1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Selbständig & Angestellt

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Dolcezza, 14 Januar 2009.

  1. Dolcezza

    Dolcezza Gast-Teilnehmer/in

    Gefinkelte Situation:

    Ich bekomme noch bis Mai 2009 Kinderbetreuungsgeld und werde in dieser Zeit stundenweise als selbständige Trainerin (mit der Kleinunternehmerregelung) arbeiten (mit Gewerbeschein). Danach habe ich vor den Gewerbeschein ruhend zu melden oder ganz abzumelden (entscheide ich dann) und wieder in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln.

    Logischerweise muss ich dann Ende des Jahres auch eine Einkommenssteuerklärung machen - dies führt mich nun auch zu meiner Frage:

    Kann ich paralell eigentlich trotzdem noch eine ganz normale Arbeitnehmerveranlagung, für den Zeitraum meines Angestelltenverhältnisses, für 2009 machen?

    Vielen Dank an alle Steuerprofis! ;)
     
  2. Q

    Q Gast

    Selbstverständlich.

    Es ist auf der ESt-Erklärung ja genauso die Anzahl der Lohnzettel anzuführen, und man kann dort genauso Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

    Wegen der selbständigen Einkäunfte kannst du nur nicht das L1 verwenden, das ist alles. Das L1 ist ja nur eine extrem vereinfachte ESt-Erklärung für unselbständig Erwerbstätige.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nein, parallel zu nicht sondern alles auf einmal mit der Einkommensteuererklärung.
    Du machst die Einkommensteuererklärung mit dem Formular E1, gibst dort auch die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen bekannt und tragst deine Sonderausgaben, Werbungskosten, etc ein wie bei der ANV (Formular L1).

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. Dolcezza

    Dolcezza Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die Infos!

    Da bin ich beruhigt...bin nämlich gerade dabei mir auszurechnen wieviel mir unterm Strich übrig bleibt wenn ich die Steuern abziehe von meinen Einnahmen bis Mai. Vielleicht habe ich ja Glück und steige am Jahresende mit ca. 0 aus.
     

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