1. Reden wir miteinander ...

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selbständig u. kbg beziehen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bepl, 3 Januar 2011.

  1. bepl

    bepl Gast-Teilnehmer/in

    habe diese info von der wko-seite:

    Versicherungsgrenzen
    Neue Selbständige werden nur dann in die Pflichtversicherung einbezogen, wenn deren Einkünfte (bzw. die Beitragsgrundlage) bestimmte Versicherungsgrenzen überschreiten:
    € 4.395,96 jährlich (2010), wenn im selben Kalenderjahr auch andere Erwerbseinkünfte erzielt oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen werden; ansonsten
    € 6.453,36 jährlich (2010).
    Diese Versicherungsgrenzen sind auch immer die unterste Grenze für die Beitragsvorschreibung.

    gelten fuer mich als kbg bezieherin die 4395? oder habe ich hier einen denkfehler?
    ausser kbg habe ich keine "einkünfte".
    danke!!!
     

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