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Sonderausgaben - Arbeitnehmerveranlagung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 3 Februar 2011.

  1. maho

    VIP: :Silber

    Heuer blicke ich nicht unbedingt durch was die Arbeitnehmerveranlagung anbelangt --- kann mir JEMAND von euch helfen:

    Unter Sonderausgaben steht bei Instandsetzungsmaßnahmen der Punkt
    * Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes - oder Verbrauchs....

    Ich habe 2010 bei meinem Haus einen Vollwärmeschutz, die Fassade, Kaltdach, Dachdämmung und Dach neu gemacht (früher war das Haus nicht gedämmt...)

    Für alle diese Maßnahmen gibt es keinen Förderkredit und auch keinen Zuschuss vom Land ---- kann ich nun diese Beträge bei der Arbeitnehmerveranlagung rein schreiben?

    Wenn ja - darf ich nur die Dämmung berücksichtigen (Vollwärmeschutz bzw. Dämmung unterm Dach - oder gehört das Dach (Dachplatten) und die Fassadenfarbe und das ganze drumherum was benötigt wurde auch dazu?

    Gibt es da einen Extra Menüpunkt oder gehört das (zumindest glaube ich das) unter Sonderausgaben Punkt 456 rein (da steht:Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden - wenn man auf Hilfe geht, dann steht unter Sonderausgaben der Punkt Instandsetzungsmaßnahmen und wiederum " Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes - oder Verbrauchs)

    Die oben genannten Veränderungen dienen ja eindeutig zur Verminderung des Energieverlustes bzw. Verminderung des Energieverbrauchs.... zumindest sehe ich das so....



    Eine weitere Frage stellt sich jetzt bezüglich Kinder:

    2010 habe ich nur für 2 Monate (Jänner, Feber) noch für 3 Kinder die FBH bekommen, ab März nur mehr für 2 Kinder...

    Jetzt steht das aber so komisch im Formular:
    Unter Alleinerzieherabsetzbetrag muss ich 2 Kinder eingeben (weil ja nicht 7 Monate für alle 3 FBH bekommen) - das ist mir klar....

    aber jetzt kommts und für mich ein Widerspruch.... (ich habe ja 3 Kinder)
    Unter Mehrkindzuschlag steht jetzt aber: "Ich beantrage den Mehrkindzuschlag für 2011, da für 2010 zumindest zeitweise Familienbeihilfe für mindestens 3 Kinder bezogen wurde".

    Zeitweise hätte ich ja für 3 Kinder FBH bezogen (für 2 Monate...) ---- unter Mehrkindzuschlag steht nämlich nichts mehr von 7 Monaten ..... wurde da was geändert oder verstehe ich da was total falsch, denn lt. "zumindest zeitweise" müsste ich ja das Hakerl setzen....



     

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