1. Reden wir miteinander ...

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Sollte ein Häftling auf ausdrücklichem Wunsch...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von KikiundLauftier, 29 September 2014.

  1. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf

    Sterbehilfe erhalten dürfen?
    Nein nicht aus gesundheitlichen Gründen, sondern weil er mit der Begründung seines Gefängsnisaufenhalts (in dem Fall ein Sexualstraftäter) nicht mehr klar kommt und seines Glaubens keine adäquate Therapie bekommt.

    JA oder Nein....und die Begründung bitte dazu!
     
    #1 KikiundLauftier, 29 September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 29 September 2014
  2. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ich verstehe die Frage nach Sterbehilfe nicht.
    Weshalb bringt er sich nicht einfach selbst um?
     
  3. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf

    keine Ahnung!
    Vielleicht fehlen ihm die Mittel dazu.....oder er ist psychisch zu sehr im Eck, als das er dieses unterfangen selbst lösen könnte.
     
  4. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Ich denke das im Knast nit in jeder Ecke eine Waffe rumliegt! :D
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 29 September 2014, Oberer Text geschrieben: 29 September 2014)
    Ja soll er dürfen! Aber ohne große Aufregung....weg und tschüss!
     
  5. Naja

    Naja Gast-Teilnehmer/in

  6. farbenfroh

    VIP: :Silber

    nein.
    Begründung - dann wird die Hilfe zum Sterben vll auch auf jene Häftlinge ausgeweitet, denen das wollen "eingeredet" wurde. Gefährliches Pflaster.
     
    KikiundLauftier gefällt das.
  7. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf

    Naja gefällt das.
  8. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Da mag offenbar wieder mal jemand in die Medien. ;)
    Es bringen sich hunderte Menschen in den Gefängnissen um. Wenn er das will, soll er das machen. Aber den Rest der Menschheit mit diesem Nicht-Problem in Ruhe lassen.
     
    anna-mari gefällt das.
  9. Beere

    VIP: :Silber

    Laut orf.at darf der Belgier sterben.
    Das Berufungsgericht hat seinen Antrag gebilligt.
     
  10. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Aus diesem Link:
    "Belgien hat eines der liberalsten Gesetze in Europa, das seit 2002 das Töten auf Verlangen erlaubt - wenn Patienten unerträglich an einer Krankheit leiden. Auch psychische Gründe sind zulässig. So wurde im vergangenen Jahr einem 44-Jährigen nach einer missglückten Geschlechtsumwandlung Sterbehilfe gewährt. Seit diesem Februar können auch auch todkranke Kinder und Jugendliche ihre Tötung verlangen. Seit Jahren steigen die Zahlen: 2013 nutzten 1807 Belgien Sterbehilfe - ein neuer Rekord."

    Vor diesem Hintergrund wäre die Antwort natürlich ja, weil Inhaftierte ja nicht ausgenommen sind. Einzig die psychische Verfassung wäre zu diskutieren. Was übrigens nicht so einfach ist, weil manche generell davon ausgehen, dass dem Wunsch zu sterben eine psychischen Ausnahmesituation zugrunde liegen muss. Und dann wieder die Frage ist, was Ursache und Konsequenz ist.

    Jedenfalls lautet die Frage, ob eine Gesellschaft Töten auf Verlangen gesetzlich regelt und wie es durchgeführt wird, und dann gilt es für alle gleichermaßen, egal ob und warum einer inhaftiert ist. Diese Thematik von dem genannten Einzelfall ausgehend zu diskutieren, finde ich falsch.
     
  11. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Wie wär's mit einer Menschenschlachtfabrik? Jeder, der sterben will, meldet sich dort an und das wird geregelt. Ohne, dass die Tochter den erhängten Vater nichtsahnend im Keller finden muss. Oder der absichtliche Knall mit dem Auto gegen das Tunnelportal vom Airbag so gemildert wird, dass der Genughabende nur das restliche Leben querschnittsgelähmt ist und von den Angehörigen gepflegt werden muss.

    Okay, ich gebe es zu. Der Beitrag ist ironisch gemeint. Aber so einen guten Kern hat er. Man könnte z.B. mal damit beginnen, Selbstmord von der gesellschaftlichen Ächtung zu befreien.
     
    anna-mari gefällt das.
  12. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Das ist ja eine andere Geschichte. Zumal das Wort SelbstMORD schon eine eindeutige Sprache spricht. Aber mit dem Änderungswillen von unpassenden oder von mir aus unpassend gewordenen Bezeichnungen ists ja nicht so weit her, weder im Forum noch in der heute schon mehrfach hochgelobten Realität. ;)
     
  13. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in


    Da frage ich mich, inwieweit und wie man überprüft, wie "ernst" der Wille des Sterbens ist und wie man dann die Verantwortung diesbezüglich übernimmt. Dann lieber eine klare Regelung für alle Beteiligten, wie es der oxy beschreibt.
     
    #13 anna-mari, 29 September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 30 September 2014
  14. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Dann sagen wir doch Suizid. Das versteht dann wenigstens nicht jeder. Die Schlachtfabrik wäre dann elegant das Suizidarium (ich hoffe sehr, dass ich dieses Wort jetzt erfunden habe).

    So. Und jetzt höre ich auf, über den Blödsinn nachzudenken.

    Jeder soll sein Leben selbst beenden dürfen. Und wie immer im Leben kommt es auf die Intelligenz und Rücksichtnahme des Ausführenden an, ob und wie er seine Lieben darauf vorbereitet und sie vor Grauslichkeiten schützt. Man kann und muss nicht alles regeln oder industrialisieren. Brr...
     
    #14 0xym0r0n, 30 September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 30 September 2014
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  15. bluegrass

    VIP: :Silber

    Im Film "Soylent Green" euphemistisch "Home" genannt.
    Soylent Green - Wikipedia, the free encyclopedia
     
  16. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    bitte leute strengt euch an.
    kiki möchte ein mittelding zwischen "weg mit dem gsindel" und "der muss mit seiner bösen tat ewig leben, das ist seine strafe".
    also was richtig intellektuelles.
     
  17. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf

    reicht es nicht, dass du mir im PAFO am senkel gehst...hier auch noch deine unterstellungen... du musst ein sehr unzufriedenstellendes leben führen, um so zu agieren.
     
  18. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    da dir die fragestellung im PAFO auch nicht reicht, darfst du dich nicht beschweren, wenn du auch hier antworten kriegst.
    bezüglich "unzufriedenstellendes leben" - also wenn antworten auf einen thread ein indiz dafür ist, was ist dann das erstellen eines solchen - noch dazu eines unterschwellig derart tendenziösen?
     
  19. Puschel

    Puschel Gast-Teilnehmer/in

    ich finde den Gedanken daran sehr absurd. Ist mir auch in dieser Fragestellung in den Sinn gekommen.

    Ich bin ja viel eher der Meinung, dass Menschen, die wirklich großes Leid über andere gebracht haben, ihre Strafe absitzen sollen und nicht vorzeitig aus dem Leben scheiden.
    Es ist ja bekannt, dass Sexualstraftäter im Knast kein angenehmes Leben haben.

    Einem Sexualstaftäter nun eine Art Sterbehilfe leisten ist für mich nichts anderes als die Todesstrafe.

    Nein, ich bin dagegen
     
  20. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in


    sterbehilfe ja oder nein muss ja immer im einklang mit den geltenden gesetzen betrachtet werden.
    in A gibt es keine sterbehilfe, in D soweit ich weiß auch nicht.
    also stellt sich die frage nicht.
    einem menschen beim selbstmord helfen wäre eine strafbare handlung.

    geht es um ein land, wo sterbehilfe unter bestimmten voraussetzungen legitim ist, ist zu prüfen ob der fall eben diesen anforderungen entspricht.
     

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