub darf mit Ausnahme der 2 bereits erwähnten Beendigungsarten nicht zurückgefordert werden. (siehe auch UrlaubsGesetz)
    http://www.jusline.at/10._Anspr%C3%BCche_bei_Beendigung_des_Arbeitsverh%C3%A4ltnisses_UrlaubsG.html

    Beachte auch noch: UrlaubsGesetz gilt nicht für öffentlich Bedienstete und prüfe nach, ob dein neues Urlaubsjahr auch tatsächlich immer mit Eintrittsdatum beginnt und das Unternehmen nicht auf Kalenderjahr umgestellt hat.
     
  15. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Vielen Dank nochmal!

    Wie schauts aus bei Umstellung auf Kalenderjahr, dann kommt am 1.1. der Jahresurlaub dazu, auch wenn man ihn sonst am 1.9. erst bekommen würde? :)
     
  16. Marion.T

    Marion.T Gast-Teilnehmer/in

    :-00000 der Tellerrand war seit Dienstag wie erloschen oder?
     
  17. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Bitte?
     
  18. Marion.T

    Marion.T Gast-Teilnehmer/in

    Wahnsinn, bitte kannst du nicht von einem Beitrag zum nächsten denken?
     
  19. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    :cry:
     
  20. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    So einfach und günstig gelegen für dich ist es auch wieder nicht. :)

    Hat euer Unternehmen in der Vergangenheit bereits auf Kj umgestellt, erhalten alle DN immer mit 1.1. ihren neuen Urlaubsanspruch. In dem Fall ist es nur wichtig für dich, dies aber auch zu wissen, um nicht per 1.9. (mit deinem Eintrittsdatum) den neuen Urlaubsanspruch zu erwarten sondern eben immer per 1.1.

    In der Vergangenheit hättest du bei Umstellung des Urlaubsjahres auf Kalenderjahr (und bereits 1 Jahr beschäftigt) für das Rumpfjahr 1.9.-31.12. den aliquoten Urlaub erhalten und für die Zukunft gilt dann immer per Kal.j. der volle Urlaubsanspruch.

    Einen Vorteil aus der Url.umstellung eines Unternehmens kannst du nur ziehen, wenn du gerade im Jahr der Umstellungsphase in das Unternehmen eintrittst (Unternehmen will per 1.1.14 umstellen – dann würde man bei Eintritt im Jahr 2013 in der 1.Jahreshälfte z.B. Mai 13 für 5/13 - 31.12.13 auch bereits den gesamten Jahresurlaub erhalten – dies dürfte auch nicht einzelvertraglich ausgeschlossen werden bzw. hätte keine Rechtskraft. Beim Eintritt in der 2. Jahreshälfte 13 (zB Sept.) dürfte vom Unternehmen einzelvertraglich nur der aliquote Urlaub für das Rumpfjahr festgelegt werden. Wurde dies einzelvertraglich allerdings vom Unternehmen verabsäumt, würde auch für Eintritte in der 2.Jahreshälfte des Rumpf-Urlaubsjahres der komplette Jahresanspruch zustehen.

    Eine mögliche Quelle dazu - Link der WKO (nur die Einzelvertragsregelungen für die Eintritte in der 2.Jahreshälfte eines Rumpf-Urlaubsjahres haben sie vorenthalten)
    http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk%3Fangid%3D1%26stid%3D423833%26dstid%3D0
     

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