1. Reden wir miteinander ...

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Selbstversicherung,Pflichversicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sonja20, 12 März 2014.

  1. Sonja20

    Sonja20 Gast

    Ich habe zwei Jobs, einen geringfügigen und einen 20 Stunden JOb, für den geringfügigen Job musste ich mich selbstversichern bzw hab ich mich rechtzeitig selbstversichert das ich keine Nachzahlungen wie letztes Jahr tätigen muss.

    Gestern kam ein Brief ich muss die Pflichtversicherung bei meinen 20 Stunden Dienstgeber kündigen/abmelden????

    Vor 2 Jahren hatte ich auch einen geringfügigen Job und einen Teilzeitjob gleichzeitig ausgeübt, letztes Jahr kam dann der Brief der GKK das ich eine Nachzahlung tätigen muss.

    Kann mir bitte wer weiterhelfen?oder mir erklären was die jetzt genau von mir wollen?
     
  2. montag

    montag Gast

    ich würd bei der gkk anrufen die können dir am ehesten helfen
     
  3. Q

    Q Gast

    Wenn du
    - in irgend einem Job vollversichert bist
    - dazu einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst (d.h. der dortige DG keine Sozialversicherungsbeiträge abführt)

    Dann wird das zu einer Nachzahlung führen, weil die GESAMTE Beschäftigung vollversicherungspflichtig wird, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist.

    Wie das dann technisch läuft mit dem Nachzahlen, das musst du hinterfragen. Insb. ob der "geringfügige" Dienstgeber dann auch DG-Beiträge zahlen muss oder der weiter die bequeme billige Beschäftigungsmöglichkeit hat, während du nachzahlen musst.
     
    montag gefällt das.
  4. Q

    Q Gast

    Hier auf die Schnelle gefunden:

    hier lang

    Also wie ich es mir vorgestellt habe: der DG des geringfügigen Jobs bleibt ungeschoren, dir knöpfelns eine Pauschale ab. Steht leider nicht da, wieviel.
     
  5. Sonja20

    Sonja20 Gast

    Danke für deine Hilfe, August-Oktober 2012 hab ich geearbeitet, September 2013 kam die Rechnung da ich mich nicht auskannte hab ich die GKK angerufen die meinten das ich mich hätten Selbstversichern müssen für die geringfügige Beschäftigung.

    So 1 Jahr später bin ich wieder in dieser Lage ich habe mir gedacht versichere ich mich gleich selber, ok geht nicht ich darf mich nicht selbstversichern lassen (laut GKK) ich muss das was zu viel ist Nachzahlen, der Antrag auf die Selbstversicherung wird abgelehnt den bescheid bekomme ich dann in den nächsten Tagen.

    Ich muss einen neuen Antrag stellen: Antrag auf inanspruchnahme auf eine Leistung.........
     
  6. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Verstehe dein Problem nicht - warum willst du früher was zahlen, als du musst?
    Eine Pflichtversicherung abmelden ist wie der Name schon sagt etwas merkwürdig - entweder Pflichtversicherung oder eben nicht.
    Zusätzlich bist du verpflichtet, bei mehr als 1 gleichzeitigen Beschäftigung einen Steuerausgleich zu machen - dafür kannst du die Nachzahlungen für die Versicherung in den Steuerausgleich reinnehmen.

    SG
    IE
     
  7. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in


    wenn du einen 20 h Wochenjob (Arbeiter oder Angestellte) hast, dann bist bereits pflichtversichert (Kranken, AL, Pension) und kannst dich für die geringfügige Beschäftigung NICHT noch zusätzlich sofort selbstversichern - daher die Ablehnung...
    (die Nachzahlung erfolgt dann erst im nächsten Jahr)

    aber warum Inanspruchnahme einer Leistung? - Du bist doch durch den 20 h Job krankenversichert.

    Außer du bist zb zum Arzt gegegangen, als du nur geringfügig beschäftigt warst, und noch keinen Antrag auf Selbstversicherung gestellt hast... - dann hast keine eigene Krankenversicherung - und jetzt sucht die GKK mit dir eine Lösung....

    Aber am besten bei der GKK nachfragen....
     
  8. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    so was gibt es normalerweise nicht...das der DN die Pflichtversicherung des Angestellten/Arbeitsverhältnis "abmelden" kann bzw. "muss".
     
  9. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Wahrscheinlich dachte man bei der GKK, dass das 20-Stunden-Dienstverhältnis nicht mehr aufrecht ist. Was nachvollziehbar ist, denn warum sonst sollte eine Selbstversicherung beantragt worden sein? Ruf dort an!

    Die - zu Recht - zu erwartende Nachzahlung kannst du nicht mit einer Selbstversicherung umgehen, das ist unmöglich.
     
    Mausi88 gefällt das.
  10. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    ...dafür aber bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichten....
     
  11. Sonja20

    Sonja20 Gast


    Ich hoffe du konntest rauslesen das ich zwei Jobs hatte ;) einen 20 Stunden Job und nebenbei noch einen geringfügigen Job.........

    Aber es ist jetzt eh egal da der geringfügige Job schon weg ist .

    Ob es Nachzahlungen geben wird werde ich erst nächstes Jahr wissen mal abwarten.
     

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