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Rückwirkend erhöhte Familienbeihilfe + Kinderabsetzbetrag?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Michael38, 23 Dezember 2010.

  1. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Für meine Tochter habe ich 5 Jahre rückwirkend erhöhte FBH beantragt. Bei der Amtsärztin war sie bereits und diese sagte das ginge von ihrer Seite aus in Ordnung (also der entsprechende Befund bescheinigt für den relevanten Zeitraum erhebliche Behinderung).

    Vorausgesetzt der Bescheid ergeht auch in diesem Sinne, würde neben der erhöhten FBH auch zusätzlich für 5 Jahre der Kinderabsetzbetrag nachgezahlt werden?

    Vielen Dank!
     
  2. Sonderzeichen

    VIP: :Silber


    (ich schaue grad in Findok - Die Finanzdokumentation nach, etwas geduld)


    laß mich zuerst mal fragen: wer oder was hat dich in diese richtung verunsichert, daß das unterschiedlich behandelt würde?
     
  3. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    ich habe jetzt

    "218 Treffer zu: "Richtlinien und Erlässe und Informationen/EAS, aktuelle Fassung und UFS Textdokumente und Rechtssätze seit 01.01.2003; Suchwort 'kinderabsetzbetrag behinderung'""

    aber sehr viele der dortigen texte befassen sich mit kind über 21, kind im ausland, eigenes einkommen des kindes etc. –

    auf welche rechtsgrundlage hast denn die eingabe gestützt?
     
  4. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für's Nachsehen!

    Ich wollte nur sichergehen, dass der Kinderabsetzbetrag ebenfalls rückwirkend mit ausbezahlt wird. War / bin mir da nicht sicher. Sollte aber eigentlich so sein, oder?

    Edit: Ich werde mich bei Findok (kannte ich noch nicht), mal selbst umschauen.

    Noch eine kurze Fragen: Für die Jahre 2008-2010 sollte die erhöhte FBH rückwirkend 13 Mal ausbezahlt werden und für die zwei Jahre davor 12 Mal, korrekt?
     
  5. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    moment, mir fehlen da ganz wichtige details beim sachverhalt:

    du hast doch wohl bereits für dasselbe kind vor anerkennung der schwerbehinderteneigenschaft familienleistungen bezogen, oder?

    dann war doch wohl damals bereits die familienbeihilfe in "standardhöhe" MIT kinderabsetzbetrag geleistet worden.

    falls das so ist, dann hast du natürlich nur anspruch auf den unterschiedsbetrag zwischen erhöhter und "standard"-familienbeihilfe.

    der absetzbetrag kann kein zweites mal für denselben zeitrahmen gewährt werden.
     
  6. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Es wurde für diesen Zeitraum keine FBH beantragt und somit keine FBH + Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Dementsprechend müsste meines Erachtens der volle Betrag (erhöhte FBH + Kinderabsetzbetrag) rückwirkend für 5 Jahre ausbezahlt werden. Sehe ich das richtig?

     
  7. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    freilich, falls die anderen voraussetzungen erfüllt sind – wobei ich es sehr seltsam finde, daß keine FBH beantragt wurde.

    ich bin wirklich irritiert, daß jemand :confused: keinen antrag auf FBH stellt, zumindest wenn er sich im inland aufhält. vielleicht wart ihr in diesen fünf jahren in einem anderen eu-staat, welcher sich unzuständig erklärte?
     
  8. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, alle beteiligten Personen (Eltern, Tochter) sind gebürtige ÖsterreicherInnen und haben sich auch permanent im Inland aufgehalten. Die Geschichte ist "etwas" kompliziert, beizeiten werde ich sie - wenn gewünscht - auch näher erörtern.

    Auf jeden Fall vielen Dank für deine Hilfe! :herz2:

    Weißt du vielleicht noch, ob meine Annahme richtig ist, dass von 2008-2010 rückwirkend 13 Mal erhöhte FBH ausbezahlt wird und die zwei Jahre davor (vor Inkrafttreten der Regelung) 12 Mal?
     
  9. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    ich kann es mir ungefähr vorstellen, daß es eine eher unheitere geschichte ist, nicht wahr :(

    aber was ich noch nachschieben wollte: der sachvortrag muß schlüssig sein. also es dürfen keine zweifel in die richtung aufkommen, daß das kind in wahrheit von wo anders im selben zeitraum eine familienbeihilfe bekommen hätte.

    aber gerne. dafür ist das forum ja auch da. :)
     
  10. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    13 mal gab es mal (irgendwann wahlzuckerl:D), aber leider habe ich nicht jedes detail des österr. familienbeihilfenrechts im kopf (dafür beschäftige ich mich umso intensiver mit den EU-koordinationsregeln der sozialleistungen).

    schau mal da nach: help.gv.at, da könnte auch die historische entwicklung abgebildet sein.
     
  11. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Diese Zweifel werden mit Sicherheit nicht aufkommen, es wurde definitiv keinerlei FBH von wo auch immer bezogen.
     
  12. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Die 13. Familienbeihilfe wird 2011 gestrichen bzw. radikal gekürzt, jedoch dürfte dies etwaige rückwirkende Ansprüche im Geltungsraum 2008-2010 wohl kaum beeinflussen.

    Das konnte ich auf der Seite der Arbeiterkammer und auf help.gv.at noch finden:

     
  13. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    also damals betrug der kinderabsetzbetrag 50,90 – die zahl habe ich im kopf :D
     
  14. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    *hutab* vor deinem Gedächtnis ^^

    Und nochmals Dankeschön.

    [wunschdenken_ein]Wenn Ämter nur ansatzweise so schnell und höflich (re)agieren würden wie du / ihr in diesem Forum.[wunschdenken_aus]
     
  15. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    haha, ich kenne halt beide welten, bin aber inzwischen kein träger hoheitlicher gewalt mehr, sondern hausmann :D

    darf ich dich auf das hiesige "AE" forum aufmerksam machen? (sorry, ich nehme jetzt mal an, daß du alleinerziehender vater bist:eek:)
     
  16. Sonderzeichen

    VIP: :Silber

    ich berichtige mich:

    "Alleinerzieher & Patchworkfamilien" heißt es vollständig :eek:
     
  17. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Ich werd' mich im AE-Forum mal umsschauen, klingt interessant. Und ja, ich bin ein "AE". ;)

    Eine Frage habe ich doch noch, vielleicht kannst du oder jemand anderes sie beantworten:

    Wie lange dauert es i.d.R. nach erfolgter Feststellung der erheblichen Behinderung durch Amtsarzt / Amtsärztin bis die erhöhte FBH rückwirkend ausbezahlt wird (vorausgesezt der Antrag ist in sich schlüssig)? Zieht sich das lange hin oder arbeiten die Ämter bei so was inzwischen doch eher zügig? Nach der Weihnachtszeit / Anfang nächsten Jahres sieht es bei uns finanziell doch eher mager aus. :(
     
  18. Sunday252

    Sunday252 Gast-Teilnehmer/in

    ich habs im august für meinen sohn bekpmmen rückwirkend für 5 jahre und es waren 8800 euro etwa
     
  19. Michael38

    Michael38 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antwort! Aber wie lange hat's ca. gedauert von Termin beim Amtsarzt bzw. - wenn der nicht nötig war - von Einreichen des Antrags bis zur Auszahlung? Und ich vermute mal, du hast rückwirkend "nur" den Erhöhungsbeitrag bekommen und vorher schon normale FBH + Kinderabsetzbetrag erhalten.
     

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