1. Reden wir miteinander ...

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Sichtschutz bei Reihenhäusern

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sol78, 1 Juli 2013.

  1. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr Lieben,

    Ich versuche mal, meine Frage möglichst neutral zu formulieren:
    Hättet ihr Verständnis dafür, wenn euer Reihenhaus-Nachbar im Garten eine 1,7 m hohe Hecke (Hainbuchen) als Sichtschutz pflanzt?
    Und noch etwas: Wie würdet ihr reagieren, wenn der Nachbar auf der Dachterrase (die bisher von der Nachbarterrasse nur durch ein hüfthohes Geländer getrennt waren) eine 1,9 m hohe Glaswand (satiniert) als Sichtschutz aufstellen lässt?

    Danke für eure Beiträge!

    LG Sol
     
  2. renmo

    renmo Gast-Teilnehmer/in

    der nachbar kann ja machen was immer er will.
    ist ja sein haus und er wohnt dort.
     
  3. chiana

    chiana Gast-Teilnehmer/in

    Sicher, dann muss ich das nicht machen ;)
     
    drea, anna-mari, marla-singer und 8 anderen gefällt das.
  4. Paerchenmama

    Paerchenmama Gast-Teilnehmer/in

    Ich finds verständlich.

    Würde, wenn man so eng aneinander wohnt, auch einen Sichtschutz wollen !
     
    drea und electra gefällt das.
  5. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ich wäre hocherfreut, erspar ich mir etwas.

    -Fleur-
     
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  6. Eistee

    VIP: :Silber

    Beim Garten kommts drauf an, ob er mir effektiv viel Sonne weg nimmt und so zb. mein Gras nicht mehr wächst und vermost...
    Ansonsten Danke Herr Nachbar, wieder gespart.
    Aber ich glaube so generell kann man das nicht beantworten wenn man die Gegebenheiten nicht kennt...
     
  7. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Danke!
    Also zur "Auflösung" :) - wir sind die Nachbarn, die gerne einen Sichtschutz hätten. Haben das bei den Nachbarn angekündigt und nun als Reaktion ein e-Mail von ihrem Anwalt (!!!) bekommen, in dem sie uns mit Klage drohen, wenn wir die geplanten Maßnahmen durchführen...

    Ich konnte es kaum glauben. Jetzt gehen wir auch erst mal zur Rechtsberatung...
     
  8. das verstehe ich jetzt nicht.
    auf meinem grund und boden kann ich machen was ich will.
    auch wenn es ein genossenschaftshaus ist, kann ich eine hecke pflanzen.
    bei uns durfte sie nur nicht höher als 2,5m sein.

    wenns solche nachbarn hast wie ich, nützt dir das allerdings nix.
    meine komische untere nachbarin (ca.70 jahre alt) kraxelt mit der leiter auf die 2,5m hohe mauer und schaut rüber. :dumm:

    das geländer auf der dachterrasse kannst sicher machen.
    die terrasse gehört ja dir, oder hast du in miete.
    wo liegt das problem?
     
  9. sonne hin oder her.
    auf meinem grund boden mache ich was ich will, außer es sind große bauliche veränderungen, dann muss ich bei der baupolizei ansuchen.
    eine hecke kann ich immer pflanzen, einen sichtschutz auf der terrasse kann ich auch machen.
    ich kann auch sagen, es ist aus sicherheitsgründen, weil man sonst ungehindert in meinen garten oder auf meine terrasse gelangen kann.
     
  10. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, das Haus gehört uns und ich glaube auch, dass wir juristisch gesehen im Recht sind. Mir geht's vor allem darum zu erfahren,ob solche Wünsche nach Abschottung auf Kosten der freien Sicht der Nachbarn aus eurer Sicht so abwegig sind.
     
  11. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    1,7m sind eigentlich fast zu niedrig für eine Hecke, die Sichtschutz gewähren soll.
    Ein jeder Blütenstrauch wird mindestens zwei Meter hoch und ist eine Augenweide.

    Und ja, ich hätte Verständnis für deinen Nachbarn.
     
  12. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Wo wollen sie hinschauen, in euren Garten ?

    -Fleur-
     
    Asterix, Maritina und Eistee gefällt das.
  13. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Informiere dich mal, und du wirst lernen, dass ihr nicht im Recht seid.
     
  14. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Habe jetzt erst gelesen, dass ihr die Nachbarn mit Sichtschutz seid.
    Da habt ihr gar nichts zu befürchten.
    Lasst sie klagen, wenn sie wollen.
     
    Kinderstube und electra gefällt das.
  15. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Bei Genossensschaftsbauten muss man trotzdem aufpassen, da sind nicht alle "Verbauten" erlaubt, also bzgl. der Glaswand würde ich mich sicherheitshalber erkundigen, gegen die Hecke können sie rein gar nichts unternehmen.
     
    Asterix und electra gefällt das.
  16. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Warum - 1,70 bzw. 1,90 ist nicht hoch - alle die ich kenne mit Haus haben weit höhere Hecken etc.

    -Fleur-
     
  17. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    ja, eh.
     
  18. sol78

    sol78 Gast-Teilnehmer/in

    Sie wollen wohl "Fernblick" über unseren Garten hinweg Richtung Carports. ;)
    Wobei: Sie streiten auch mit den anderen Nachbarn ( die haben schon eine Hecke gesetzt) - und über deren Garten hinweg würden sie sonst seitlich Richtung See sehen.
    Aber wenn ich in der Mitte wohne muss ich halt damit rechnen, dass das nicht so bleibt.
     
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  19. Rabea

    VIP: :Silber

    kann ich mir nicht vorstellen, dass die da eine Rechtsgrundlage haben. Ist ja euer Grundstück. Ich würd mich freuen, wenn unsere Nachbarn eine Hecke hochziehen würde :) . Passiert aber scheinbar nicht, also müssen wir's selber machen ;)
     
  20. chiana

    chiana Gast-Teilnehmer/in

    Na gratuliere zu solchen Nachbarn! :eek:
    Ich würde die 1,70 m noch mal überdenken und mir höhere Sträucher suchen.
     
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