1. Reden wir miteinander ...

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Sonderurlaub für Hochzeit

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von canaria, 5 Januar 2013.

  1. canaria

    canaria Gast-Teilnehmer/in

    hallo,
    hab mal eine frage, ich heirate im Juni kirchlich, und hab vor 5 jahren standesamtlich geheiratet. bekomm ich dann nochmal sonderurlaub oder ist der bereits durch die erste Hochzeit "verbraucht"?

    weiß das wer??

    danke
     
  2. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    am besten in den für deine branche zuständigen kollektivvertrag schauen.
     
    BuddhaLight gefällt das.
  3. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Kann mir nicht vorstellen, dass es für die Kirche einen Extratag gibt.
    Es sei denn im KV für Priester.
    Ach nein, die dürfen ja nicht.
     
    E.Liza, trilogie und Hasenfratz gefällt das.
  4. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    zumindest im handels kv steht nur heirat, nicht ob kirchlich oder standesamtlich. soweit ich mich erinner steht auch nix von abständen, kann mich aber irren.
     
  5. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Es zählt nur die Standesamtliche Hochzeit.
     
  6. trilogie

    trilogie Gast

    und wenn man sich scheiden lässt und dann nochmals standesamtlich heiratet? dann hat man schon nochmal anspruch auf den sonderurlaub oder?
     
  7. Schnuppe

    Schnuppe Gast-Teilnehmer/in

    ja denk ich schon.
     
    trilogie gefällt das.
  8. Mpazi.Lu

    Mpazi.Lu Gast-Teilnehmer/in

    Na klar. Genauso, wenn du öfter umziehst (und dich dementsprechend ummeldelst).
     

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