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Sonderzahlungen ( Urlaubs Weihnachtsgeld ) Auswirkung auf Arbeitslosengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von punisherrr, 11 August 2011.

  1. punisherrr

    punisherrr Gast-Teilnehmer/in

    hallo leute,

    ich hab mal ne frage:

    meine firma hat mich nun nach 4 jahren aufgrund sparmaßnahmen mit 1. september 2011 ( inkl 4 wochen kündigungsfrist ) gekündigt.

    nun bin ich gezwungen kurzfristig arbeitslosengeld zu beziehen!

    nun hab ich gehört das wenn ich das alipuote weihnachts und urlaubsgeld ausbezahlt bekomme, dass dann das ams sich das irgendwie berechnet dass ich eine bestimmte zeit solange das urlaub/weihnachtsgeld ausbezahlt wird ich kein anspruch auf arbeitslosengeld habe.

    beispiel:

    ich würde 1000€ arbeitslose bekommen ( laut ams )

    bekommen nun mit ende meines jobs mein letztes gehalt + 1500 arbeitslose

    hätte dann das ams das recht mir meinen bezug für einandhalb monate zu verwehren?


    bei meiner lebensgefährtin war es so das, wie sie von ihrer firma entlassne wurde , ihr 125 überstunden ausbezahlt wurden und dafür hat sie ca. 2-3 wochen sperre über das arbeitslosengeld gehabt.
    was ja eigentlich ne frechheit ist wie ich finde , immerhin hat sie für die überstunden geschuftet und auch vorher 9 jahre lang schön steuern einbezahlt...

    ps: ich bin auch zum ersten mal in meinem leben arbeitslos und bin nicht stolz drauf!

    habe aber schon wa sin aussicht für novemeber 2011 , wäre aber gezwungen bis zu diesem stichtermin
    arbeitslose zu beziehen.

    ich danke euch schon mal für die infos
     
  2. punisherrr

    punisherrr Gast-Teilnehmer/in

    beim beispiel meinte ich gehalt + 1500 urlaubs weihnachtsgeld ( sorry )
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    soweit ich weiß (ohne gewähr!), hat die auszahlung von 13./14. keine kürzung zur folge, andere sonderzahlungen wie zb überstundenauszahlung allerdings schon.

    lg

    so
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bin der selben Meinung wie Sonnengelb!
    Der aliquote Teil des UG + WG hat keine Auswirkungen, sehrwohl aber wenn du Überstunden oder nicht verbrauchte Urlaubstage ausbezahlt bekommst. Dies deshalb weil die Auszahlung so erfolgt, dass du für den Zeitraum der ausbezahlten ÜStd bzw. UT im SV-rechtlichen Sinn angemeldet bleibst.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. tartoletta

    tartoletta Gast

    ich bin der meinung, dass weder urlaubs- u. weihnachtsgeld noch ausbezahlte überstunden oder abfertigung eine auswirkung auf das alg haben

    lediglich ausbezahlte noch nicht konsumierte urlaubstage sind für das alg relevant, allerdings nicht im sinne einer sperre, sondern wird der auszahlungsbeginn um diese tage verschoben (und am ende wieder drangehängt)
     

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