1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Selbständigkeit - wie versichern?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ElenaD, 8 Oktober 2011.

  1. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    nach Ablauf meines Kinderbetreuungsgeldbezugs werde ich freiberuflich arbeiten.
    Es handelt sich um einen journalistischen Job, ich habe somit außer Sprit und Telefon- bzw. Stromkosten keine Ausgaben. Muss ich da trotzdem normal Buchhaltung fürs FA führen oder wie läuft das?
    Und: Wie muss man sich denn da versichern? Bin ich da bei meinem Mann mit-krankenversichert oder muss ich mich selber versichern? Und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Die muss ich wahrscheinlich abführen, oder? Wer kennt sich denn da aus, auf was muss ich achten?
    Danke und lg E.
     
  2. Benji

    Benji Gast-Teilnehmer/in

    Du musst auf jeden Fall eine Gewinn- und Verlustrechnung machen. Dafür empfehle ich einen Steuerberater. Weiters solltest du dringend mal auf die Wirtschaftskammer pilgern, und dich beraten lassen. Da gibts doch eine menge Dinge die zu beachten sind (z.B. Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer)
     
  3. natevienna

    natevienna Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    wie schon geschrieben mußt Du eine Einnahmen - Ausgaben Rechnung durchführen.

    Ausgaben sind so wie ich das bei Dir herauslese wohl zumindest
    - gesetzliches Kilometergeld
    - Telefon
    - Strom
    was wohl noch dazukommt:
    - Anteilig ein etwaiges Autoleasing
    - Anteilig Miete / BK (falls ein Arbeitszimmer existiert)
    - Arbeitsmaterial (Recherche, Verbrauchsmaterial,...)

    Was SVA, Einkommenssteuer und USt angeht:

    1.) Warst Du in den letzten 5 Jahren schon einmal selbsständig und bei der SVA pflichtversichert?
    2.) Wie hoch ist der erwartete Umsatz p.a.?
    3.) Wie hoch ist der erwartete Gewinn p.a.?

    Wenn die Antworten darauf
    1.) Nein
    2.) Unter 30000€
    3.) Unter 4500 €
    sind, dann kannst Du Dich von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen, und nur Unfallversicherung (8€ pro Monat) zahlen, Du bliebest bei Deinem Mann mitversichert.

    Wenn die Antworten
    1.) Nein
    oder
    2.) mehr als 30000€
    oder
    3.) mehr als 4500€
    sind, dann mußt Du Dich bei der SVA pflichtversichern.
    Die genauen Kosten hängen von Deinem erwarteten Gewinn ab.

    Du kannst mit ~ 25% des Gewinns als Versicherungsabgaben rechnen, jedoch nicht unter ~414€ pro Quartal.

    Genaue Vorberechnungen kannst Du hier machen:
    http://esv-sva.sozvers.at/portal27/...t/cmsWindow?action=2&p_menuid=66139&p_tabid=5

    Bei der Einkommenssteuer ist der Gewinn bis 11000 € steuerfrei, alles darüber wird mit 36,5 (bis 50%, wie bei normaler Lohnssteuer) besteuert.

    Ust mußt Du erst verrechnen wenn Du aus der Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 30000€ pro Jahr) rausfällst.

    So wie Du die Ausgabenposten beschrieben hast, ist der Vorteil der durch Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann eher zu vernachlässigen.

    Am Schluß das allerwichtigste:
    Auf jeden Fall(!) einen Steuerberater besorgen!
     
  4. natevienna

    natevienna Gast-Teilnehmer/in

    Habe vergessen dazuzuschreiben daß das Einbeziehen von Leasing/Betriebskosten des KFZ das Kilometergeld ausschließt, also entweder - oder, je nach dem was günstiger kommt (= weniger Gewinn nach Abzug der Kosten).
     
  5. ElenaD

    ElenaD Gast-Teilnehmer/in

    Uaaahhhh :eek:

    Hilfe, da muss man ja extrem viel beachten... :eek:

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde mir wohl demnächst einen Termin bei der Wirtschaftskammer geben lassen und mich anschließend auf die Suche nach einem Steuerberater machen. Jessas, ich hab mir das nicht so arg kompliziert vorgestellt...

    Danke!!!
     
  6. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in


    Oder pauschalieren: heißt 12% der Umsätze können pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden (bei journalistischer Tätigkeit - bei schriftstellerischer lediglich 6%. Macht das Leben um einiges leichter und spart Steuerberatungskosten.
     
  7. natevienna

    natevienna Gast-Teilnehmer/in

    aja stimmt, Journalisten können ja das branchenspezifische? Pauschale anwenden...

    Aber ob es sich finanziell auszahlt?

    Hast Du da Erfahrungswerte?
     
  8. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Branchenspezifisch gibts für Journalisten nur das Werbungskostenpauschale bei nichtselbständiger Arbeit - bei selbständiger Tätigkeit kann das normale Betriebsausgabenpauschale angewandt werden.

    Ob es sich auszahlt, muss man sich durchrechnen.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden