1. Reden wir miteinander ...

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Schenkung / Grundbucheintrag / Kredit bei Nicht-Verheirateten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von theGTIgirl, 11 April 2012.

  1. theGTIgirl

    theGTIgirl Gast-Teilnehmer/in

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
    Wir sind derzeit in der Hausbau-Planungsphase und jetzt sind wir an folgendem Punkt, an dem wir nicht mehr weiter wissen: Mein Freund bekommt das Grundstück von seinen Eltern geschenkt, somit steht nur er im Grundbuch. Den Kredit für das Haus bekommt er aber nicht ohne mich. Jetzt hab ich hald angst, dass sollten wir uns irgendwann trennen, ich jahrelang in das Haus investiert habe (Eigenkapital, Arbeitsleistung etc.) und da nichts mehr davon hab, weil ja im Grundbuch mein Name nicht aufscheint.

    Irgendwie hab ich das Gefühl, ich geh dann sogesehen eine Bürgschaft ein, weil ich mitunterschreibe, mir aber nichts gehört. Theoretisch könnte er ja dann blöd tun, nimma arbeiten gehen und ich werde zur Kassa gebeten, habe aber kein Gegenwert (Haus). Ich hab also dann ein Fass ohne Boden.

    er könnte es mir dann ja auch weiterschenken, wenn er es bekommen hat nur dann zahlen wir doppelte Gebühren fürs Schenken und Eintragen.... das würde auch nicht wirklich Sinn machen....

    Meine Ängste kommen daher, weil meine Cousine vor kurzem das selbe mit einer Eigentumswohnung gehabt hat, sie war allerdings Miteigentümerin, trozdem sind ihr viele tausend Euro flöten gegangen, weil sie mehr eingebracht hat, als er und das nirgendwo stand.... Anfangs dachte auch keiner, dass sie sich irgendwann trennen werden.

    Wie sieht das in Wirklichkeit aus? Wie kann ich mich absichern etc.?
     
  2. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht könnten die Eltern das Grundstück gleich auf Euch beide überschreiben :confused:, im Gegenzug einen Vertrag machen, dass im Falle der Trennung das Grundstück eben ihm allein gehört, aber das darauf erbaute Haus Euch beiden? Das Haus hat ja normalerweise, je nach Gegend halt, ein weitaus höheren Wert... Insbesonders wenn Du Mitkreditnehmer bzw. Bürge bist. Oder heiraten vorm Hausbau ;), dann ist eh imho egal, ob Du im Grundbuch stehst oder nicht, weil alles, was während der Ehe angeschafft wurde, geteilt wird, nur Ererbtes oder Geschenktes bleibt bei dem, der es bekommen hat.

    So wärest Du abgesichert und gerecht wäre es auch, oder?

    Würde mal mit einem Notar das besprechen, welche sinnvollen Möglichkeiten es da gibt.
     
  3. Sereknitty

    Sereknitty Gast-Teilnehmer/in

    Red mit deinem Freund und lass dich auch ins Grundbuch eintragen.

    P.S. Ich würde keinen Kredit aufnehmen ohne etwas handfestes zu haben.
     
  4. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in


    In unserem Fall ist es so, dass wir beide nicht im Grundbuch stehen, weil das Grundstück noch den Schwiegis gehört. Und nachdem wir beide den Kredit fürs Haus haben, steht die Bank auch im Grundbuch.
     
  5. theGTIgirl

    theGTIgirl Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten.

    Es ist bei uns so, dass die Eltern ihm das Grundstück schenken und mit der ganzen Geschichte nix mehr zu tun haben wollen, aber mich wollens da irgendwo auch nicht.

    Die Geschichte ist doch sehr sehr schwierig :) Kann man bei einem Schenkungsvertrag eine Klausel mit hineinnehmen, dass im Falle einer Trennung ihm das Grundstück alleine, uns beiden aber das Haus gehört? Geht das? Das wär für uns nämlich eine tolle Lösung...
     
  6. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Das ist kein Problem. Lass dir ein Belastungs. und Veräußerungsverbot zu deinen Gunsten in das Grundbuch eintragen.
    Da hilft dir nämlich eine Ehe auch nichts, wenn das Grundstück einem Partner geschenkt wurde. Da hat der Ehepartner 0 Anrecht. :wave:
     
  7. bertl2

    bertl2 Gast-Teilnehmer/in

    er soll dich dann die hälfte vom grundstück schenken.
    kostet wohl die Eintragungsgebühren, die vertragsunterzeichnung, aber im vergleich zu den baukosten des hauses, und dein risiko dazu muss es ihm wert sein. wenn die beziehung jetzt passt, dann wir er es auch machen.
    blöd wird es, wenn die schwiegis irgenwelche anforderungen im schenkungsvertrag drinnen haben (veräußerungsverbot, du darfst nicht angeschrieben werden, etc.) aber dann müsste dein freund auch mal farbe bekennen.
    lg
     
  8. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde das bei Familiengrundstücken nicht machen. Das wollen auch die Eltern meist nicht.
    Kommt es zu einer Trennung bleibt meist die Mutter da. In dem Fall dann eine fremde Frau mit ev. neuem Partner und so. Daher Belastungs. - und Veräusserungsverbot und die Hälte vom Haus muss ausbezahlt werden im Falle der Trennung. Nicht vom Grund. Wichtig ist die Rechnungen auf beide Namen zu machen und auch den Kreditvertrag.
     
  9. Euevnija

    Euevnija Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Wir sind auch nicht verheiratet und haben das Grundstück gemeinsam geschenkt bekommen - damit wir beide im Grundbuch stehen. Nachteil: wenn man nicht verheiratet zahlt einer 2% (ermäßigter Satz) und der andere 3,5% Grunderwerbssteuer - macht aber nicht soviel aus. Zusätzlich haben wir eine Vereinbarung, in der steht, dass bei einer Trennung das Grundstück meinem Partner alleine gehört und es wurde auch vereinbart, was mit dem Haus geschehen soll. Der Notar kann das vertraglich regeln, wie ihr möchtet und für Deine Schwiegereltern wäre so eine Vertragsklausel wahrscheinlich auch o.k.

    lg
    Euevnija
     
  10. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde das bei Familiengrundstücken nicht machen. Das wollen auch die Eltern meist nicht.
    Kommt es zu einer Trennung bleibt meist die Mutter da. In dem Fall dann eine fremde Frau mit ev. neuem Partner und so. Daher Belastungs. - und Veräusserungsverbot und die Hälte vom Haus muss ausbezahlt werden im Falle der Trennung. Nicht vom Grund. Wichtig ist die Rechnungen auf beide Namen zu machen und auch den Kreditvertrag.
    Und von wegen "gute Beziehung", da wäre ich nicht so naiv. Was jetzt gut ist, muss es in 10 Jahren nicht mehr sein.
    Ich glaube auch an "bis das der Tod uns scheidet" und bin schon lange verheiratet, aber trotzdem.
    Haben gerade im engen Freundeskreis 3 solcher Fälle. Großes neues Haus, große Liebe, 2 Kinder und jetzt....Scheidung. :(
    Ach ja....wechselseitiges Testament machen und lass dich alleine beraten. Was für dich wichtig ist.
     
  11. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Das musst du mir jetzt erklären. Warum im Grundbuch, wenn du keine Ansprüche hast im Fall der Trennung?
     
  12. Oliver-S

    Oliver-S Gast-Teilnehmer/in

    Is olls a bissl a Murks.....

    1.) Möglichkeit:
    Siehe zu, dass du als Miteigentümer im Grundbuch stehst. OHNE jegliche Einschränkungen (Belastungsverbot, Veräüßerungsverot, Wohnrecht von irgendjemanden, etc.) GGf auch 50% des Grundstückes den Eltern oder deinem Partner abkaufen.

    2.) Möglichkeit:
    ODER er + seine Eltern finanzieren das Haus alleine und du zahlst eine Freundschafts-Miete. Mit der Miete kann er wiederum den Kredit tilgen. Dein verdientes Geld legst du auf ein Sparbuch oder kaufst dir eine Anlegerwohnung damit.
     
  13. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Hat eigentlich irgendwer von euch eine Ahnung, hat irgendwer das gemacht? Sich juristisch beraten lassen?
    :rolleyes:
     
  14. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    liebe TE: du schreibst, du hättest Angst, dass dir nichts gehört. Die brauchst du nicht haben. Vom Grundstück gehört dir nichts, vom Haus 50%, wenn ihr das so schreiben lasst. Nochmal, geh zum Notar und lass dir alles erklären und das Grundstück gehört einfach deinem LG. Das ist sehr oft so und überhaupt kein Problem.
    Es ist ein Geschenk seiner Eltern an ihn.
     
  15. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Jeder verliert im Falle einer Trennung.
     
  16. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in


    Wenn man aber gemeinsam einen Kredit aufnimmt, ist es sowieso automatisch so, dass dir 50% gehören. Anfangs 50% der Schulden, dann 50% vom Haus... ich denke da reicht aber, dass man den Kredit eben auf BEIDE aufnimmt..?
     
  17. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Lasst euch von einem Notar beraten. Soweit ich weiß kann man solche Dinge für den Trennungsfall auch vertraglich und ohne Grundbuch regeln.

    Mir wurde übrigens gesagt dass ein belastungs und Veräußerungsverbot zugunsten einer/eines LG nicht möglich sei.

    LG
     
  18. sausebraus

    sausebraus Gast-Teilnehmer/in

    Ganz so ist das nicht. Es wird ja das ganze Haus nicht auf Kredit finanziert werden denke ich mal.
     
  19. melody

    melody Gast-Teilnehmer/in

    Wahhhh, das hab ich überlesen. Alles was ich schrieb, gilt bei Ehepaaren. Also vergiss das. :eek::wave:
    Aber bei Eheleuten ist das so, wenn einer der alleinige Besitzer des Grundstückes ist. ;)
     
  20. Anschiilein

    Anschiilein Gast-Teilnehmer/in

    Also in unserem Fall wurde das finanziert, was die Hausfirma von uns bekommen hat. Man kann trotzdem nicht alles zu 100% gerecht teilen. Also in unserem Fall ging das nicht. Mein LG hatte eine ETW - wurde verkauft - das Geld wurde zb in Einrichtung gesteckt.. also hab ICH eigentlich keinen Anspruch auf die Einrichtung, aber auf das Haus ansich schon. Kompliziert :rolleyes:
    Nur wie willst das in zb 20 Jahren noch aufteilen ?! Wenn man ein Haus verkauft, dann samt Grundstück, samt Hülle, samt Inneneinrichtung etc... im Falle einer Trennung verliert man sowieso - wie Melody schon gesagt hat :wave:
     

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