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Selbstständig, schwanger, viele Fragen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von AliyasMum, 29 Januar 2009.

  1. AliyasMum

    AliyasMum Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin seit Mai 2008 selbstständig.

    Seit Oktober 2008 verheiratet, mein Mann ist Angestellter.

    Das Gründungsjahr hat natürlich rote Zahlen, also keine Gewinne. Das Jahr 2009 wird durch die Schwangerschaft, Geburt und Karenz auch nicht besonders viel Umsatz und Gewinn bringen.

    1. Nun ist es so, dass ich seeeehr viel an die SVA zu bezahlen habe. Die Kosten bringen mich fast um. Muss ich das wirklich, oder gibt es da die Möglichkeit einer Mitversicherung bei meinem Mann? Als Hausfrau ohne Einkommen wäre ich ja auch mitversichert. Im Moment habe ich ja eigentlich auch kein Einkommen, und mein Mann ist mir gegenüber unterhaltspflichtig.

    2. Steht mir so etwas wie Wochengeld vor der Geburt zu? Betriebshilfe geht in meinem Fall nicht, da ich nicht in einem typischen Lehrberuf tätig bin, und deshalb quasi nicht ersetzbar bin. Wo beantrage ich das?

    3. Muss ich die SVA auch während Mutterschutz (wie lange dauert der bei selbstständigen?) und Karenz bezahlen? Denn solange ich Kinderbetreuungsgeld beziehe bin ich ja dort auch versichert.

    4. Arbeitslosengeld: Ich habe schon überlegt aufgrund meiner Schwangerschaft und des niedrigen (bzw. keinen) Einkommens meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Den habe ich definitiv noch, da ich bis letztes Jahr selbstständig war. Muss ich dafür meinen Gewerbeschein zurückgeben/ruhend stellen. Oder geht das auch mit Gewerbeschein und Einkünften daraus unter der Geringfügigkeitsgrenze?
     
  2. eva-7

    eva-7 Gast-Teilnehmer/in

    oisan, so weit mein wissen, sonst frag bitte silvie, sie kennt sich sehr gut aus.

    wenn du dir die sva beiträge ersparen willst, musst du deinen gewerbeschein ruhend melden und dich beim mann dazuversichern - das tat ich, aber erkundig dich, ob das in eurem fall eh geht.

    du bekommst wochengeld in der höhe des kinderbetreuungsgeldes, 8 wochen vor und 8 wochen nach der geburt. außer bei kaiserschnitt....

    danach entscheidest du dich wie jede auch, mit oder ohne deinen mann, für die diversen kinderbetreuungsgeldvarianten (oder davor, das weiß ich nicht, frag silvie). während des bezuges vom kbg bist du krankenversichert, beitragsfrei. beim letzten träger, wo du tätig warst - also in deinem fall die sva, d.h. du wechselst von der versicherung deines mannes zurück in die sva (was mich seinerzeit ziemlich überrascht hat, weil mir das niemand gesagt hat) und zahlst deine 20 % selbstbehalt für leistungen, die du in anspruch nimmst. (aber beitragsfrei).

    betriebshilfe ging auch in meinen fällen nicht, da ich nicht ersetzbar bin.

    zm arbeitslosengeld gibts eine aktuelle broschüre bei der sva (hab ich gestern zugeschickt bekommen), du kannst sie auch online abrufen - aber ich habs nicht verstanden und empfehle dir, bei der sva anzurufen und dich beraten zu lassen (die sind im allgemeinen hilfreich).

    falls du heuer entbunden wirst und von der sva wechselst, kannst du dir die heuer bezahlte unfallversicherung auf antrag aliquot zurückholen (hat bei mir über 50 euro ausgemacht) -

    falls du zuverdienstgrenzen einhalten musst bzw. unter der versicherungsgreze bleiben musst (weil beitragsfrei) zählt das kbg und das wochengeld zur bemessung: also gilt die kleine versicherungsgrenze (4000 und ein paar zerquetschte) und nicht die große (6000 und ein paar zernudelte), das ist besonders wichtig in dem jahr, in dem du wieder zu arbeiten beginnst. wenn du im dezember anfängst und mehr als 4000 nach abzug betriebskosten überbleiben, zahlst du für das gesamte jahr sva nach - also gib gut acht.

    zum alleinverdiener (betrifft deinen mann) zählt blöderweise das wochengeld - also schau, dass du drunter bleibst mit wochengeld für das jahr, in dem du entbunden wirst (ich glaub 10000 grenze heuer, aber ich weiß es nicht). ich war um 12 euro drüber und wir verloren den alleinverdiener- hätt ich das gewusst, hätt ich mir damals eine packung kopierpapier gekauft.... nunja. nicht gewusst, selber schuld.

    pn silvie an und frag sie direkt, falls da noch was offen ist.

    alles liebe
    eva
     
  3. AliyasMum

    AliyasMum Gast-Teilnehmer/in

    Ui, das ist ja sehr kompliziert. Ich bin ohnehin gleich auf der Wirtschaftskammer, vielleicht kann mir dort auch jemand helfen.

    Glaubst ist es gescheit, wenn ich gleich zum AMS weiterfahre und mich erkundige?
     
  4. eva-7

    eva-7 Gast-Teilnehmer/in

    auf dem prospekt steht, dass die leistungen für das arbeitslosengeld beim ams erfragbar sind.

    aber die konditionen, zu welchen du hier teilnehmen kannst stehen am prospekt, also da denke ich ist das ams falscher ansprechpartner.

    lg
    eva
     

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