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sonderausgaben

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schnecki09, 1 April 2011.

  1. schnecki09

    schnecki09 Gast-Teilnehmer/in

    hallo....
    habe da mal eine frage....unsere sonderausgaben waren im jahr 2010 so ca 6.190euro und versicherung ca 290 euro...
    wir haben den alleinverdiener also dann die höchstgrenze von den 5.980 glaube ich waren es:eek: wie wird das dann berechnet?dachte 25%???
    bekommen haben wir so ca 770euro:confused:
    war schon einmal dort da der erste bescheid falsch war...sie schrieben 690euro statt 6.190:boes: aber warum sind es dann insgesammt dann "nur" 770 euro??????wer kann mir da helfen...ich stehe an...
    musste schon 2mal berufung machen da sie sich vertan haben aber stimmt es jetzt?? bitte hiiiiiiiiiilfeeeeeeeee:hug:
     
  2. Ottawa

    Ottawa Gast-Teilnehmer/in

    Die meisten Sonderausgaben sind 'Topf'-Sonderausgaben (Kirchenbeitrag gehört z.B. nicht dazu). Diese sind gedeckelt (eben in Eurem Fall die ~€5.980).
    Diese werden zu 25% berücksichtigt. Das heißt z.B.:

    25% von €5.980 = €1.495 werden berücksichtigt. Das heißt, die Bemessungsgrundlage mit der die Einkommenssteuer berechnet wird sinkt um diese €1.495.
    Hat der Steuerpflichtige (wahrscheinlich in diesem Fall der Mann als Alleinverdiener) einen Einkommenssteuer Grenzsteuersatz von 43% (wahrscheinlich), wird die Einkommenssteuer durch diese Sonderausgaben um €1.495 * 43% = €642,85 geringer.
     
  3. sbh75

    sbh75 Gast-Teilnehmer/in

    Vom Höchstbetrag 5840,-- mindert 1/4 das sind 1.460,-- die Steuerbemessungsgrundlage.
    Du bekommst somit nicht die 1.460,-- als Steuererstattung, sondern je nach höhe des Steuersatzes (36,50% oder 42,3% oder 50:wacky:. Ich würd mal tippen ihr seid im 42,3% Steuersatz d.h. 1.460,-- x 42,3% = 620,-- Steuerrückzahlung
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Für die Sonderausgaben (Kirchenbeitrag bis 200 Euro ist extra) gilt bei Anspruch auf den AVAB eine Deckelung von 5.840,-- pro Jahr bzw. wenn ihr für mind. 3 Kinder FBH bezieht kann auch noch der Sonderausgabenerhöhungsbetrag geltend gemacht werden und somit bis 7300 Euro Sonderausgaben absetzbar.

    Von diesem Höchstbetrag werden 25% als steuermindernd gerechnet, d.h. die jährliche LStBMG verringert sich um 1.460,-- Euro.
    Je nach Höhe des Grenzsteuersatzes ergibt sich dadurch ein unterschiedlich hohes Guthaben, z.B. iHv 532,90 Euro (Steuersatz 36,5%bei LStBMG bis 25.000,--).

    Ob der Betrag auf den Einkommensteuerbescheid jetzt stimmt, lässt sich als Ferndiagnose insofern nicht beurteilen da hierfür wesentlich mehr an Informationen notwendig sind.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. schnecki09

    schnecki09 Gast-Teilnehmer/in

    ich danke euch für die hilfreichen antworten:hug:
    jetzt verstehe ich es...ist nicht so unbedingt meine welt alles was mit zahlen zu tun hat:rolleyes:
    danke noch mal für die antworten
    lg:wave:
     

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