1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Sozialhilfe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MartinMonika, 7 November 2009.

  1. MartinMonika

    MartinMonika Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle.

    Kennst sich wer mit Soziahilfe aus ?

    Mein Mann ist seit einen Jahr in Krankenstand und er bekommt gerade mal 900 Euro Krankengeld was natürlich viel zu wenig ist bei 3 Kinder.

    Kann man sich die Sozialhilfe irgendwie selber grob ausrechnen ?

    Bin für alle Tipps sehr dankbar.

    LG.Monika
     
  2. Scherzinfarkt

    Scherzinfarkt Gast-Teilnehmer/in

    jedes bundesland hat andere soz.hilfe beträge (wird erst im sept. 2010 für alle gleich "grundsicherung"), weiss nicht wieviel es genau in oö ist im moment.


    kann dir nur sagen, dass man von überall das geld nehmen muss, was man bekommt (in dem fall krankengeld) und der differenzbetrag auf die soz.hilfe dann aufgerechnet wird.

    dann kommts aber noch aufs gemeinsame einkommen an, sobald man verheiratet is bzw. zusammen wohnt, ob man irgendwelche liegenschaften etc. besitzt - sonst bekommt man von denen gar nix.

    aber am besten zur AK oder direkt zum sozialamt gehen und informieren!!

    alles gute :)
     
  3. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    ich will dir jetzt nicht zunahe treten, aber wenn es dein mann ist seid ihr sicher verheiratet dh du hast auch ein einkommen das zu seinen 900 dazugerechent werden und dann schau mal ob ihr nicht drüber seid.

    es hat bei uns eine zeit gegeben obwohl mein mann arbeiten war hat er nur 750 euro bekommen und ich karenzgeld und wir haben zwei kids plus mein mann noch eines wo er allimente zahlen musste und wir haben keinen einzigen cent zuschuss bekommen geschweige denn das sozialamt ..wir waren leider immer um ein paar euro drüber ;) ...

    dh ihr könnt euch eh glücklich schätzen da er 900 bekommt im monat ..andere bekommen weniger und haben keinen anspruch auf sozialleistungen
     
  4. MartinMonika

    MartinMonika Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin noch in karenz und bekomme 430 Euro also zusammen 1320 Euro.

    Bei meiner rechnung bleiben nicht einmal 300 zum leben und das finde ich nicht gerade als zuviel.

    Ende des monats haben wir eh einen termin dort aber ich wollte mich halt im vorfeld erkundigen wie das so läuft.



    LG.Monika
     
  5. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Und ca. 500 Familienbeihilfe für 3 Kinder.
    Habt ihr selbst drei Kinder oder zählst du das Kind von deinem Mann zu diesen drei?

    Habt ihr schon den Mehrkindzuschlag beantragt? Das macht man einmal für ein ganzes Jahr und bekommt 436,80 (12 x 36,40) € für drei Kinder.
     
  6. MartinMonika

    MartinMonika Gast-Teilnehmer/in

    Alle 3 Kinder leben bei uns im Haushalt und mein Mann ist auch der Vater von allen 3.

    Das wegen dem Mehrkindzuschlag wird nächste Woche beantragt.

    Deshalb möchte ich ja zum Sozialamt gehen um ein paar Tipps zu bekommen.

    LG.Monyka
     
  7. SimoneG

    VIP: :Silber

    wie schaut es mit dem Alleinverdiener aus?
    habt ihr den beantragt?
    das sind im Jahr bei drei Kinder fast 900 euro, solange du im Erziehungsurlaub bist oder weniger als 6000 Euro im Jahr verdienst
     
  8. JungeMami19

    JungeMami19 Gast-Teilnehmer/in



    Ich glaub eher nicht,dass ihr Anspruch auf Sozialhilfe habt,kann mich aber auch irren.

    Wir haben damals noch zusammengewohnt,er hat um die 730,- Arbeitslosengeld erhalten und ich nur Kinderbetreuungsgeld (ebenfalls 430,- ca.) + Familienbeihilfe für ein Kind.(er trotzdem noch für 2 Kinder aus seiner vergangenen Ehe zu bezahlen gehabt) und wir haben 450,- Miete gehabt. Uns wurde gesagt,dass wir keinerlei Anspruch hätten. Weder auf Sozialhilfe,noch auf irgendeine andere Leistung von denen.


    Andere Zahlungen wie Schulden,Kredite etc. zählen sie nicht ab !! Das interessiert die dort nämlich nicht. ;)

    Bei mir jetzt haben sie mir abgerechnet die Miete+Strom+FW :)

    Aber da ich vor 2 Monaten schon über dem "Durchschnitt" war,weil ich ab diesem Datum U-Vorschuss für Kind 2 erhielt,hatte ich keinerlei Anspruch mehr auf Sozialhilfe. Bin jetzt auch alleine mit 2 Kids !



    lg :wave:
     
  9. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    jeps war bei uns genauso so ... ich bin mal gespannt was die TE bekommt denk aber auch nix, ausser in linz sind sie spendabler
     
  10. feelfree

    feelfree Gast-Teilnehmer/in

    ich fürchte auch, dass ihr nix bekommen werdets. wir haben zur zeit weniger einkommen als ihr und sind nur ein paar euro über dem sozialsatz, daher bekommen wir nix. aber vieleicht ist das in oö ja anders.


    joani
     
  11. MartinMonika

    MartinMonika Gast-Teilnehmer/in

    Naja hört sich ja nicht gut an aber hingehen werde ich trotzdem.

    Was zählt jetzt überhaupt zum Einkommen ?

    Karenzgeld und Krankengeld sicher aber wie sieht es mit der Kinderbeihilfe aus ?

    Am 23ten haben wir eh einen termin dort und dann stehlt sich aller heraus.




    LG.Monika
     
  12. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Mehrkindzuschlag:



    Allgemeine Informationen
    Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten.

    Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 36,40 Euro. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung . ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung . berücksichtigt.

    Hinweis: Wenn Sie keine steuerpflichtigen Einkünfte haben, ist eine direkte Auszahlung durch die zuständige Stelle möglich.


    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    Familienbeihilfebezug für mindestens drei Kinder
    das Familieneinkommen darf für das Jahr 2006 die Grenze von 45.000 Euro, für das Jahr 2007 die Grenze von 55.000 Euro und für das Jahr 2008 ebenfalls die Grenze von 55.000 Euro nicht überschreiten.
    Hinweis: Beim Mehrkindzuschlag können die Kinder aus einem Haushalt, wenn teilweise vom Vater und teilweise von der Mutter Familienbeihilfe bezogen wird, zusammengerechnet werden. Die Eltern müssen sich in dem Fall einigen, wer den Mehrkindzuschlag erhalten soll.


    Fristen
    Der Mehrkindzuschlag kann jederzeit beantragt werden. Rückwirkend wird er jedoch nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.


    Zuständige Stelle
    das Wohnsitzfinanzamt


    Verfahrensablauf
    Der Mehrkindzuschlag wird in der Regel bei der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt. Er muss daher im Rahmen der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
     
  13. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    hier der link http://www.wien.gv.at/ma40/sozial/richtsatz.htm
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden