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Soll staatliche Folter unter gewissen Umständen erlaubt sein?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von edelfee, 27 Mai 2011.

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Soll staatliche Folter unter bestimmten Umständen erlaubt sein?

Diese Umfrage wurde geschlossen: 11 Juli 2011
  1. Nein, staatliche Folter darf niemals legitimiert werden

    33 Stimme(n)
    75,0%
  2. Staatliche Folter darf ex ante nicht erlaubt werden, kann aber ex post uU legitimiert werden (= der

    3 Stimme(n)
    6,8%
  3. Ja, der Staat soll in ganz begrenzten, extra aufgezählten Ausnahmesituationen Verdächtige foltern dü

    3 Stimme(n)
    6,8%
  4. Ja, der Staat sollte generell mehr Möglichkeiten erhalten, Informationen, die für die Verbrechensbek

    5 Stimme(n)
    11,4%
  5. Sonstiges

    0 Stimme(n)
    0,0%
  1. edelfee

    edelfee Gast

    Inspiriert durch einen anderen thread: soll staatliche folter (unter bestimmten umständen) erlaubt sein, bzw nicht geahndet werden?
    Ich meine jetzt nicht, lynchjustiz oder daß jemand privat einen anderen foltert, wenn er sich deswegen informationen erhofft, sondern daß der staat das tut und auch tun darf.
    Mit tun dürfen ist gemeint, daß ein staatsorgan (zB polizist) einen potentiell verdächtigen foltern darf, um informationen zu erlangen und er deswegen – obwohl er damit eine strafbare handlung begeht – nicht bestraft wird, weil der staat das in bestimmten fällen ausdrücklich erlaubt. Solche fälle können zB sein: jemand ist entführt worden, man hat den (potentiellen) entführer erwischt, findet aber das opfer nicht und fürchtet um dessen leben. Oder man hat gesicherte Informationen, daß jemand einen bombenanschlag auf ein öffentliches gebäude innerhalb der nächsten 2 stunden geplant hat, hat einen der mutmaßlichen bombenleger gefaßt und will nun die information haben, wo dieser bombenanschlag stattfinden soll.
    Soll der Staat in diesen Fällen foltern dürfen? Umfrage folgt.
     
  2. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Ich polarisiere mal gleich zu Beginn ;)

    Ja, weil das Gemeinwohl vor das Einzelwohl zu stellen ist, insbesondere wenn es sich bei dem Einzelwohl um ein Subjekt handelt, dass die Gesellschaft als Feind sieht und maximal schädigen will.

    EDIT: Klare Vorgehensweisen (z.B. Schlafentzug etc.), permanente physische/physische Beeinträchtigung nein.
     
  3. Pegasus

    Pegasus Pferdal auf Abwegen...

    Ich brauch´keine Umfrage, um zu sagen: "SICHER NICHT!" :(

    Zurück ins Mittelalter - oder wie? :cool:
    Wenn gefoltert wird, kann man jeden Scheiß aus einem rausquetschen - ob´s jetzt wirklich stimmt oder nicht! :cool:
     
  4. Jorja

    Jorja Gast

    niemals, weil jede erlaubnis dazu zu einem missbrauch führt.
     
  5. Jorja

    Jorja Gast

    und ich weiß, dass du dich sicher im stande dazu siehst, ein solches subjekt als solches zu identifizieren.
    und mit sicherheit würdest du auch, in ausübung deiner pflicht als mitglied der gesellschaft, diese folterung eigenhändig vornehmen.
     
  6. moncherie

    moncherie Gast

    nein, himmelherrgott nochmal, was für fragen! pure luxusgeburt aus süßer langeweile. oder spaß am aufeinanderhetzen der bluthunde.
     
  7. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Ich habe einen bestimmten Fall aus D vor Augen.
    Ein Kind wurde entführt, der Entführer geschnappt, aber er schwieg. Die Ermittler wussten, dass ihnen die Zeit davon läuft und ein Ermittler drohte dem Verdächtigen mit Folter, worauf dieser das Versteck nannte (Das Kind war allerdings bereits tot).
    Der Ermittler wurde verurteilt, aber ich denke trotzdem, dass er richtig gehandelt hat und mir fallen Dutzende Situationen ein, wo ich moralisch den Einsatz sämtlicher Druckmittel gutheissen würde.
     
  8. Jorja

    Jorja Gast

    @obsidian: du bist ulkig. einerseits steigst du auf die umfrage ein, andererseits bewertest du dieses posting
    mit einem "gefällt mir".
     
  9. Toffee

    Toffee Gast-Teilnehmer/in

    NIEMALS würde ich Folter gutheissen.

    Selbst wenn etwas verboten ist wird es gemacht, in den dunklen Ecken in die niemand hineinschaut. Wenn es aber erlaubt wäre würden solche die Folter gutheissen ständig mit noch mehr Begründungen für Folter kommen.

    Auch mit scheinbar gerechtfertigten Gründen ist Folter einfach Folter. Ausserdem würde es schnell zur Normalität werden, dann sind der Hölle Türe und Tor geöffnet.
     
  10. maribah

    maribah Gast

    Gutheißen würd ich es nicht. Wenn ein oder viele Menschenleben davon abhängen dass jemand befragt wird von dem auszugehen ist dass er eine essentielle Info hat, bin ich aber so ehrlich zu sagen es ist eine Kosten- Nutzen Abwägung.

    Wobei ich da gar nicht so an psychische Foltern denke.

    Ich glaub die psychischen Methoden sind da heute viel ausgereifter. Wahrheitsdrogen sollen ja recht effizient sein.

    Und ja, so etwas würde ich im Extremfall anwenden lassen.
     
  11. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Nö, ich bewerte einerseits Moncherie´s pointierte Auffassungsgabe und andererseits geniesse ich ein schön polarisierendes Diskussionsthema.
     
  12. edelfee

    edelfee Gast

    das problem ist aber: du kannst meistens nie mit sicherheit sagen, ob du den richtigen erwischt hast. und wie wir seit dem mittelalter wissen, sidn geständnisse, die unter folter erpresst werden, wertlos.

    wenn du jetzt den polizisten entscheiden läßt, ob jemand der gesuchte verbrecher ist oder nicht, dann entscheiden nicht mehr gerichte über schuld oder unschuld, sondern die polizei.

    und dir ist hoffentlich auch klar, welches mißbrauchspotential das birgt. wenn es einmal offen und der damm gebrochen ist, dann kann das immer und immer weiter ausgeweitet werden, immer nur ein kleines stückchen mehr. bis folter (und nicht nur schlagentzug) mal salonfähig ist.
     
  13. Jorja

    Jorja Gast

    der apostroph stört.
     
  14. edelfee

    edelfee Gast

    ich war früher eigentlich immer für antwortmöglichkeit 2. sogar noch als ich die umfrage erstellt habe. :D dass so etwas klar verboten ist, aber der polizist im gerichtsverfahren eventuell entschuldigenden notstand geltend machen könnte.
    aber nach näherem nachdenken sollte das auch nicht sein. an den staat sind eben besondere maßstäbe anzulegen, für den und seine organe muß es ganz strikte maßstäbe geben, weil sie das gewaltmonopol haben und damit eine besondere machtsituation.

    wenn das jemand privater macht - zB der Vater des entführungsopfers - dann ließe ich es mir noch einreden, daß der wegen entschuldigendem notstand vor gericht freigesprochen wird, weil er in einer psychischen ausnahmesituation ist. der polizist ist aber in keiner psychischen ausnahmesituation, der hat regelmäßig mit verbrechen zu tun und muß besonnen reagieren. deshalb antwort 1, der staat darf so etwas niemals tun.
     
  15. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Ich würde Folter nicht für Geständnisse einsetzen. Sondern sehe es wie Maribah, also eine Abwägung der Gemeinwohlinteressen gegenüber den Interessen des Verdächtigen

    Genau deshalb ein:
    Ja, der Staat soll in ganz begrenzten, extra aufgezählten Ausnahmesituationen Verdächtige foltern dürfen

    plus meinem Hinweis mit ganz klaren Vorgehensweisen.
     
  16. edelfee

    edelfee Gast

    nein, pures interesse, wieviele tatsächlich ja ankreuzen. :D ich glaub nämlich, daß das in österreich gar nicht so wenig sind.
     
  17. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Dir ist aber klar, dass das bedeuten würde, dass das Entführungsopfer die besten Überlebenschancen hat, wenn der Entführer nicht von der Polizei sondern z.B. von privaten Diensten im Auftrag des Vaters geschnappt wird?
    Klingt für mich noch weniger verheissungsvoll...
     
  18. Bez

    Bez Gast-Teilnehmer/in

  19. edelfee

    edelfee Gast

    moralisch ja. im fall metzler waren wohl die meisten auf der seite des polizisten. aber die frage ist, ob ich moralisch etwas gutheiße oder rechtlich zulasse.

    auch bei gaekfe wußte man auch nicht mit 100%iger sicherheit, daß er der entführer war, bis der polizist mit folter gedroht hat (was interessant war, war daß er den ja gar nicht gefoltert hat, sondern nur folter angedroht hat. wurde aber mit folter gleichgesetzt, weil das zeigen der folterinstrumente einer foltr gleichzuhalten ist).
     
  20. edelfee

    edelfee Gast

    ich habe nicht wahrheitsdrogen gemeint, über deren einsatz man tatsächlich diskutieren kann, sondern tatsächlich physische folter.
     

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