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schwanger in karenz / bildungskarenz - WG / KBG?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von baby11, 17 Februar 2012.

  1. baby11

    baby11 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr experten!

    ich hab mich jetzt durch sämtliche threads gelesen, bin auch schon schlauer, aber es ist trotzdem noch was offen:

    bin 2 Jahre in Karenz, 1 Jahr davon KBG
    schwanger im 2. Jahr OHNE KBG Bezug, d.h. es gibt KEIN Wochengeld, richtig?
    Wie sieht es aber mit dem KBG aus? steht mir da die ekabh. Variante zu?

    Ich gehe vielleicht in Bildungskarenz und bekomme Weiterbildungsgeld. Wenn ich in der BK schwanger werde und auch der Muschu eintritt, bekomme ich WG. Aber wie wird das berechnet? (auch bei frühz. MS möglich?)
    KBG: dann geht das ekabh. nicht mehr, oder?

    ja, es geht um die optimale ausnutzung, ganz unromantische, finanzielle planung, ich steh dazu!

    danke im voraus für eure antworten!
    :wave:
     
  2. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Sehr wohl gibt´s Wochengeld wenn Du in Bildungskarenz bist - sogar 180% von dem, was Du beziehst:)! Du bekommst das Geld in der Bildungskarenz ja aus dem Arbeitslosengeld-Topf. Und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe haben Anspruch auf 180% ihrer Einkünfte als Wochengeld.

    Voraussetzung dafür ist aber, daß das Bildungskarenzgeld bis zum neuerlichen Mutterschutz (vom 2. Kind) bezogen wird. Bei mir ist´s in der Hinsicht "dumm gelaufen", denn mein Spiralenbaby hat sich genau so einen Geburtstermin ausgesucht, daß ich zwar noch während der Bildungskarenz (die bei mir noch bis 3.3.2012 läuft) schwanger geworden bin, aber der neuerliche Mutterschutz erst mit 4. Juni 2012 beginnt.

    Da die Berechnungsgrundlage für das Wochengeld das Einkommen der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes ist, würde ich demnach gar kein Wochengeld bekommen, würde ich in diesen 3 Monaten nicht arbeiten (was ich aber tun werde;)).

    Würde ich z.B. noch WÄHREND meiner Bldungskarenz in vorzeitigem Mutterschutz würde ich schon ab Beginn dieses Mutterschutzes (und somit des Wochengeldbezuges) die 180% vom Bildungskarenzgeld bekommen. Aber obwohl es mir in dieses SS deutlich schlechter geht als in der ersten, wo ich bis 4 Wochen vor der Geburt Vollzeit gearbeitet habe, sind all meine Beschwerden (2x stärkere Blutungen, Bauchstechen, Schwindel) bei der neuen Gesetzeslage kein Grund für vorzeitigen Mutterschutz:(.

    Generell reicht es jetzt nicht mehr, vom FA in vorzeitigen Mutterschutz geschrieben zu werden, sondern es gibt eine Liste mit 18 Gründen, aus denen EVENTUELL ein vorzeitiger Mutterschutz bewilligt werden KÖNNTE. Der FA muß einen Befund schreiben, wo detailliert angeführt ist, welcher dieser Gründe zutrifft und dann entscheidet der Amstarzt, ob der vorzeitige Mutterschutz bewilligt wird, oder nicht.

    So gesehen ist es (sollte nicht von vorn herein klar sein, daß Du trotzdem Anspruch auf vorzeitigen Mutteschutz hast) klüger, das zweite Kind so zu planen, daß Dein neuer Mutterschutz noch VOR Ende Deiner Bildungskarenz beginnt;). Sollte das nicht klappen kannst Du in der Zeit dazwischen (so wie ich) immer noch arbeiten gehen.

    Die Berechnungsgrundlage für´s neuerliche eaKGB ist das letzte Kalenderjahr BEVOR du KBG bezogen hast (Achtung! - NICHT Bildungskarenzgeld!). Wenn Du in eben diesem Jahr NICHT in vorzeitigem Mutterschutz warst (wo Du Geld aus dem GKK-Topf erhalten hast) , erhältst Du dasselbe eaKBG wie beim ersten Kind. Solltest Du in diesem Jahr in vorzeitigem Mutterschutz gewesen sein, mindert das Deinen Anspruch - die genaue Größenordnung dieser Minderung richtet sich nach der Länge des vorzeitigen Mutterschutzer - näheres bitte bei der AK erfragen;).

    Ich hoffe, damit sind alle Deine Fragen beantwortet:).
     
  3. baby11

    baby11 Gast-Teilnehmer/in

    hallo bettinawe! :wave:
    danke für deine tolle erklärung!

    das mit dem ekabh. KBG und den vorz. MS kapiere ich trotzdem nicht ganz, vielleicht kannst es mir ja anhand meiner "Daten" entschlüsseln? :eek:

    1.Kind: Vorz. MS in der 26. Woche (also 6 Wochen früher) ab Mitte Oktober 2010
    Geburt: Februar 2011
    BK 1.3.12 - 29.2.13
    neuerliche SS: hoffentlich ab ca. Juli 2012
    Beginn MS: Februar 2012
    vorzeitiger MS? keine Ahnung, hoffentlich nicht notwendig.

    Wann darf ich also nicht in vorz.MS gewesen sein um das 2.mal das Ekabh. KBG nicht zu schmälern? beim ersten oder beim 2. Kind? :confused:

    danke vielmals!!!!
    LG!
    :wave:
     
  4. baby11

    baby11 Gast-Teilnehmer/in

    ach ja, noch was... bzgl. wochengeld nach BK, da hab ich 3 unterschiedliche auskübfte:

    einmal ak homepage:
    Bezieherinnen von Weiterbildungsgeld erhalten das Wochengeld berechnet nach dem Arbeitsverdienst der letzten drei Monate vor dem Weiterbildungsgeldbezug.

    dann mündl. auskunft gkk:
    wird vom WBG berechnet, als wäre das ein einkommen )also letzten 3monate, usw...

    dann eben die 180% regel, weils aus dem arbeitslosentopf kommt.

    was stimmt denn nun? gibts da draussen jemand, bei dem das auch wirklich berechnet wurde?

    bin schon gespannt!
    danke!!!!
     
  5. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Zum letzten Beitrag: es gelten in der Bildungskarenzzeit die 180% vom ALG (zumindest laut Auskunft der AK - und das war HEUER!):).

    Das eaKGB wird beim 2. Kind etwas geringer sein als beim 1. Kind, weil Du ja (eben bei ERSTEN Kind) einige Wochen im vorzeitigen Mutterschutz warst. Den genauen Berechnungsschlüssel weiß ich leider nicht, aber ich vermute, daß die Summe dessen, was Du VOR dem vorzeitigen Mutterschutz verdient hast, als "Jahreseinkommen" Berechnungsgrundlage für´s neue eaKGB sein wird. So viel Verlust wird´s also wegen der paar Wochen nicht sein;). Aber 100%ig kann Dir das die AK sagen. Dieser Absatz gilt, wenn der Anspruch für´s neue KGB spätestens mit Jahresende 2013 beginnt. Also noch kein Bastelstreß:D.

    Sollte sich das mit der Geburt 2013 nicht mehr ausgehen kannst Du das eaKGB nur nehmen, wenn Du wieder 6 Monate in Österreich gearbeitet hast (bei Tielzeitarbeit oft nicht rentabel) - oder Du entscheidest Dich dann für eine Pauschalvariante.
     
  6. baby11

    baby11 Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank!
    Ich dachte immer das ekabh. geht nach der BK nicht mehr und ich müsste eine Pauschalvariante wählen... good news! :)

    nochmal danke und lg :wave:
     
  7. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Gern geschehen! Ich weiß ja nur so gut Bescheid, weil´s mich selbst betrifft.

    Da mein 2. Kind ja trotz Spirale kommt dachte ich auch erst mal, das mit dem aeKGB (in meinem Fall sogar gleich hoch wie beim ersten Kind:)) würde nicht gehen. Ein AK-Beratungstermin hat mich dann in Sachen Wochengeld desillusioniert und in Sachen KGB erfreulich überrascht:D.

    Laß Dir aber auf alle Fälle noch von der AK ausrechnen, wie hoch in etwa das eaKGB bei Dir sein würde;)!
     
  8. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    es besteht kein Anspruch auf ea KBG, wenn du in den letzten 6 Monaten vor Geburt dieses Kindes in Bildungskarenz gehst! Bildungskarenz ist keine Erwerbstätigkeit im Sinne des KBGG.
    Und seit 1.1.2012 gilt, dass auch kein Weiterbildungsgeld bezogen werden darf in den 6 Monaten (zB Arbeiten gehen und in Bildungskarenz sein). hier nachzulesen:

    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Fina.../EinkommenabhängigesKinderbetreuungsgeld.aspx

    "........
    Anspruchsvoraussetzungen:

    Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt werden. In diesen 6 Monaten darf zudem neben der Erwerbstätigkeit auch keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, etc.) bezogen werden.
    ..."

    LG
    S.
     
  9. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ich war direkt bei der AK und habe eine komplett andere Auskunft erhalten.

    Du schreibst, daß kein Anspruch auf eaKGB besteht, wenn ich die letzen 6 Monate vor der Geburt in Bildungskarenz GEHE. Aber was mich betrifft, so ist zum errechneten Geburtstermin meine Bildungskarenz bereits wieder 5 Monat vorbei - vielleicht ist deshalb die Situation bei mir eine andere.

    Bei mir trifft mMn folgender Absatz des von Dir zitierten Links zu:

    Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind nur:
    a. die an eine solche mindestens 6 Monate andauernde in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit direkt anschließenden Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum 2. Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.


    Mein Dienstverhältnis ist aufrecht und meine Bildungskarenz dauert genau bis zum 2. Geburtstag meines Kindes;) - dann gehe ich die 3 Monate bis zum neuerlichen Mutterschutz Teilzeit arbeiten und habe - laut ausdrücklicher Auskunft auf der AK (Beratungstermin war heuer im Jänner) - Anspruch auf das eaKGB in gleicher Höhe wie beim ersten Kind.


    Für die TE wird Deine Info aber sicher hilfreich sein:). Ich würde ihr ohnehin raten, sich auf der AK genauestens zu erkundigen, weil jede Situation ein bißchen anders ist und oft Kleinigkeiten große Unterschiede ausmachen.
     
  10. baby11

    baby11 Gast-Teilnehmer/in

    hallihallo!

    ich war heute bei der gkk und eine liebe dame hat mir alles erklärt, wie es nach heutigem stand ist.

    wenn ich während der unbezahlten karenz schwanger werde (nach 1. geb. vom kind 1) habe ich KEINEN Anspruch auf wochengeld.
    wenn ich während der unbezahlten karenz schwanger werde und das kind vorm 2. geb. von kind 1 zur welt kommt, habe ich anspruch auf das einkommensabh. KBG AB geburt.

    wenn ich (nach 1 jahr karenz) 1 Jahr in BK und WBG beziehe und in diesem jahr schwanger werde und der Beginn des MS in den Bezug von WBG fällt dann:
    habe ich Anspruch auf Wochengeld (Berechnungsgrundlage ist NICHT Tagsatz vom WBG, also auch nicht die 180% Regel, sondern letztes richtiges Einkommen, in meinem Fall das EK vor Kind 1)
    habe ich KEINEN Anspruch auf Einkommensabh. KBG, sondern nur mehr die Pauschalvarianten.

    AK Termin habe ich am Mittwoch.... wir werden sehen, was die dame sagt.... ;)

    Bettinawe, bei dir mischt es sich ja etwas durch mit karenz, BK und arbeiten,... da kenn i mi net aus! :eek:
    Bei mir folgt alles aufeinander und ich glaub ich kapiers jetzt, aber wie gesagt, ich stell mich mla drauf ein, dass die AK info wieder neues bringt!
    schönen abend!
    :wave:
     
  11. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ich war ja nicht auf der GKK, daher habe ich nur die Info von der AK-Beraterin, die mich schon vor der ersten Karenz super informiert hat und die mir auch sehr kompetent gewirkt hat. Trotzdem haben mich die konträren Infos, die Du von der GKK erhalten hast, jetzt etwas verunsichert:eek:.

    Werde mich auch noch einen Termin ausmachen und genau die unklaren Punkte ansprechen (obwohl - im Gegensatz zu Dir, die Du das Ganze ja erst planst, kann ich eh nimmer aus und muß nehmen, was ich kriege):wave:.
     
  12. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Wenn jemand in den 6 Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes in Bildungskarenz ist, so besteht kein Anspruch auf das eaKBg, weil Bildungskarenz keine Erwerbstätigkeit ist (eventuell wenn man nur diese max. 14 Tage an Bildungskarenz hat, aber selbst da bin ich skeptisch)
    Du, Bettinawe, schreibst, dass nach dem errechneten Termin deine Bildungskarenz schon 5 Monate vorbei ist, das bedeutet aber, dass du in den 6 Monaten vor der Geburt 1 Monat Bildungskarenz hast und damit hast du keinen Anspruch auf das ea KBG. Du wirst es beantragen und die Krankenkasse wird es ablehnen, dann kannst du nur auf die Pauschalvariante 12+2 a´1.000 Euro pro Monat umsteigen.
    Der hineinkopierte Passus trifft nur auf Mutterschutz und Karenz zu und eben nicht auf Bildungskarenz.
    Wenn die AK dir gesagt hat, Bildungskarenz wäre eine Erwerbstätigkeit im Sinne des KBGG, so ist das falsch!

    Bitte informiere dich nochmals bei deiner Krankenkasse oder beim zuständigen Ministerium (die kennen sich aus), Gratisnummer: 0800240262 (Familienservice).

    LG
    S.
     
  13. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Mir hat niemand gesagt, Bildungskarenz wäre eine Erwerbstätigkeit im Sinne des KGB - und das habe ich auch nicht angenommen.

    Aber die AK-Beraterin wußte über Länge und Dauer meiner Bildungskarenz Bescheid und meinte, ich hätte trotzdem Anspruch auf´s einkommensabhängige KGB wie beim ersten Kind, weil das letzte Kalenderjahr ohne KGB-Bezug weniger als 3 Jahre zurückliegt (2009) und das sei in meinem Fall die Bemessungsgrundlage.

    Werde aber auf alle Fälle noch einen Termin dort vereinbaren und auch bei der von Dir angegebenen Nummer anrufen (was ich mach, wenn die Auskünfte wieder gegensätzlich sind, weiß ich dann aber wirklich nicht:eek:).
     
  14. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Bitte mach das unbedingt!

    Die Berechnung der Höhe des eaKBg muss man unterscheiden von der zusätzlichen Anspruchsvoraussetzung der 6-monatigen Erwerbstätigkeit unmittelbar vor der Geburt. Das sind 2 paar Dinge, nur wenn man diese zusätzliche Voraussetzung erfüllt, hat man Anspruch auf das eaKBG. Und hat man Anspruch, dann geht´s erst um die Frage der Höhe (80% vom Wochengeld sowie Günstigkeitsrechnung anhand der Einkünfte aus dem Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes ohne KBG-Bezug - begrenzt mit dem drittvorangegangenem Kalenderjahr).

    Ich hab noch etwas gefunden, die AK fordert eine Rahmenfrsiterstreckung beim eaKBG gerade weil Zeiten der Bildungskarenz (und andere Zeiten) nicht als Erwerbstätigkeit gelten. Auf der Parlamentshomepage findest du noch die Begutachtung der letzten KBGG-Novelle (die mit 1.1.2012 in Kraft getreten ist), da findet man zudem auch die Stellungnahme der AK vom 25.10.2011 zum ea KBG und dort wird dies explizit angesprochen. Ich glaube, du bist da eher an eine uninformierte Person geraten.....

    LG
    S.
     
  15. baby11

    baby11 Gast-Teilnehmer/in

    ich war jetzt heute bei der AK und die Info von der GKK stimmt, das heisst nach der BK hat man keinen Anspruch auf eaKBG, weil
    - es keine Karenzierung nach dem MSCHG ist
    - es keine Erwerbstätigkeit ist (nona)

    wie es bei dir ist bettinawe mit den 3 monaten dazwischen arbeiten, keine ahnung, sorry. du gehts ja aus einem DV in Mutterschutz, das DV dauert aber keine 6 Monate, also fällt quasi die BK noch mit hinein.... ich würd zur GKK gehen, bzw. beim Familienservice anrufen.

    zusatzinfo: neben der BK kann man geringfügig arbeiten, hat keine auswirkungen auf WG berechnung. ABER ja nicht selbst dazu versichern (Pensionsmonate) weil dann wird aus der Geringfügigen beschäftigung eine mit pflichtversicherung und dann wird nur dieser Betrag zur WG Berechnung hergenommen.

    Berechnung WG nach BK: letztes EK vor WBG. (in meinem fall also EK vor Kind 1)

    so, mein wissen ist erschöpft! :)

    alle gute!
    :wave:
     
  16. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Hag gestern schon beim Familienservice und etlichen anderen Stellen angerufen. Die haben mir bestätigt, was silvie schreibt und was in ihrem Link steht:(. Die Dame am Tel. war sehr nett und hat gemeint, sie hätten das öfter daß die AK Auskünfte zu Themen erteilt, wo sie sich gar nicht auskennen:boes:. Das ist vor allem deshalb ärgerlich, weil ich meinen Beratungstermin auf der AK ja heuer Anfang Jänner hatte, wo noch einiges möglich gewesen wäre. Hätte ich mit Anfang Jänner meine Bildungskarenz beendet und mit meiner Teilzeitarbeit begonnen stünde einem neuen esKGB in Höhe vom "alten" nichts im Weg. Mein DG wäre sicher einverstanden gewesen und meine Eltern hätten halt zwei Monate länger während meiner Arbeit auf Knopfi aufgepaßt, wie sie es jetzt tun werden...es geht bei mir immerhin um eine Differenz von über Euro 7.000,-:boes:. Und mein Kind kommt ja nicht geplant sondern trotz Spirale, sonst hätte ich mich sicher schon vorher umfassend informiert. Aber einen blöderen Geburtstermin hätte es sich echt nicht aussuchen können:mad: - drei Monate früher hätte ich zumindest noch Anspruch auf´s doppelte Wochengeld gehabt und einen Monat später würde es mit dem eaKGB wieder klappen. Meine Mutter meinte eh gestern schon, das ist aber ein blödes Kind:rolleyes: (Bitte, das ist NICHT ernst gemeint;)).

    Vielleicht ist es in meinem Fall noch möglich, die Bildungskarenz rückwirkend mit Semesterschluß (Ende Jänner) in Einvernehmen mit dem DG in einen Sonderurlaub umzuwandeln. Da der Rückruf vom Arbeitsministerium gestern so spät war muß ich mich heute erkundigen, ob ein Sonderurlaub den Anspruch auf´s eaKGB ausschließt oder nicht. Das blöde ist, daß mein Kind dann auf gar keinen Fall früher als zum EGT kommen darf und ich sonst noch mal rund Euro 1100,- verliere. Und der Arbeitsaufwand um den nachträglichen Rücktritt von der Bildungskarenz (organistaorisch) in die Wege zu leiten ist natürlich auch gewaltig:eek: - das werde ich also sehr wahrscheinlich bleiben lassen.

    Ich werde mich aber schlau machen, ob das eaKGB zumindest für meinen Mann gilt (angeblich gibt´s ja Fälle wo ein Partner die Pauschalvariante von 12+2 hat und der andere die einkommensabhängige. Dann könnte er ja länger als die 2 Monate in Karenz gehen (z.B. ich 8 Monate und er 6) - es hat ihm ja schon beim ersten Kind leid getan, daß er nicht länger beim Kind daheim sein darf als die 2 Monate (war aber mit der Firma schon so vereinbart und konnte daher nicht mehr geändert werden).
     
  17. baby11

    baby11 Gast-Teilnehmer/in

    liebe bettinawe,
    das ist ja wirklich doof... :boes: ich hab aber auch bei der gkk bei mehrmaligen telefonaten immer was anderes gehört. es ist wirklcih blöd, wenn du um soviel geld umfällst, besonders, wenn du noch was dran hättest drehen können.
    machst du das nun mit dem rückwirkend vorzeitig beenden der bk? haut das hin?
    alles gute auf jeden fall!
    lg
    :wave:
     
  18. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ja, es ist vor allem deshalb ärgerlich, weil mein AK Beratungstermin Anfang Jänner war - hätte ich sofort danach meine Bildungskarenz beendet und wäre Jänner/Februar Teilzeit arbeiten gegangen (wie ich es ab 3.3. sowieso tun werde) dann hätte ich tatsächlich Anspruch auf´s "alte" eaKBG. Die Differenz beträgt bei mir in Summe weit über Euro 7.000,-:( - und für mich wäre 2 Monate früher oder später arbeiten gehen keine Sache gewesen:boes:.

    Die Bildungskarenz könnte ich zwar rückwirkend vorzeitig beenden (jedenfalls arbeitsrechtlich), aber das hilft mir nix, weil ich in der Zeit ja nicht arbeiten war und sie maximal in einen Sonderurlaub umwandeln könnte - der ebenfall keine Erwerbstätigkeit im Sinne des KBG ist.

    Mein Mann und ich haben uns jetzt drauf geeinigt, daß wir beim 2. Kind die Pauschalvariante 20+4 nehmen und halt noch mehr sparen als bisher:(.

    Das Kind hat sich aber auch wirklich einen blöden Zeitpunkt ausgesucht - 3 Monate früher hätte ich wenigstens doppelt so viel Wochengeld bekommen:rolleyes: - und einen Monat später das eaKGB. Werd ein ernstes Wort diesbezüglich mit ihm reden, wenn es dann auf der Welt ist;)!
     
  19. LisaMarie

    LisaMarie Gast-Teilnehmer/in

    Ich krame diesen Beitrag wieder hervor.
    Baby11: Ich glaube, du hattest so einen Fall: Was ist, wenn zwischen Ende der Bildungskarenz und erneutem Mutterschutz zB 2 Wochen liegen? Es ist klar, dass in diesen zwei Wochen gearbeitet werden muss. Anspruch auf Wochengeld sollte damit gegeben sein. Aber wie berechnet sich das? Das "Einkommen" der drei Monate davor setzt sich dann ja zusammen aus Weiterbildungsgeld und Arbeitsverdienst. Werden beide Komponenten berücksichtigt oder nur der Arbeitsverdienst?
     
  20. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

     

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