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Rufnummer portieren nur auf gleichen Namen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von amara, 29 Januar 2013.

  1. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Ich wollte meine A1 Nummer auf eine bestehende Bob Nummer portieren. Soweit, sogut. Bob meinte, mit der A1-Nummer stimmt was nicht, A1 sagt es ist alles ok, die Bobservice-Dame hat dann durch Zufall festgestellt, dass es nicht möglich ist die Nummer zu portieren, weil der A1 Vertrag auf meinen Namen läuft und das Bob auf meinen Lebensgefährten.
    Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich nicht geht?
    Ich seh auch nicht ein, wieso ich die Kosten für die NÜV Formulare und die kostenpflichtige Hotline bei Bob bezahlen muß, nur weil mir niemand gesagt hat, dass das nicht geht.
     
  2. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Geht leider wirklich nur wenn der Name gleich ist, bzw. die Person ident ist. Sonst hast du keine Möglichkeit :(
     
  3. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Entschuldige, aber das ist Blödsinn.

    Die Nummernportierung hängt nur von der Erstellung der NÜV und dem Aktivsein der beiden Anschlüsse zum Zeitpunkt der Portierung ab. Der Name auf der NÜV bzw. dem Empfängervertrag ist egal und muss nicht übereinstimmen. Sonst könnte ja z.B. niemand die Nummer auf eine Firma übertragen bzw. von dieser übernehmen.

    Schicke die NÜV und das Übertragungsformular aus deren Kunden-Website einfach an Bob und ein paar Tage später ist der Übertrag fertig. Kein Grund die Bob Hotline überhaupt anzurufen. Noch dazu, wenn die scheinbar unkompetent sind.
     
  4. chris2003

    chris2003 Gast-Teilnehmer/in

    0xym0r0n0xym0r0n: das was du beschreibst ist eine übertragung. hier ist es natürlich wurscht, wie die vertragspartner heißen. da wird einfach ein bestehender vertrag genommen und von zB privat auf firma übertragen.

    wenn es aber um eine nummernportierung geht, dann muss eine namensgleichheit bestehen. bei einer portierung geht man ja auch davon aus, dass der alte vertragsinhaber die rufnummer auch weiterhin nützen will
     
    sarahsmum gefällt das.
  5. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

  6. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Also ich kann dir nur sagen was mir gesagt wurde. Ich wollte die Handynummer die mein GG für mich abgeschlossen hatte mitnehmen und konnte es nicht, weil der Name nicht gleich war.
     
  7. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ich kenne den Unterschied zwischen einer Portierung und einer Übertragung. Mit Letzterem habe ich keine Erfahrung, mit Ersterem sehr viel. Es gibt einen regen Handel mit "schönen" Nummern, für die manche Leute sehr viel Geld bezahlen. Ich habe Kenntnis von sehr vielen Portierungen (bzw. selbst abgewickelt), bei denen der Name auf NÜV und Vertrag komplett anders lautete und alle gingen reibungslos über die Bühne. Gerade vor Kurzem erst mehrere von A1 zu Bob.

    Also entweder gibt es keine solche Regel mit der Namensgleichheit auf NÜV und Vertrag (steht auch nirgends) oder eine eventuelle solche Regel wird in der Praxis einfach nicht beachtet.

    Deswegen nochmals mein Rat an die Fragende: Schick die NÜV und das Übertragungsformular einfach an Bob. Alle Infos dazu findest du bei Bob im Online-Kundenbereich. Die Übertragung wird reibungslos klappen. Kein Grund, die Hotline anzurufen.
     
  8. chris2003

    chris2003 Gast-Teilnehmer/in

    bist du dir sicher, dass dann eine portierung gemacht wird? sorry, für die doofe frage, aber es kommt mir doch sehr leichtsinnig vor, wenn eine rufnummer zu einem anderen netzanbieter mitgenommen wird und keiner darauf achtet, dass es der gleiche vertragspartner ist. was wenn derjenige dann meint, ich wollte gar nicht portieren und er will "seine" rufnummer wieder haben?
     
  9. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ja, ich bin sicher. ich wüsste auch nicht, weshalb es da zu einer Namensprüfung kommen sollte. Da gibt es keinen logischen Grund dafür, solange die Zustimmung des Übergebenden und Übernehmenden vorliegt. Der eine bestätigt die Zustimmung mit der Abholung der NÜV vom alten Provider, der andere den Empfang mit dem Übertragungsantrag beim neuen Provider.

    ABER, da fällt mir ein: Manche Provider machen das "für" den Kunden mit der NÜV, die sie im Namen des Kunden vom alten Provider abholen. Da ist klar, dass der Name auf beiden derselbe sein muss, da hier nur eine Person zustimmt. Das kann man aber umgehen, indem der Übergebende die NÜV bei seinem (alten) Provider selbst abholt und an den Übernehmenden übergibt. Das ist auch der einzige Weg, den Bob akzeptiert. Also kann man mit Sicherheit sagen, dass bei Bob bei Rufnummern-Übertragungen zu Bob der Name nicht extra überprüft wird.
     
  10. akciz

    akciz Gast-Teilnehmer/in

    Wir hatten zwar andere Schwierigkeiten mit Bob, aber die Rufnummernportierung war kein Thema obwohls ein anderer Name war!
     
  11. chris2003

    chris2003 Gast-Teilnehmer/in

    okay, dann ist das missverständnis auch geklärt :)
     
  12. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    ich hab die Unterlagen schon lange an Bob gesendet. Erst nachdem nix passiert ist, hab ich nachgefragt und dann hat das ganze seinen Lauf genommen... Aber wie mach ich bei Bob deutlich, dass das von mir gewünschte offenbar sonst auch gemacht wird und ich das auch möchte. Auf dem Übertragungsforumular sind sogar beide Unterschriften um Probleme zu vermeiden...
     
  13. akciz

    akciz Gast-Teilnehmer/in

    Die NÜV ist nur einen gewissen Zeitraum gültig, innerhalb dieser Zeit muß die Portierung vorgenommen werden - weißt Du das Ablaufdatum?
     
  14. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    gilt bis 28.3.
    Wie bekomme ich die bei Bob dazu, die Portierung vorzunehmen, obowohl sie abgelehnt wurde?
     
  15. akciz

    akciz Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiß nicht, bei meinem Problem war ich im 5. Anlauf seeehr laut und seeeeehr grantig am Telefon. Ich war weder untergriffig noch persönlich, und es tat mir auch leid daß eine Mitarbeiterin die gar nichts dafür konnte das alles abbekam, aber ich wollte mich auf keine weiteren Vertröstungen und Versprechungen mehr einlassen.
    Ich wollt ja nichts unmögliches, nur daß sie eine Leistung die sie anbieten nach wochenlangem Herumgeeiere auch erfüllen.
     
  16. amara

    amara Gast-Teilnehmer/in

    Nach 2 Monaten hat es nun doch funktioniert.
    Nach 1 ergebnislosen Gespräch mit der Hotline wurde mir gesagt, ich sollte doch die unterlagen nochmal schicken. Das hab ich gemacht und es wurde erledigt. Wieso auch immer. Bin froh, dass es funktioniert.
    Danke für die Tipps, ohne die hätte ich geglaubt, ich bin selbst schuld und kann halt nix dagegen machen.
    DANKE
     
    akciz und sarahsmum gefällt das.
  17. akciz

    akciz Gast-Teilnehmer/in

    Wenn mal wo der Hund drinnen ist muß man etwas hartnäckiger sein. Ist eben doch ein Billiganbieter, und Hotlines sind höchstens für 08/15 Fälle da.
     

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