1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von LiviaS, 15 November 2009.

  1. LiviaS

    LiviaS Gast

    ... große Scheine anzunehmen? Also 500 und 200 Euro - Scheine?

    Ich war gerade tanken und der Mann vor mir an der Kasse wollte mit einem 500 Euro Schein bezahlen.
    Die Kassierin hat sich zuerst geweigert, den Schein anzunehmen. Der Kunde meinte dann, es würde nirgendwo stehen, dass sie große Scheine nicht nehmen würden und er hätte kein anderes Geld.
    Schlussendlich hat sie dann doch rausgegeben, weil er ja sonst nicht hätte zahlen können.
    Aber muss sie das?
    Mein Mann meint sich zu erinnern, dass er irgendwo gelesen hat, man müsste nicht, wenn es den konsumierten Wert derartig weit übersteigt - aber er glaubt das eben nur und ist sich da auch nicht sicher. :eek:
     
  2. Kaesetiger

    Kaesetiger Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde da bei einer Tankstelle kein Problem sehen. Ein Geldprüfgerät werden sie wohl haben und Wechselgeld ist da sicher auch vorhanden. Unangenehmer könnte es in einer Bäckerei werden.
     
  3. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument

    bei meiner Stammtankstelle sind an den Zapfsäulen Aufkleber angebracht, die darauf hinweisen, dass 200,- und 500,- Scheine nicht angenommen werden. Ob das rechtlich gedeckt ist, weiß ich aber nicht.

    (Ich weiß nur, dass wir im Kino alle Scheine annehmen mussten, unter der Bedingung, dass von dem in der Kassa befindlichen Wechselgeld mehr als die Hälfte bleibt)
     
  4. Müssen 200- und 500-Euro-Banknoten angenommen werden?

    Grundsätzlich besteht innerhalb des gesamten Euro-Währungsgebietes eine Annahmeverpflichtung für sämtliche Euro-Banknoten. Alle von der Oesterreichischen Nationalbank, der Europäischen Zentralbank (EZB) und von den nationalen Zentralbanken der anderen Euro-Länder ausgegebenen, auf Euro lautenden Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel. Gemäß § 61 Nationalbankgesetz müssen die Euro-Banknoten zum Nennwert unbeschränkt angenommen werden. Damit wird für die Banknoten von € 5,− bis € 500,− eine grundsätzlich unbeschränkte Annahmeverpflichtung begründet. Daher steht der generelle Ausschluss der Annahme einzelner bestimmter Banknotenkategorien mit dem in § 61 NBG verankerten Grundsatz der unbeschränkten Annahmepflicht für Euro-Banknoten im Widerspruch.


    http://www.oenb.at/de/rund_ums_geld...zen/euro-banknoten_und_-muenzen.jsp#a14-40571
     
  5. LiviaS

    LiviaS Gast

    Problem wärs eh keines gewesen, wenn die Kassierin daraus nicht eines gemacht hätte.

    Aber mich hätte halt interessiert, ob das rechtlich gedeckt wäre, wenn sie sich eben weigert, es anzunehmen.
     
  6. LiviaS

    LiviaS Gast

    @Ponyhütchen: Danke, genau das hat mich interessiert!:)
     
  7. Ergänzung: Wir hatten damals im Shop die Anweisung, diese großen Scheine nur dann anzunehmen, wenn die Kaufsumme nicht um einen allzuhohen Betrag differierte (eben, um genug Wechselgeld in der Kassenlade zu behalten).
    Wir wurden von der ÖNB geschult, Falschgeld zu erkennen. War sehr aufschlussreich :)

    Den einzigen Fünfhunderter ever habe ich damals vom KHG :rolleyes: angenommen, und sogar ungeprüft - weil von dem war ich mir sicher, dass er nicht mit Falschgeld spazieren geht.. (und falls doch, wär's eine Super-FellnerMagazine-Story geworden. Harr)
     
  8. LiviaS

    LiviaS Gast

    :roflsmiley::roflsmiley::roflsmiley:
     
  9. FrauViktualia

    FrauViktualia Gast-Teilnehmer/in

    Pflicht besteht, ist aber nicht durchsetzbar...es gibt keine Möglichkeit, die Unternehmen zu zwingen, auch 200 oder 500 EUR-Scheine anzunehmen.
     
  10. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ja, sie müssen sie annehmen!

    Und sie müssens auch annehmen, wenn du eine 150 Euro Rechunng mit 10 Cent stücken bezahlen willst.
     
  11. feelfree

    feelfree Gast-Teilnehmer/in

    eine freundin hatte mal probiert, hier in tulln an einem sonntag eine tankfüllung von 50 euro mit einem 200 euro-schein zu bezahlen. der hats ums verrecken nicht angenommen und sie, auto stehenlassend, auf tauschtour geschickt. hoffnungsloses unterfangen hier bei uns. die arme war den tränen nahe.

    wir haben sie dann ausgelöst, weil nirgends der schein angenommen wurde.

    soviel zum thema müssen.


    joani
     
  12. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    In dem fall muß man sich bestätigen lassen, daß das Geld nicht angenommen wurde und ersuchen, daß eine Rechnung mit der Post geschickt wird, und kann dann ohne gleich zu bezahlen fahren.
     
  13. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    übrigens: der meistgefälschte euroschein ist der fuffziger.... da gibt es so viele falsche, dass sicher jeder schon mal einen in der hand gehabt hat.....:cool:
     
  14. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    nö, soviel geld hab ich noch nie gehabt
    *g*

    immer nur 5er, 10er und 20er... evtl einen 100er...
     
  15. kristall

    VIP: :Silber


    Falsche Fuffziger gabs schon, bevors den Euro gab. :D

    Eine Angestellte hat mal einen angenommen. Ich bin ihn aber dann am gleichen Abend wieder los geworden. :cool:
     
  16. Q

    Q Gast

    Obacht:

    Da in Österreich kein genereller Kontrahierungszwang besteht, "müssen" sie gar nichts annehmen, da sie dir ja gar nichts verkaufen müssen.

    Ein bissl blöd ist die Situation im Selbstbedienungsbereich, wo durch die Art der Verkaufsabwicklung vermutet werden kann, dass damit an jedermann ein Kaufangebot gelegt wird. Eindeutig zu bejahen ist dies m.E. bei Selbstbedienungstankstellen, wo ja erst eingefüllt und dann bezahlt wird und daher keine Rückgabe der Ware mehr möglich ist - deswegen picken die das ja auch auf die Zapfsäulen, so als eine Art von "allgemeine Geschäftsbedingungen".

    Ansonsten muss dir kein Trafikant einen 500er für eine Zeitung wechseln - er kann auch einfach die Zeitung nicht verkaufen, wenn du es nicht klein hast.
     
  17. Santoli

    Santoli Gast-Teilnehmer/in

    Als ich noch im Verkauf gearbeitet hab durften wir auch keine 200 und 500 Euroscheine annehmen, wie das rechtlich aussieht weiß ich zwar nicht, aber wir hatten auch nie so viel Wechselgeld, da gab es manche Filialen wo um die 5-600 Euro Tageseinnahmen waren, machmal sogar weniger, also hätten wir auch gar nicht wechseln können selbst wenn es von der Geschäftsleitung nicht verboten gewesen wäre.
     
  18. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Die haben aber keine Gültigkeit, weil sie einem Bundesgesetz widersprechen.

    Grundsätzlich ista aber acuh gut, daß die meisten Geschäfte da nicht meckern, wenn jemand mit 500ern kommt...
    letzte woche beim IKEA hat die Frau vor mir knapp über 42000 Euro an der Kassa gelassen... In 500ern...
     
  19. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Rechtlich gesehen machst du dich strafbar, wenn du das Geld nicht annimmst.
    Ich meine, wenn jemand um 1,50 einkauft und mit 500 zahlt, ists was anderes, als wenn jemand um 300 einkauft.
     
  20. Q

    Q Gast

    Ähm, das oben zitierte Gesetz enthält keine Strafdrohung.

    Des Weiteren lautet der zitierte §61 Nationalbankgesetz vollständig:

    D.h. einzelvertraglich ist eine Beschränkung auf bestimmte Zahlungsmittel durchaus zulässig, ebenso durch AGB, soweit sie in ihrer Wirksamkeit nicht durch die Sittenwidrigkeitsbestimmung des ABGB oder die Schutzbestimmungen des KSchG unwirksam sind.
     

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