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Selbstständige (werdende) mums ?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tibi1310, 8 Juli 2007.

  1. tibi1310

    tibi1310 Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    gibt es unter euch auch selbstständige mums bzw solche, die es werden ? darunter ev. auch solche der freien Berufe (Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Steuerberater...)?

    bin selbst in der 34 ssw und architektin und suche mums mit ähnlichen überlegungen und problemen (wie lange arbeiten, weil es gibt ja keinen mutterschutz, ab wann wieder arbeiten, kinderbetreuung,....)

    hoffe auf viele rückmeldungen!

    lg barbara
     
  2. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du (pflicht-)versichert bist gibt es schon einen Mutterschutz und auch KBG etc.
     
  3. tibi1310

    tibi1310 Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    stimmt nicht ganz... mutterschutz gilt nur für angestellte - nicht selbstständige - für die gibt es kein arbeitsverbot.
    wenn man bei der gewerblichen versichert ist, kann man betriebshilfe/wochengeld für die zeit vor und nach der geburt beantragen (oder als bäuerin..)

    als freier beruf kann man sich die pflichtversicherung bei der krankenversicherung aussuchen (wgkk, gewerbliche oder uniqa) - nennt sich opting out. bin selbst bei der uniqa versichert (weil von den beiträgen und leistungen in meinem fall günstiger), allerdings gibt es hier keine betriebshilfe od. wochengeld.
    ich habe allerdings dann ab dem ersten tag nach der geburt anspruch auf kbg...

    lg barbara
     
  4. michalmale

    michalmale Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin seit meiner Tochter nur freiberuflich tätig, wobei ich aus einer Anstellung in Karenz gegangen bin und die 2. Karenz die erste unterbrochen hat.

    Gearbeitet habe ich bei meiner Tochter ab der 4. Woche stundenweise, kann es mir gut einteilen und habe Großeltern und einen Mann, die flexibel sind.

    Bei den Zwillingen habe ich bis zur 34.SSW gearbeitet und wieder begonnen wie sie 5 Monate waren, mit dem selben Netzwerk, also Großeltern und mein Mann. Anfangs waren es 2-3 Stunden, mittlerweile halte ich bei 10-15 Stunden.
     
  5. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn ich das richtig verstanden habe auf den ganzen offiziellen Websites, dann hat man 8 Wochen vor und nach der Geburt sehrwohl eine Art Mutterschutz! Während der Zeit bekommt man deshalb das Wochengeld oder Betriebshilfe. Klar, die können nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, dass du gar nix arbeitest, aber ich würde diese Zeit nutzen um eben nicht zu arbeiten. Wozu gibt es die sonst, die 8 Wochen?
     
  6. loreley

    loreley Gast-Teilnehmer/in

    hei, bin selbstaendig & architektin:
    natuerlich konnte ich mich als selbstaendige nicht 100%ig freimachen, und obwohl ich geplant hab, 1 monat vor der geburt nichts mehr zu machen, hab ich im endeffekt bis 3 tage vorher gearbeitet - muss aber dazusagen dass ich mit 3 partnern gemeinsam ein buero hab, und somit immerhin die chance hatte, projekte abzugeben etc ... wenn du wirklich allein ein buero hast wuerd ich mir fuer die zeit die du dich deinem kind widmen willst eine kompetente vertretung suchen wenn moeglich - als telefonischer ansprechpartner kannst ja immer im hintergrund sein.

    seit ca. 2-3monaten nach der geburt bin ich wieder im buero praesent bzw arbeite von daheim aus, ca. 60-80h im monat -zu besprechungen ins buero hab ich t. immer mitgenommen, das faengt jetzt langsam an nimma wirklich gut zu gehen weil sie mobiler wird ... drum bin ich grad auf babysitter-suche, den ich fuer einzelne kunden-termine beanspruchen will.
    ausserdem fangen wir im september bei einer tagesmutter mit der eingewoehnung an. je nachdem wies t. taugt, werd ich dann auch wieder regelmaessig & vermehrt im buero sitzen - trotzdem werd ich nachwievor viel von daheim aus machen (am abend, wenn sie schlaeft).

    tipp zum arbeiten solang das kind noch ganz klein ist:
    ab ins tragetuch und aufm pezziball vorm laptop huepfen ... hat bei uns wunderbar funktioniert :)

    lg
    lo
     
  7. cons1025

    cons1025 Gast

    Hallo Lo,
    geht mir genauso. Bin selbstaendig als freuberufliche Projektleiterin. Zum Glueck hab ich einen Lebensgefaehrten und liebe Eltern die mich unterstuetzen, aber ohne die koennt ich es nicht schaffen. Arbeiten kann ich naemlich nicht mehr voll, weil ich viel unterwegs bin (auch mit Flugzeug) und Kunden besuchen muss. Als Ein-Frau Betrieb bringt mir auch die Vertretung die von der Kammer angeboten wird nix, da nur ich die Leistung erbringen kann. Leider bietet der Staat hier nicht viele Alternativen oder finanziellen Hilfen.

    Als ich erfahren habe dass ich schwanger bin hab ich versucht noch Arbeit als Angestellte zu finden, damit ich zumindest weiterhin auch ein geregeltes Einkommen habe, aber das hat leider auch nicht geklappt. Arbeitslos kann ich mich natuerlich auch nicht melden, weil ich ja selbstaendig bin. Deswegen heisst es demnaechst sparen...

    Muss ehrlich sagen, dass ich mich als Schwangere in der Arbeitswelt ziemlich diskriminiert fuehle, nicht nur wegen der geringen Hilfe im Selbstaendigenstatus, sondern auch wegen der schlechten Aussichten auf Anstellung.

    Liebe Grusse
    Connie
     
  8. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    Dachte, in dem Fall dass kein anderer die Leistung erbringen kann, bekommt man das Wochengeld statt Betriebshilfe???????
     
  9. cons1025

    cons1025 Gast

    Nein, laut Wirtschaftskammer und Arbeitsamt leider nicht.
     
  10. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    ?????????
    Wozu gibt es dann das Wochengeld bzw. wer hat DANN Anspruch?
    Hierzu kennt sich übrigens am besten die SVA aus:
    Anspruch auf Betriebshilfe bzw. Wochengeld haben sowohl sach- als auch geldleistungsberechtigte Mütter für die Dauer der letzten acht Wochen vor der Entbindung, für den Entbindungstag selbst und für die ersten acht Wochen nach der Entbindung. Bei einer Mehrlingsgeburt, Frühgeburt oder einem Kaiserschnitt verlängert sich die Frist nach der Entbindung auf zwölf Wochen. Bei einer Verkürzung der Achtwochenfrist vor der Entbindung verlängert sich die Frist nach der Entbindung im Ausmaß der Verkürzung, jedoch bis maximal 16 Wochen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung aufrecht bleibt. Es darf also kein Nichtbetrieb oder keine Verpachtung der Gewerbeberechtigung vorliegen. Wird Betriebshilfe nicht als Sachleistung erbracht, so gebührt Wochengeld, solange während des Anspruchszeitraumes eine geeignete Hilfskraft ständig zur Entlastung der Wöchnerin eingesetzt wird. Die Entlastung der Wöchnerin bezieht sich allerdings nur auf die Verrichtung betrieblicher Arbeiten. Tätigkeiten im Haushalt etc. fallen nicht darunter.(SPRICH: Irgendwer muss dich vertreten, offiziell, dem du das Geld quasi zahlen würdest).

    Wäre bei Fortdauer der Tätigkeit Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet und wird dies durch ein amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen, gebührt Betriebshilfe/Wochengeld über die Frist von acht Wochen vor der Entbindung hinaus ab dem Zeitpunkt der amtsärztlichen Bestätigung.

    Also???
     
  11. cons1025

    cons1025 Gast

    ok, dann muss ich nochmal mit der SVA sprechen.
    Vielen Dank auf jeden Fall für die Tipps!!
     
  12. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    Ja bitte mach das und berichte uns dann :D
    bei der heutigen bürokratie weiß man ja echt nie!!!
     
  13. cons1025

    cons1025 Gast

    Hab jetzt mit der Krankenkasse gesprochen, und du hast Recht! 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt ist man anspruchsberechtigt auf Wochengeld (24,67 pr Tag) und bei einem Kaiserschnitt bis 13 Wochen. Allerdings wird erst im Nachhinein ausbezahlt und die Antraege kann man sogar im Internet runterladen. Gilt aber nur dann, wenn man die Selbstaendigkeit nicht stillegt. Es ist also eine Milchmaedchenrechnung und abhaengig davon wieviel du Versicherung bezahlst. Ich zahl den Mindesbeitrag, deswegen denk ich wird sich das fuer mich auf jeden Fall auszahlen!!

    Vielen Dank fuer deine Tipps, bin echt froh dass ich mich noch einmal informiert habe. :)
     
  14. tibi1310

    tibi1310 Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    stimmt schon, wenn man als freier beruf (z.b. architekt) bei der sva versichert ist, hat man anspruch auf betriebshilfe, ich konnt mir aber auch die uniqa als einzige pflicht-krankenversicherung aussuchen... und da gibts nix vergleichbares...
     
  15. tibi1310

    tibi1310 Gast-Teilnehmer/in

    hallo lo,

    sag, wie heißt denn euer büro?

    lg
     
  16. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    Na dann isses ja prima! Aber man braucht wen, der einen entlastet oder? Muss der hm...angestellt sein oder so? Hast du da was rausgefunden?
     
  17. tibi1310

    tibi1310 Gast-Teilnehmer/in

    sagt mal, kenn ihr euch genau aus mit der berechnung der zuverdienstgrenzen für das kbg?? nehmt ihr das in anspruch? macht ihr eine zwischenbilanz od. so was ähnliches zum zeitpunkt der geburt? was geschieht mit geldeingängen für leistungen vor der geburt, die ihr aber erst bis zu einige monate später erhaltet? ....

    hab versucht beim famlienminsterium, beim finanzamt, bei der sva (die ist für mich zuständig für das kbg, weil ich vor einigen jahren zuletzt dort versichert war)... hilfe bzw auskunft zu erhalten, allerdings scheint sich niemand wirklich auszukennen...

    danke für ratschläge...
     
  18. Dolphin

    Dolphin Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab meinen Steuerberater gefragt, der gemeint hat, Zwischenbilanz verlangt die SVA nicht.

    mehr weiß ich leider selbst nicht - wie die SVA das berechnet, vor allem, wenn auch z.B. der Partner eine zeitlang in Karenz ist/war, wie bei mir, ist mir auch nicht klar (Papa ist gleich nach Mutterschutz in Karenz gegangen)...

    lg
     
  19. cons1025

    cons1025 Gast

    nein, laut SVA, ist es entweder jemand der einen entlastet oder das Wochengeld, wenn eben kein passender Kandidat eingestellt werden kann.
     
  20. Minnja

    Minnja Gast-Teilnehmer/in

    Passt! Hat sich doch ausgezahlt bei der SVA nachzufragen!!
     

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