1. Reden wir miteinander ...

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Schreiben vom Rechtsanwalt!!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Allegraplatzer, 29 Mai 2007.

  1. Allegraplatzer

    Allegraplatzer Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    vorher mal zum meiner geschichte: bei mir wurde ein geschirrspüler repariert und jetzt bekomm ich vom rechtsanwalt ein schreiben zwecks mahnung usw. meine frage muss ich jetzt den ganzen betrag+ mahnspesen usw. bezahlen oder nur die offene summer von der reparatur?!!

    danke im voraus
     
  2. sweety

    sweety Gast

    wenn nicht inzwischen beglichen wurde die gesamte Rechnungssumme, also + Mahnspesen etc.

    lg sweety
     
  3. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    betrag + mahnspesen

    hast du vorher keine rechnung und mahnung erhalten?
     
  4. StefanieSk

    StefanieSk Gast-Teilnehmer/in

    um die Mahnspesen kommst du nur herum:

    .. wenn du vorher keine Rechnung bekommen hast
    .. du die Rechnung schon bezahlt hast
    (die Rechnung falsch ist ?!, eine Absprache mit der Fa. stattgefunden hat?!,
    der Brief nicht eingeschrieben gekommen ist ;) (hast ihn ja garnicht bekommen, oder?!;) )

    Mehr Tricks fallen selbst mir nicht ein.
     
  5. Jeanelle

    Jeanelle Gast-Teilnehmer/in

    auf alle fälle inkl. mahnspesen (kenn mich da jobmäßig aus damit).
    die ausrede, dass du den brief nicht bekommen hast würd ich auf keinen fall verwenden. glaub mir - das ist egal, weil wenn der rechtsanwalt beweisen kann, dass er ihn eingeschrieben verschickt hat und dieser nicht retour gekommen ist, gilt er als zugestellt und somit auch als rechtsgültig.
    aber warum rufst du nicht einfach bei der Firma oder beim rechtsanwalt an, was das soll? lt. meiner erfahrung kann man oft im persönlichem gespräch die sache besser klären.
     
  6. nini81

    nini81 Gast-Teilnehmer/in

    andere Frage:

    Warum hast du die rechnung nicht gleich beglichen?

    Jetzt zahlst sicher um das doppelte mehr!
     
  7. mariste

    mariste Gast-Teilnehmer/in

    also der RA muss schon auch beweisen können dass er den brief eingeschrieben geschickt hat!!! dafür gibts ja die einschreibzetteln
     
  8. MauerMauer

    MauerMauer Gast

    aber warum rufst du nicht einfach bei der Firma oder beim rechtsanwalt an, was das soll? lt. meiner erfahrung kann man oft im persönlichem gespräch die sache besser klären.
    -----------
    Das ist mit Abstand der beste Tipp!! - aber schnell !!
     
  9. shangri

    shangri Gast-Teilnehmer/in

    nein muss er nicht, eine mahnung bzw. zahlungsaufforderung vom RA muss NICHT eingeschrieben verschickt werden.

    ich würd mich auf nichts einlassen und zahlen, oder eine ratenvereinbarung ausmachen mit dem RA, wenn du es nicht auf einmal zahlen kannst.

    lass dich auf nichts ein, weil wenn der RA eine mahnklage einbringt dann wirds erst richtig teuer. also red mit dem RA, die sind auch nur menschen und sind meistens auch ganz nett, wenn man zu ihnen nett ist.

    kann ja jedem mal passieren, dass man eine rechnung nicht zahlen kann. also mach dir nichts draus.... und immer höflich sein und vor allem einsichtig, dann kommt dir der RA sicher sehr entgegen.

    aja und auf jeden fall an die ratenvereinbarung halten ;)
     
  10. Berthold

    Berthold Gast

    Nein, muss nicht, aber dann muss er auch nicht ankommen.
    Also - ich würd nachfragen "haben Sie die Rechnung eigentlich eingeschrieben geschickt gehabt?" (Oder vielleicht weißt es eh, weil du sie grad in der Hand hast, steht ja drauf).
    Wenn nein, dann kannst damit durchkommen.

    Sonst würd ich es machen, wie Shangri gesagt hat.
     
  11. Romy1983

    Romy1983 Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn bei mir was repariert wird und keine Rechnung kommt, dann ist es für mich ganz selbstverständlich nachzufragen.
    Alles andere sind Ausreden, sie wird ja wohl gewusst haben, das die Reparatur was kostet. Einfach abzuwarten und drauf hoffen, das eh nix kommt und dann die Erstaunte spielen, find ich etwas naiv um ehrlich zu sein.
     
  12. Eclipse

    Eclipse Gast

    Gehts Dir noch gut? :eek:

    Für die korrekte Zustellung der Re ist immer noch die Firma zuständig und wenn die schlampt, wieso soll ich als Kunde dafür büssen?
    Immerhin hat man ein Anrecht auf mindestens EINE normale Rechnung - wenn man immer gleich die RA Rechnungen zahlt und das jeder macht, bekommt das System und die Firmen sparen sich dann die normalen Re überhaupt...
     
  13. carmina08

    carmina08 Gast-Teilnehmer/in

    Also Mahnspesen muss man nicht zahlen! Hab noch nie, falls welche angefallen sind, bezahlt, und sind auch in weiterer Folge nicht eingefordert worden!
    Weiß das auch von unserem Betrieb, dass Mahnspesen sofern sie sich im Rahmen halten nicht eingefordert werden.
    Außerdem könnte sich ja die Zahlung mit der Mahnung überschnitten haben...
     
  14. Romy1983

    Romy1983 Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn ich keine Rechnung bekomme, dann frage ich nach. Weil meistens werden sie nunmal verschickt und die Post schlampt ja auch nicht grade wenig.
    Und wieso soll der Kunde dafür büssen ? Ja Hallo, der Kunde hat immerhin die Firma für eine Reparatur beauftragt. Einfach zu hoffen, das sie die Rechnung vergessen haben finde ich nunmal sehr naiv.
    Wenn ich etwas kaufe oder reparieren lasse, dann zahle ich das auch schnell ein. Und kommt nix, dann frage ich nach.

    Ausserdem sind die Kunden auch nicht immer so unschuldig. Meistens wirds vergessen, dann kommt die Mahnung und dann wird halt einfach gesagt, ich hab nie eine Rechnung bekommen. Kennt man alles :)

    Und ich glaube ehrlich gesagt nicht, das Firmen immer sofort zum RA rennen ;)
     
  15. Berthold

    Berthold Gast

    Das ist aber dann Kulanz, können und dürfen täte sie.
    Und die Überschneidung geht schon, aber nur kurz. Wenn man auf die Mahnung hin sofort überweist, dann kann man sich darauf berufen.
     
  16. Triokomplett

    Triokomplett Gast-Teilnehmer/in

    Mir hat mal jemand gesagt, dass es in Österreich kein Gesetz gibt, das eine Mahnung vorschreibt! Wenn welche geschrieben werden, ist das sozusagen ein Entgegenkommen der Firmen. Das hat sich einfach so bei uns eingebürgert mit den Mahnungen.

    Aber jetzt mal im Ernst, hast eine Rechnung erhalten? Wenn ja, wann?
     
  17. fipsinger

    fipsinger Gast-Teilnehmer/in

    Nach Rechnungslegung ist keine Mahnung notwendig.

    Quelle - http://wko.at/wknoe/rp/zahlungsverzugmerkblatt.pdf

    Dass viele Firmen auf die Mahnspesen (nicht die RA Kosten) bereitwillig verzichten, ist mMn darin begründet, dass sich weitere Korrespondenz etc. einfach nicht auszahlt wg. angenommener 15 EUR Mahnspesen.

    Ich investiere auch weder Zeit noch Nerven in sowas, schlechte Zahler bekommen halt in Zukunft nix auf Rechnung, sondern zahlen im voraus oder bei Leistungserbringung.

    Und wenn das nicht klappt, kommen sie in die TiefDunkelSchwarzeSchafeKartei aus der noch keiner wieder mit reinem Pelz wieder aufgetaucht ist.
     
  18. goa

    goa Gast


    Mit Verlaub, das is a bledsinn.

    Wenn der Kunde laut AGBs bestellt hat, muss er auch die Mahnspesen zahlen.
    Unsere Form der "Kulanz": Wenn bei uns KundInnen die Mahnspesen nicht zahlen (die ja begründet sind, weil die Mahnerei uns ja elendiglich viel kostet, eigentlich mehr als wir verrechnen) bleibt der Fehlbetrag am Kundenkonto stehen bzw wird vermerkt und der Kunde kriegt nie wieder ein Skonto oder ein Rabatt.

    Bzw. bei Kunden, die immer ewig oft gemahnt werden müssen, kriegen zukünftige Aufträge sowieso nur mehr per Vorauskasse, wobei dann der offene Saldo immer auch ausgewiesen wird.

    Ich halt auch nicht viel von Betrieben, die Rechnungen mit "Zahlungsziel sofort" schicken und 10 Tage später hast schon die Mahnung da (weil das ist auch recht unrealistisch - bei uns zB gibts in der Regel auch nur 2 Zahlungsläufe pro Monat, einmal hab ich sogar 1. und 2. Mahnung am selben Tag erhalten!!!), aber ich red da von 2-4 Monaten Zahlungsverzug, das ist leider in AT an der Tagesordnung :( und nervt echt.

    lg angelika
     

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