1. Reden wir miteinander ...

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Rücktritt Privatverkauf

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zwergenmann, 21 März 2013.

  1. Zwergenmann

    Zwergenmann Gast-Teilnehmer/in

    Hab bei eBay einen Kasten gekauft. Bin dafür extra von Klagenfurt nach Salzburg gefahren. Das Kasten war noch originalverpackt und darum hab ich mich auf die Farbangaben des Inserates verlassen. Als ich zu Hause den Kasten ausgepackt habe war die Überraschung groß, der Kasten war weiß anstatt dunkelbraun! Das ärgert mich ziemlich.
    Kann ich in diesem Fall vom Privatkauf zurücktreten, da falsche Artikelbeschreibung.Am liebsten wäre es mir natürlich, wenn der Verkäufen den Kasten bei mir abholt, denn sonst habe ich ja wieder die Anfahrtskosten!! :mad:
    Was kann ich tun!?
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    äää - nein.

    Du hast das Ding persönlich abgeholt und mitgenommen. Dabei hättest du kontrollieren müssen, ob das alles paßt.
     
    PinkHappy und electra gefällt das.
  3. PinkHappy

    VIP: :Silber

    hast du den verkäufer schon gesprochen?? was sagt der dazu?
    wirst aber ziemlich sicher drauf sitzen bleiben.
     
  4. cyn

    cyn Gast-Teilnehmer/in

    also ich bin mir da nicht so sicher. ich würde schon einen vom verkäufer verursachten irrtum erwägen (§ 871 ABGB), aber wissen tu ich es natürlich nicht. ich würde einen anwalt befragen, erstberatungen sind oft kostenlos.
     
  5. Zwergenmann

    Zwergenmann Gast-Teilnehmer/in

    Habe mit dem Verkäufer noch nicht gesprochen, wollte mich erst mal informieren, wie meine Karten sind.
    Hab gelesen, dass man vom Kaufvertrag von Privatverkäufen zurücktreten kann, wenn die Artikelbeschreibung vom Artikel stark abweicht (andere Farbe ???)

    Bin halt stinksauer!!
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nunja...

    Im Prinzip schon.

    ABER: Du hast das Übernommen.

    Da gibt's einen Unterschied, ob du etwas zugeschickt bekommst, oder etwas selber abholst.

    Bei Selbstabholung ist es hinterher recht schwer zu argumentieren, dass die Farbe nicht gepaßt hat.
    Da kann man darüber diskutieren, dass ein Schrauberl gefehlt hat oder sonstwas, aber bei Selbstabholung gibt's sogar bei Einkäufen von Firmen kein Rückrittsrecht.
    Sprich - wenn ein Kunde bei mir in meinem Onlineshop was einkauft und dann es persönlich abholen kommt, hat er die Rücktrittsmöglichkeit exakt so lange, bis er aus meiner Firma rausgeht.
    Es sei denn, es das Produkt ist defekt.
     
  7. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Du hast eine Firma und somit gilt das Konsumentenschutzgesetz :)
     
  8. zuhoerer

    zuhoerer Gast-Teilnehmer/in

    Du wolltest sagen, wenn er aus der Firma rausgeht, beginnt die Rücktrittsfrist zu laufen.
     

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