1. Reden wir miteinander ...

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Sonnensegel - Baubewilligung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sol78, 28 Juni 2013.

  1. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle,

    Wir möchten in unserem Garten ein Sonnensegel aufstellen und dazu 1 eventuell 2 Steher in den Boden betonieren. Das Sonnensegel soll dann in der warmen Jahreszeit (falls es die wiedermal gibt ;))die meiste Zeit hängen bleiben
    Weiß jemand, ob man dafür eine Baubewilligung braucht?
    Wir wohnen im Bundesland Salzburg.

    Danke schon mal!

    LG Sol78
     
  2. mo-mo

    VIP: :Silber

    ich würds mal machen, für so kleinigkeiten geht das, wenns benötigt wird, im nachhinein auch noch.
     
    electra gefällt das.
  3. in wien brauchst das sicher nicht.
    denk dran, dass ein sonnensegel schnell zerreißt bei starkem wind.
    ich wollte auch eines montieren, habs aber gelassen, nachdem bei bekannten das teil mehrmals abgerissen wurde.
    vielleicht kannst du eines kaufen, das man auch einrollen kann, wenns stürmisch wird.
     
  4. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Hinweise! An eines zum Einrollen hab ich eh auch schon gedacht. Befürchte nur, dass die extrem teuer sind.
    Ich werde wohl um eine Nachfrage beim Bauamt nicht herumkommen. Einfach so machen trau ich mich bei unseren Nachbarn nicht. Die regen sich sicher drüber auf, und wenn dann wirklich eine Bewilligung nötig ist haben wir nur Scherereien...
     
  5. electra

    electra hexe

    wieso soll die nachbarn ein sonnensegel auf DEINEM grund stören??
     
  6. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Es sind Reihenhäuser und die lästigen Nachbarn möchten überall über die Nachbargärten drübersehen. Sie regen sich auch über den lebenden Zaun auf unserem Grund auf, der 1,70 m hoch ist...
    Also wird sie unser Sonnensegel sicher auch in ihrem "Aussichtsbedürfnis" stören.
    Das sind leider Freaks!
     
  7. electra

    electra hexe

    da haben sie aber pech. weil ihr da sicher im recht seid.

    hol dir sicherheitshalber eine baubewilligung, die kannst du ihnen dann unter nie nase halten.
     
  8. mo-mo

    VIP: :Silber

    ob die nachbarn etwas stört oder nicht, ist den vorschriften zur bewilligung egal.
    ich habe auf meinem grund 2 pfeiler errichtet für ein tor, stören niemanden, nehmen keine sicht, nix - da mussten alle anrainer unterschreiben, das land burgenland, die gemeinde und die straßenerhalter. taufschein und impfpass wollten sie nicht sehen, sonst alles, sogar grundbuchauszug und 122 euro!
     
  9. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Die Bauordnung ist Kommunensache und kann damit in jedem einzelnen Dorf anders sein. Bei einem Eigengrund würde ich mit fast 100%iger Sicherheit nicht annehmen, dass ein entfernbares Sonnensegel einer Baubewilligung bedarf.

    Am Einfachsten ist, wenn du bei deinem Gemeindeamt anrufst, dich mit der für Bauangelegenheiten zuständigen Person verbinden lässt (in kleineren Gemeinden oft der Bürgermeister) und diese Person schlicht danach fragst. Kostet 5 Minuten Aufwand und bringt eine verlässliche Auskunft.

    Hier im Forum können die Leute nur raten und allgemeine Tipps geben. Das wird dir nicht erschöpfend helfen.
     
    maha gefällt das.
  10. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Da hast du recht, oxymoron! Werde ich eh machen.
     
  11. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Bauordnung ist nicht Sache der Gemeinde sondern des Landes (und das reicht eh) Die Erlassung von Baubescheiden ist Sache des Bürgermeisters (1.Instanz) und erst in zweiter Instanz der Gemeinderat.

    Ein Entfernbares Sonnensegel ist nicht bewilligungs oder anzeigepflichtig weil es eben entfernbar ist und selbst wenn es fis wäre würde es unter 15 ?bzw 20m² keine Bewilligung brauchen.

    Annahme ist aber das es auch euer Grund ist - wenn es ein Gemeinschaftsgrund ist könnten die Miteigentümer was dagegen haben.

    Das mit dem lebenden Zaun und deren Höhe kann man im Bebauungsplan regeln, wenn dort nichts steht kann hat der Nachbar Pech !
     
  12. maha

    VIP: :Silber

    Im Flächenwidmungsplan bei mir steht: "Ab 50cm Höhe ist freier Durchblick zu gewähren"
    --> Ein dichter Thujenbewuchs ist nicht erlaubt. (Bei mir; 14.Bezirk)
     
  13. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Flächenwidmungsplan ergibt den Bebauungsplan - aber stimmt es steht im Bebauungsplan drinnen (den hab ich aber eh gemeint) 50cm ist recht niedrig ich kenns eher von Hanggrundstücken das nicht einer eine Gartenmauer + Thujen mit gesamt 3-5m errichtet.
     
  14. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Beiträge!
    Für lebende Zäune gibt's bei uns prinzipiell keine Höhenbeschränkung. Da haben wir uns schon erkundigt.Sie könnten höchstens wegen Entzug von Licht und Luft klagen, aber das wird nach meiner Info sehr restriktiv zugunsten der "Pflanzeneigentümer" ausgelegt.
     

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