1. Reden wir miteinander ...

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selbstständig-zuerst finanzamt dann versicherung für gewerbe oder umgekehrt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von 30i31e, 20 Februar 2010.

  1. 30i31e

    30i31e Gast-Teilnehmer/in

    hallo
    der titel sagt schon alles.
    möchte mich selbstständig machen u frag mich, ob ich mein gewerbe (frei) zuerst beim finanzamt melden muß (bekomm sicher keine steuernummer weil umsatz zu niedrig) und dann zur versicherung für gewerbe gehen muß oder umgekehrt....geht aus den formularen nicht so ganz hervor, denn die versicherung will eine steuernummer die ich nicht bekomm.
    danke für rasches feedback!!!
     
  2. Gründer-Sevice

    Wende dich diesbzgl. ans Gründerservice. Hier gibt es auch einen kostenlosen Gründerworkshop. Dort kannst du auch Fragen stellen.

    Gründer-Service Wien
    Stubenring 8-10
    A-1010 Wien
    Tel: +43 1 514 50-1050
    Fax: +43 1 514 50-1491
    http://www.gruenderservice.at/briefkastenwien



    Liebe Grüße
    :)
     
  3. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    beiden musst du es melden. wem zuerst weiß ich nicht mehr. am finanzamt kriegst du immer eine steuernummer, egal wie niedrig der umsatz. versteuern musst du erst, wenn du ordenlich umsatz hast.
    versicherung zahlst du auch keine, falls dein jährlicher gewinn (nicht umsatz) niedriger als ca 4100 ist (außer die unfallvers, ca 90€/jahr). außer du hast sonst keine versicherung, dann wirst du sie natürlich schon zahlen müssen.

    gründerservice ist ein guter tipp, ich war dort auch mal zu einem aufklärungsgespräch.



    jetzt hab ich dein post nochmals gelesen - die versicherung will deine steuernummer. in dem fall ists eh klar - zuerst fa, dann sva. wie gesagt, du kriegst IMMER eine steuernummer. vielleicht hast du am fa jemanden erwischt, der sich nicht auskennt.
     
  4. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    Steuernummer hat man schon:

    Eine bereits bestehende Steuernummer beim Finanzamt – diese wurde in der Regel bereits erteilt, auch wenn lediglich Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt wurden – bleibt weiter bestehen.
     

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