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Rückzahlung Eigenheimförderung Steiermark

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sandra1984, 28 Juli 2009.

  1. Sandra1984

    Sandra1984 Gast-Teilnehmer/in

    Kennt sich jemand damit aus?

    Mal angenommen, man bekommt 44800 Eigenheimförderung (Jungfamilie) - WANN zahlt man dafür WIEVIEL zurück?

    Ich weiß dass es von Jahr zu Jahr mehr wird, aber weiter blick ich da nicht durch...

    Vielleicht kann mir jemand sagen wieviel man im 1., 5., 10., 20., 29. Jahr UNGAFÄHR zurückzahlt?

    Vielen Dank,
    Sandra
     
  2. PEG7

    PEG7 Gast-Teilnehmer/in

    Hängt davon ab. Wenn du nicht mindestens drei Kinder hast oder "behindert" bist (da gibts dann nämlich ein Direktdarlehen wie von einer Bank), dann sieht es eigentlich so aus:

    Du nimmst einen Kredit (also Kapitalmarktdarlehen) bei einer Bank mit einer Laufzeit von 20 Jahren. In diesen 20 Jahren zahlst du nur der Bank zurück, aber nicht dem Land. Das Land zahlt in diesen 20 Jahren ebenfalls deinen Bankkredit ab. Das ganze nennt sich Annuitätenzuschuss. Nach 20 Jahren ist dann der Kredit bei der Bank fertig und du beginnst mit der Rückzahlung an das Land. Allerdings solltest du in der Zwischenzeit einen sog. Ansparer machen, da du das, was du 20 Jahre lang vom Land erhalten hast in - ich glaube - 9 oder 10 Jahren zurückzahlen musst (samt Zinsen natürlich).

    Wir haben die Förderung nicht in Anspruch genommen, da sie mM nach einfach nur eine Laufzeitverlängerung ist. Was ja toll ist, wenn man sehr jung ist. Aber GG wäre nach 29 oder 30 Jahren schon a bisserl alt, um noch Schulden zu zahlen...
     
  3. Sandra1984

    Sandra1984 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antwort!

    Im Großen und Ganzen hab ich das ja verstanden - nur hab ich keine Vorstellung davon wieviel man dann wirklich pro Monat zurückzahlt (0,32%, jährliche Steigerung um 4%?)

    Ich hab auch keinen Rechner dafür gefunden - deswegen würde ich gerne wissen wieviel es im Endeffekt ist...

    (Ich hab weder 3 Kinder noch bin ich behindert, es geht also um den Annuitätenzuschuss)
     

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