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Schwanger - Chef will mich zur einvernehmlichen Kündigung drängen...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von miezetatzen, 20 August 2009.

  1. miezetatzen

    miezetatzen Gast-Teilnehmer/in

    Ich befinde mich momentan in einem geringfügigen Dienstverhältnis. 2 Wochen nach Dienstantritt habe ich von der Schwangerschaft erfahren (war ungeplant). Die letzten Monate habe ich brav gearbeitet, auch Überstunden gemacht. Derzeit konsumiere ich noch meinen Resturlaub, in 2 Wochen bin ich im Mutterschutz.
    Heute bekomme ich einen Anruf, ob ich nicht mein Dienstverhältnis einvernehmlich kündigen will, da meine Karenz ja so lange dauert (1 Jahr). (Ich wurde richtiggehend dazu gedrängt.) Ich finde das unglaublich dreist, v.a. weil es ja "nur" ein geringfügiger Job ist und meine künftige Karenzvertretung wahrscheinlich nicht mal so lange bleiben wird...
    Als Gegenangebot hat er mir vorgeschlagen, dass der Vertrag bis Ende Okt. rennt und er mir noch bis dahin Lohn bezahlt. Geht das überhaupt? Ich bin ja dann im Mutterschutz.

    Wie würdet ihr darauf reagieren?
     
  2. maho

    VIP: :Silber

    ..ruf morgen bei der AK an - vielleicht geben sie dir am Telefon grundlegende Auskünfte, ansonsten müsstest du da schnellstens mal hin....meines Wissens nach bedeutet Mutterschutz absolutes Arbeitsverbot - somit könntest du auch keinen "Lohn" beziehen ---- kündigen, auch einvernehmlich würde ich persönlich ganz und gar nicht....
     
  3. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Er kann dich zu GAR NX zwingen...nix unterschreiben und wenn dich unwohlfühls dann geh mal zur Ak und erkundige dich!
    Alles Gute!
     
  4. miezetatzen

    miezetatzen Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antworten! Ich werde morgen bei der AK anrufen.

    Es wäre mir auch neu, dass er mir einfach so 2 monatsgehälter "schenken" kann, damit ich geh. Unrecht wäre es mir nicht, da ich keinen Anspruch auf Wochengeld habe, da ich mitversichert bin, aber trotzdem glaub ich ihm das nicht.
     
  5. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Einwilligen würde ich sicher nicht, ruf aber auf jeden Fall bei der AK an. Ich denke aber nicht, dass für geringfügig Angestellte andere Auflagen gelten.
     
  6. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Mit welcher Logik sollte der Gesetzgeber eine freiwillige Abfertigung verbieten?
     
  7. Pharma

    Pharma Gast-Teilnehmer/in

    Ähm er kann die eine abfertigung zahlen, eine Prämie oder was auch immer. Die Überlegung ist halt ob er dich nach der Behaltefrist nach der Karenz an die Luft setzt wenn du jetzt nicht einwilligst? Ich weiß jetzt nicht wie lang die ist?
     
  8. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    davon kannst du ausgehen - nur zuerst sind einmal 4 Wochen Kündigungsverbot und erst dann kann er kündigen -> wenn es gut fällt, also das Ende der 4 Wochen am Anfang vom Monat ist, "gewinnt" man wieder ein Monat und dann hat man je nach Dauer und Kollektivvertrag 1-3 Monate Kündigungszeit. Da kommt schon was zusammen ;).

    Falls es eine große Firma ist (>20MA) kann man noch Teilzeit (wobei bei Geringfügigkeit wird das schwierig) vereinbaren....

    Schon klar, dass da manche Chefs Panik bekommen....

    Unterschreiben würde ich nur, wenn das vorher ein AK-Rechtsexperte gelesen hat!

    LG
    IE
     
  9. Pharma

    Pharma Gast-Teilnehmer/in

    Logisch zuerst immer erkundigen. wobei ichs bei Geringfügig nicht verstehe, da verringert sich die Stundenanzahl am wenigsten. Ich würd jagen von der AK eben ausrechen lassen wies eben ausschaut wie lange man min/max behalten werden muß da soll er noch 2 Monatsgehälter drauf zahlen;) das ganze natürlich als abfertigung ausbezahlt;)
     
  10. miezetatzen

    miezetatzen Gast-Teilnehmer/in

    Laut AK gilt folgende Regelung:
    Kündigungsverbot nach der Karenz sind 4 Wochen. Er kann jedoch eine freiwillige Abfertigung anbieten bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstvertrages. (Natürlich muss alles schriftlich festgehalten werden.)
     
  11. sumsi

    VIP: :Silber

    stimmt nicht ganz. MA muss länger im unternehmen tätig sein als ein paar monaten ;)
     
  12. sumsi

    VIP: :Silber

    hm.
    ich weiß jetzt nicht genau was du zu verlieren hättest. dass du dort nicht mehr arbeiten wirst, ist irgendwie klar. ob er dir jetzt diese zwei monaten zahlt, oder nach der karenz (4 wo kündigungschutz und 1 Mo kündigungszeit) ist von der summer her das selbe.
    solltest dir halt ausrechnen lassen von der ak, ob du finanziell was zu verlieren hättest.
    bei einem geringfügigem job wurde ich nicht zu viel rumdiskutieren. schadet nur der guten laune ;)
     
  13. miezetatzen

    miezetatzen Gast-Teilnehmer/in

    hab auch nicht wirklich lust großartig zu diskutieren. wenn er mir wirklich geld anbietet (und zwar in schriftlicher Form und genauer ausgeführt), lasse ich mit mir reden.
     
  14. angie7

    angie7 Gast-Teilnehmer/in

    ich würde auf keinen fall kündigen und ihm das auch sagen!


    wenn er deppert wird, hälst dich mit krankenstand über wasser bis zum mutterschutz!
     
  15. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Genau gesagt 3 Jahre =)

    Ich befinde mich in Elternteilzeit ;)

    Lg DanY
     

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