1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

@Selbstständige: Rechnungsstellung und unbezahlte Artikel / Finanzamt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von woswasi, 5 August 2011.

  1. woswasi

    woswasi Gast-Teilnehmer/in

    Bei mir gehen online Bestellungen ein. Bisher hab ich die Rechnung erst geschrieben, nachdem das Geld bei mir am Konto eingelangt ist. Somit gab es die Rechnung nur, wenn auch bezahlt wurde und erst dann wurde eine Rechnungsnummer vergeben.

    Nun wärs organisatorisch einfacher die Bestellungen sofort durchzunummerieren und Rechnungen für alles zu erstellen. Nur gibts immer wieder Kunden, die nicht bezahlen und somit hätte ich Rechnungen erstellt, für die nie Geld reinkommen wird.

    Was sagt das Finanzamt zu so einem System? Kann man das bei einer Steuerprüfung vernünftig argumentieren?
     
  2. midsummer

    midsummer Gast-Teilnehmer/in

    glaube es kommt drauf an, ob du Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung führen musst, oder Doppelte. Bei der Doppelten musst du die Rechnung bei Lieferung machen und die Umsatzsteuer abführen, egal, ob der Rechnungsempfänger die Rechnung bezahlt hat, oder nicht.

    BTW: Wie behältst du den Überblick über einzumahnende Beträge, wenn du keine Rechnungen schreibst?
     
  3. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Wenn sie die ware nicht verschickt, muss sie ja auch eigentlich nicht mahnen. Ich streich die rechnung durch, schreib darauf nie bezahlt und das ist es.

    Lg isebell
     
  4. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Wenn ich etwas verschicke, wird natürlich eine rechnung erstellt, auch wenn noch nicht bezahlt wurde.
     
  5. woswasi

    woswasi Gast-Teilnehmer/in

    hab Einnahmen/Ausgaben Rechnung.
    Ich mahne eigentlich nie ein. Wer nicht bezahlt, bekommt nichts. Verschickt wird nur gegen Vorkasse. So spar ich mir die Scherereien mit den Mahnungen.
     
  6. woswasi

    woswasi Gast-Teilnehmer/in

    also erstellst du auch Rechnungen mit einer Rechnungsnummer, die du letztlich als "Nicht bezahlt" markierst. Hab halt Sorge, dass das Finanzamt blöd nachfragt und womöglich glaubt ich unterschlag da Steuern. Denn es sind gar nicht mal so wenige Kunden, die was bestellen und sichs dann doch noch anders überlegen.
     
  7. Zicke-Lauser

    Zicke-Lauser Gast-Teilnehmer/in

    naja wenn du eh erst eine rechnung schreibst wenn du die ware verschickst dann passt es ja eh und dann wird die rechnung auch verbucht ;)
     
  8. midsummer

    midsummer Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde nur eine Rechnung schreiben, wenn es auch eine Lieferung dazu gibt. Und die gibt es nur bei Bezahlung. Also Rechnung dann, wenn bezahlt und die Lieferung rausgeht.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden