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Rückzahlung KBG wegen Überschreitung der Einkommensgrenze

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nela1984, 6 April 2012.

  1. Nela1984

    Nela1984 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Leute!!

    Ich hoffe, es kennt sich hier jemand ein wenig aus ;)

    Und zwar, meine Mann bekommt seit diesem Monat KBG, eben für die letzen 6 Monate (ich hatte das Modell 30+6)...

    Nun ist es ja so, dass die LstBMG glaub so bei 1049,00 euro liegt, und alles was über dieser LstBMG ist, muss zurückbezahlt werden, oder??

    Mein Mann hat eben eine LstBMG von 1200,00 euro... muss er dann genau 151 pro Monat zurückzahlen?? Wir wissen, dass wir einen Teil zurückzahlen müssen, und ich möchte dann eben genau den betrag, den wir sowieso zurückzahlen müssen, gleich auf die seite legen.. Der Mann von der GKK meinte, ich wäre dumm wenn ich es nicht beantragen würde, weil und ja ein teil des geldes zusteht...

    Wird das 13. und 14. Monatsgehelt bei der berechnung hinzugezogen?? Weil im Juni bekommt mein Mann ja urlaubsgeld und da liegt er dann weit über der LstBMG... Aber ich kann mir net vorstellen, dass die das Urlaubsgeld da anrechnen, oder??

    Wann erfolgt die Rückzahlung?? Gleich nach den 6 Monaten des Bezuges, oder erst nächstes Jahr?? Oder wird das dann gleich bei der Arbeitnehmerveranlagung berechnet??

    Sorry, viele Fragen, ich weiß...

    Lg Nela
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Seine Zuverdienstgrenze wird folgendermaßen berechnet:

    Die LStBMG jener Monate in denen KBG bezogen wurde ist zu addieren und wird aufs ganze Kalenderjahr hochgerechnet.
    z.B. 6 Monate KBG-Bezug: LStBMG 7200 Euro / 6 x 12 = 14.400 LStBMG jährlich
    - Werbungskosten (zumindest das Werbungskostenpauschale 132 Euro) [= 14.268,00]
    x 1,3 zur Berücksichtigung von 13. und 14. Monatsgehalt [= 18.548,40]

    Der 16.200 Euro übersteigende Teil des erhaltenen KBG ist zurückzuzahlen. [ = 2.348,40]

    Allerdings gäbe es noch die individuelle Zuverdienstgrenze (60% des Einkommens jenes Jahres in dem kein KBG bezogen wurde) die von der Krankenkasse berechnet wird. Die individuelle Zuverdienstgrenze beträgt mind. 16200 Euro, kann aber je nach Einkommen auch höher sein.

    Bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze wird der zurückzuzahlende Betrag vom KBG nicht vom Finanzamt im Zuge der ANV, sondern von der Krankenkasse gefordert. Die Aufforderung zur Rückzahlung kann auch erst nach Jahren erfolgen da mW hier noch einige Jahre Rückstand bei der Bearbeitung sind.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Nela1984

    Nela1984 Gast-Teilnehmer/in

    Danke mal für die gut erklärte Antwort.

    Aber etwas verstehe ich nicht so genau...
    Wenn ich jetzt mal ganz blöd rechne, eben nur nach der monatl. LstBMG (ca. 151*6=906)...
    lt. ihrer berechnung kommen aber 2348,40 euro raus, also mehr als das doppelte... die 2348,40 wären dann ja für das ganze jahr, also 12 monate...
    muss ich dann für die 12 monate zurückzahlen, obwohl mein mann ja nur für 6 monate kbg bezieht??
    oder wird dann gerechnet 2348,40/12 x 6 monate des bezuges?? das wären dann ca. 1174...

    ich hab mir nämlich gedacht, ich lege jeden monat etwa 200-250 gleich auf die seite, damit ja genug geld da ist, wenn die rückforderung kommt... jetzt bin ich nur total verunsichert, ob das überhaupt reicht :confused:
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die monatliche Differenz allein zu nehmen stimmt mal nicht, es muss auch noch der 30%ige Aufschlag für die Sonderzahlungen berücksichtigt werden.
    Mein Wissensstand ist der, dass die Zuverdienstgrenze immer aufs ganze Kalenderjahr hochgerechnet wird und nicht von jährlichen Zuverdienstgrenze auf die Monate des KBG-Bezugs heruntergesplittet wird (was klarerweise besser für euch wäre).
    Sollte der zurückzuzahlende Betrag laut Berechnung mit der Zuverdienstgrenze höher ausfallen als das erhaltene KBG, so ist max. das erhaltene KBG des jweiligen Kalenderjahres zu refundieren.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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