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Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags/Geförderte Wohnung (Gemeinde Wien)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Cat-Steve, 14 Oktober 2009.

  1. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Hallo,

    ich habe der letzten eine sogenannte "Geförderte Wohnung" direkt an einen Nachmieter weitergegeben.

    Das ist so eine Art Zwitterding zwischen Gemeindewohnung und Genossenschaftswohnung - die Weitergabe wird durch Wiener Wohnen durchgeführt, allerdings unterliegt man nicht den Regeln für Gemeindewohnungen (z.B. max. 2 Zimmer für 2 Personen) und muss einen Finanzierungsbeitrag einzahlen, der sich - eben wie bei Genossenschaftswohnungen - dann jährlich um 1% verringert.

    Die Verwaltung wird dann auch nicht durch Wiener Wohnen sondern durch eine eigens beauftragte Firma durchgeführt.

    Es war also nun so: Die Weitergabe der Wohnung, im Zuge derer der Beauftragte der Hausverwaltung den Zustand der Wohnung kontrollierte (war natürlich alles ok), war am letzten Mittwoch (7.10.), die Zahlung des Finanzierungsbeitrags durch den Nachmieter Voraussetzung für die Weitergabe - ist also auch schon längst passiert.

    Ich naives Schaf rufe nun heute verwundert bei Firma D. an um zu fragen, warum mein Finanzierungsbeitrag (immerhin rund € 20.000,-) noch nicht auf meinem Konto angelangt sei und konnte mich anblaffen lassen, was ich mir eigentlich einbilde: der Bearbeiter würde doch nicht eine einzelne Wohnung abrechnen sondern IMMER mehrere auf einmal. Aus dem Grund würde die Abrechnung "in den nächsten Tagen stattfinden" und erst dann an Wiener Wohnen weitergeleitet - Maximalfrist für Rückzahlung meines Geldes seien also 8 Wochen.

    Ich finde das so frech. Der Beitrag des Nachmieters ist längst eingelangt, und dass keine Mietrückstände von meiner Seite bestehen bzw. dass die Wohnung in Ordnung übergeben wurde, ist längst abgeklärt.

    Die Gemeinde Wien behält sich also einfach das Recht vor, mein Geld ein paar Wochen lang einzubehalten OHNE JEGLICHE GEGENLEISTUNG.

    Ich werde jetzt nach einem Ombudsmann oder was auch immer suchen um meinen Ärger kundzutun - immerhin habe ich doch recht hohe monatliche Kosten zu tragen und jetzt auch Einiges für die neue Wohnung investiert.

    Kann doch nicht sein, dass man als Privatmensch immer nur Verpflichtungen zu tragen hat und im Umgang mit öffentlichen Behörden aller Rechte bar ist :confused:
     
  2. Eisteich

    Eisteich Gast

    Na ich werd dir berichten wie es bei mir sein wird, finde diese Vorgehensweise eine Frechheit :boes:
     
  3. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Ich habe den diesbezüglichen Gesetzestext nicht gesucht, gehe aber eher davon aus, dass der nette Mitarbeiter da schon fundiert geredet hat.

    Wobei ich mich frage, ob es da um eine allgemeine Regelung à la "die Gemeinde Wien behält sich vor, fällige Zahlungen innerhalb von 8 Wochen durchzuführen" oder um eine spezifische Regelung bezüglich der Rückzahlung von solchen Beiträgen (eventuell sogar durch Wiener Wohnen) geht. Vielleicht suche ich doch noch.

    Hast Du auch eine derartige Wohnung?
     
  4. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in

    Du bist nicht die einzige Person, die so lange warten muss. Der Bauträger/die Hausverwaltung bezieht sich auf

    § 17 WGG RÜCKZAHLUNGEN VON BEITRÄGEN (FINANZIERUNGSBEITRÄGEN)

    Der Finanzierungsbeitrag ist binnen acht Wochen nach Räumung des Miet- oder sonstigen Nutzungsgegenstandes an den ausscheidenden Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten auszuzahlen.

    Niemand bekommt den Finanzierungsbeitrag bei Auszug sofort überwiesen.

    Aber das hättest du im Internet selbst nachlesen können, bevor zu dich unnötig über gesetzlich verankerte Modalitäten mokierst. :rolleyes:
     
  5. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Liebste Stargazer,

    habe der Tatsache, dass ich hier nicht gerade sehr vorausschauend gehandelt habe durch meine Anmerkung "ich naives Schaf..." wohl schon Rechnung getragen.

    In dieser Hinsicht war Deine Bemerkung begrenzt hilfreich und unbegrenzt unsympathisch.

    Gesetzlich verankerte Modalitäten sind nicht notwenderweise sinnvoll und gut. Als Staatsbürger finde ich es wichtig, mich ggflls. zu mokieren.

    Danke jedenfalls für die Nennung des angewandten Paragraphen!
     
  6. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in


    Touché - bin beeindruckt, hätte mich nicht besser ausdrücken könnnen. ;)

    Freut mich, dass ich dir aber trotzdem helfen konnte. :wave:
     
  7. sumsi

    VIP: :Silber

    ja, und die herrschaften nehmen es sehr genau mit den 8 wochen :rolleyes::boes:
     
  8. pfirsich82

    pfirsich82 Gast-Teilnehmer/in

    es ist schon lange, aber bei anderen genossenschaften gehts auch nicht sofort..ich hab beim sozialbau auch gewartet, etwas weniger als 8 wochen, 1 monat wars aber sicher..
     
  9. SimoneG

    VIP: :Silber

    bei unserer Genossenschaft war es auch so
    genau nach 8 Wochen bekamen wir das Geld (kein Tag früher)
    die schöpfen noch schön Zinsen :eek: bevor sie es hergeben
     
  10. lauli81

    lauli81 Gast-Teilnehmer/in

    kann ich nicht bestätigen! hatte das geld 2 wochen nach mietvertragsabschluß des neuen mieters. (und zwar finanzierungsbeitrag UND geld vom elektrobefund)
     
  11. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Hallo,

    den Elektrobefund musste ich selber zahlen, Du nicht?!

    Jedenfalls hast Du scheinbar Glück gehabt. Ich muss halt jetzt kurzfristig den Rahmen meines Kontos erhöhen, weil ich eben ganz frech schon für die neue Wohnung einkaufen war :rolleyes:.

    Werde dann berichten, wann ich´s wirklich bekommen habe. Hoffentlich bald!
     
  12. Eisteich

    Eisteich Gast

    Bei mir stand das ich 181€ retour bekomme vom Elektrobefund, wieviel hast du bezahlt?
     
  13. sumsi

    VIP: :Silber

    tja, da hast du echt glück gehabt. wir haben es nach ganz genau 8 wochen bekommen. und kein tag früher!
     
  14. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    € 216,- , wenn ich mich recht erinnere. Und ich habe gleich beim ersten Termin bei Wiener Wohnen, als der "präsumptive Nachmieter" und ich gemeinsam hingegangen sind, unterschreiben dürfen, dass ich von den Kosten des E-Befunds nichts zurückerstattet bekomme.

    Wobei mir das wurscht war - mir war wichtig einen Nachmieter gefunden zu haben, der (vor allem) bereit war, die Küche zu übernehmen.

    Ist im Grunde eh´ alles gut gelaufen - ich habe halt nur schon früher mit dem Geld gerechnet und muss mich jetzt nach der Decke strecken.
     
  15. Gismo08

    Gismo08 Gast

    wie ich damals meine genossenschaftswohnung zurückgegeben habe, hats auch geheißen das das geld binnen 8 wochen auf mein konto wandert.

    und was soll ich sagen, es war genau am letzten tag der 8 wochen auf meinem konto :boes:

    ich finde diese regelung eine frechheit. die arbeiten 8 wochen mit dem geld. kann mir nicht vorstellen, das jemand so lange zum abrechnen braucht :mad: (noch dazu wenn man eine kündigungsfrist von 3 monaten hat und man schon die schlüsselübergabe mitn nachmieter hat)

    ich hoff für dich, das du nicht auch die vollen 8 wochen warten musst
     
  16. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    8 wochen zinsgewinn sind 8 wochen zinsgewinn.... die optimieren diese ärsche solange sie es dürfen.....:cool:
     
  17. Gismo08

    Gismo08 Gast

    das triffts, ich habs mich nur nicht schreiben getraut :D
     
  18. Eisteich

    Eisteich Gast

    Was sooviel :eek:

    Also ich bin mir sicher das das stand das ich für die Wohnung 181€ fürn E-Befund zurückbekomme, frag nochmal nach ;)
     
  19. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Ich verstehe ja, dass für administrative Abwicklung ein gewisser Zeitraum einberechnet werden muss. Auf der anderen Seite ist eigentlich nach der Direktweitergabe nicht mehr viel offen: es muss halt eine Abrechnung durchgeführt werden. Offene Mietforderungen gibt es nicht, die Wohnung wurde - laut Übernahmeprotokoll - in Ordnung übernommen; es wird sich also um eine ziemliche Standardabrechnung handeln?!

    Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob Wiener Wohnen noch einmal in diese Belange eingeschaltet werden muss, da der Vertrag ja eigentlich, im Auftrag des Eigentümers (Gemeinde) mit der Hausverwaltung abgeschlossen wurde, aber - was weiß ich.

    Jedenfalls kommt es mir auch so vor, als gäbe es da eine Weisung, die Fremdgelder so lange wie möglich einzubehalten.

    @eisteich: glücklicherweise war das wohl der letzte E-Befund, den ich erstellen lassen musste (habe jetzt wieder gemietet, aber privat). Was soll´s.
     
  20. lauli81

    lauli81 Gast-Teilnehmer/in

    oja, wir mussten den e-befund auch bezahlen. aber das geld bekommt man zurück. da wär ich durchgedreht, wir haben dafür 1100€ bezahlt, obwohl der 5 jahre zuvor als ich eingezogen bin auch gemacht wurde. da ist mir die lade dann schon runtergefallen. vor allem, die haben sachen gemacht, die nicht verlangt waren. hab mich eh beschwert - hat aber nichts geholfen.

    zu meinen alleinerzieherzeiten wär das mein ruin gewesen :mad:

    was soll man machen... nie wieder wiener wohnen :boes: obwohl meine letzte betreuerin (und das ist wohl die ausnahme) wirklich nett war. ich hab sie gefragt wielange es dauert, und sie hat gesagt, vom gesetz her haben sie 8 wochen zeit, und vor 2 wochen schafft sies nicht - hat sie dann aber doch!

    die anderen betreuer die ich so in den letzten jahren hatte waren alle äußerst unfreundlich - typisch WW halt...
     

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