1. Reden wir miteinander ...

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Rücktritt mündlicher Kaufvertrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Niklas140508, 11 Juni 2009.

  1. Niklas140508

    Niklas140508 Gast-Teilnehmer/in

    Benötige dringend eure Hilfe!
    Wir haben uns vor 3 Wochen ein Haus angesehen! Haben den Preis verhandelt und unsere mündliche Zusage gegeben! Den Vorvertrag haben wir in Auftrag gegeben jedoch noch nicht unterzeichnet! Jetzt haben wir leider Bedenken bzgl. dieses Hauses bekommen und haben den Hausverkäufer (Privat kein Makler) abgesagt! Er will jetzt Kosten zw. € 10.000 - 30.000 einfordern!
    Kann er das wirklich machen - obwohl wir nichts unterzeichnet haben!

    Danke

    lg Simone
     
  2. Namaste11

    Namaste11 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich glaube, dass wird sehr schwierig. Denn so weit ich weiß (habe vor kurzem meine ETW verkauft) gilt auch eine mündliche Zusage bereits. Das kann natürlich vor Gericht eingeklagt werden. Und wer dann gewinnt, hängt vermutlich vom Anwalt ab. Wenn euch der Verkäufer nun schon angedroht hat, dass ihr bezahlen müsst, dürftet ihr wohl nicht darauf hoffen, dass er kulant mit der Sache umgeht.

    Am Besten ist es, wenn ihr einen Anwalt zu Rate zieht. Ein Erstgespräch ist, glaub ich, auch kostenlos.

    Dieser Hausverkäufer scheint mir aber ein schöner A**** zu sein.

    Wieso habt ihr denn nun Bedenken gekriegt?

    Ich wünsch euch jedenfalls alles Gute und viel Erfolg, dass ihr da heil raus kommt.
    :wave:
     
  3. Niklas140508

    Niklas140508 Gast-Teilnehmer/in

    Der Verkäufer hat uns von Anfang an unter Druck gesetzt! 100x angerufen obwohl wir gesagt haben, dass wir noch Zeit brauchen! Die ganze Aktion war dann doch etwas zu überstürzt - wir haben leider ja gesagt!
    Der Verkäufer hat sich jedoch vorbehalten, das Haus noch auf diversen Immobilienseiten anzubieten - denn so lange nichts unterschrieben ist und bla bla bla....Jetzt sind uns die Bedenken gekommen, dass das Haus genau neben einer Hauptstraße ist und nicht so richtig in einer Wohngegend und mir das mit meinem kleinen Sohnemann einfach zu gefährlich ist! So wars und jetzt stehen wir da!

    lg Simone
     
  4. Namaste11

    Namaste11 Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke, es ist wirklich das Beste, wenn ihr einen Anwalt fragt.
    Ich erinnere mich jetzt, dass uns unsere Anwältin mal erzählt hat, nachdem der Käufer bei uns auch mal eine Zeit hatte, in der er nicht mehr wusste, ob er wirklich noch kaufen will (vorher auch schon mündlich zugesagt), dass ihre Kanzlei mal einen ähnlichen Fall hatte. Da hat auch jemand mündlich zugesagt, dass er ein Haus kaufen wollte. Nachdem er es sich aber wieder überlegt hatte, haben die Verkäufer (mit unserer Anwältin) den Käufer verklagt. Und der musste dann den ganzen Betrag, den das Haus gekostet hat, bezahlen.

    Ich glaube, es kommt immer auf den Verkäufer an. Ich wäre mit Sicherheit nicht vor Gericht gegangen, sondern hätte an jemand anderen verkauft.

    Trotzdem, alles Gute und :daumenhoch:; das wird schon wieder.
    :wave:
     
  5. bassi

    bassi Gast-Teilnehmer/in

    also ich würd mal abwarten und tee trinken, ob und was wirklich kommt, weil das wahrscheinlich nur leere drohungen im affekt waren (ich weiß, ist als aussenstehender leichter gesagt als getan)

    aber 1. ist es bei mündlichen verträgen immer so eine sache, wie will er beweisen, dass ihr tatsächlich zugesagt habt, wenn ihr euch nicht unbedingt im beisein seines anwaltes verplappern würdet ;)
    und 2. könnte er dann nur seine tatsächlichen ausgaben einklagen, also falls er zb. schon einen termin beim notar vereinbart hat oder er zb. die verkaufsanzeige kostenpflichtig rausnehmen hat lassen... dass das 10-30.000 sollen, würd ich mal stark bezweifeln
     
  6. Nudelsuppe

    Nudelsuppe Gast

    Gibts einen Zeugen für die mündliche Kaufzusage?
    Könnt ihr beweisen, dass nach eurer Zusage das Haus noch immer inseriert war?
     
  7. bassi

    bassi Gast-Teilnehmer/in

    naja, ganz so kann ichs mir nicht vorstellen, er wird ja dann natürlich auch das haus bekommen und nicht bloß den ganzen betrag gezahlt haben ;) grundsätzlich stimmt es schon, dass ein mündlicher vertrag soviel zählt wie ein schriftlicher, aber was, wenn die bank keine finanzierung zusagt? also ganz so heiß gegessen wie gekocht wird nicht... den ganzen sachverhalt in diesem konkreten fall zu kennen, wär sicher intressant, denn mit diesen aussagen allein halt ich das für ziemlich komisch...
     
  8. Niklas140508

    Niklas140508 Gast-Teilnehmer/in

    wir können beweisen, dass das Haus nach unserer Zusage noch imme inseriert war -das ist es nämlich heute noch!
     
  9. cats

    cats Gast-Teilnehmer/in

    das inserat würde ich auf jeden fall (mit datum) ausdrucken. eventuell kann die arbeiterkammer auskunft geben?
    ich würde mich schon erkundigen, vielleicht gibt es irgendeine frist für den rücktritt.
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke, dass er das machen kann.
    Mein Ex hat sich mit Partnern vor mehreren Jahren ein Büro im ersten Bezirk angesehen. Die Räumlichkeiten kamen prinzipiell in Frage, Miete auch und man wollte einen Vertragsentwurf (Standardvertrag) und dann weiter sehen.
    Es hat sich dann herausgestellt, dass das Büro nicht geeignet war, da die Statik im Stiegenhaus den Transport der erforderlichen Geräte nicht zuließ.
    Es wurden damals für die Zusendung des (standardisierten) Vertragsentwurfes 10.000 Schilling in Rechnung gestellt, die - nach Recherche - leider zulässig war.

    Mündliche Zusagen sind bindend.
    Sollte ein Rücktritt gebilligt werden, kann der Makler aber wahrscheinlich "entstandene Kosten" einfordern, und die können gewaltig sein.
     
  11. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das Haus meines Schwiegervaters ist seit einem Jahr verkauft und bei vielen Internetadressen immer noch inseriert. Teilweise von Maklern, deren Auftrag schon seit bald zwei Jahren abgelaufen ist.
    Das hat damit zu tun, dass sich viele nicht die Mühe machen die Daten aktuell zu halten.
    Da wird nicht aktiv nach einem Kauf noch inseriert, sondern der Altbestand bleibt drinnen.
     
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Dann hat der Käufer ein GROSSES Problem.

    Das ist einer der Gründe, warum auch in jedem Kaufanbot hineinschreibt "vorbehaltlich dem Zustandekommen einer branchenüblicher Finanzierung".... oder so ähnlich.

    (bzw. klären manche vor dem Kauf mit der Bank ab, ob der benötigte Betrag finanziert werden kann).
     
  13. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Das ihr ihm entstandene Kosten bezahlen müsst kann ich mir schon vorstellen. Aber bitte wie will er 10.000 - 30.000,- Euro argumentieren? Schmerzensgeld? Find ich lächerlich. Wenn bereits etwas in Auftrag gegeben wurde (Vorvertrag,...) dann könnte ich mir vorstellen das ihr das zahlen müsst, find ich auch fair so. Aber alles andere ist Blödsinn. Der muss doch auch irgendwie Belegen warum er so viel verlangt.

    LG
    Leon
     
  14. Niklas140508

    Niklas140508 Gast-Teilnehmer/in

    Die 10.000 - 30.000 Euro kommen zustande, indem er das Haus billiger verkaufen muss und wir somit die Differenz bezahlen müssen!
    Habe mich soeben beim Rechtsanwalt erkundigt - leider gibts wirklich kein zurück mehr! Entweder wir kaufen das Haus oder wir zahlen den Differenzbetrag!
    Auf jeden Fall danke für eure Antworten!

    lg Simone
     
  15. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Zuerst ist mal zu klären, ob vom Vertrag zurückgetreten werden kann. Denn, wenn sich der Verkäufer querl legt, brauchst erst gar nicht diskutieren, ob die 10. - 30.000 irrwitzig sind oder nicht.
     
  16. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Warum MUSS er das Haus billiger Verkaufen?
     
  17. Gwoelbi

    Gwoelbi Gast-Teilnehmer/in

    ein rechtsgültiger Vertragsabschluss kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen. gilt gleich wie eine Unterschrift (haben wir zumjindest mal in der schule gelernt...)

    Natürlich kannst es schwerer nachweisen.
    Rate dir dringend, einen Anwalt aufzusuchen - mit dem datierten ausgedrucken jetzt noch eingestelltn Angebot des Verkäufers und dem Hinweis, dass er euch gedrängt hat.

    ich drücke die daumen!
     
  18. immerdiese

    immerdiese Gast-Teilnehmer/in

    ????????????
    Bei welchem Rechtsanwalt warst du?

    Bei Immobilien kommt der Kaufvertrag erst zustande, wenn dieser beim Notar unterzeichnet wird. In eurem Fall gibt es nicht mal einen unterschriebenen Vorvertrag.

    War der og. Rechtsanwalt mit dem gesamten Sachverhalt vertraut oder war das nur mal schnell eine Telefonauskunft ohne grundlegenden Informationsaustausch???
     
  19. Namaste11

    Namaste11 Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann nur das wiedergeben, was mir die Anwältin mal erzählt hat. Wir kamen ja darauf zu sprechen, weil, wie schon erwähnt, unser Käufer auch auf einmal Zicken gemacht hat und wir vorher schon den anderen Interessenten abgesagt hatten. Ich habe daraufhin ein bisschen im www recherchiert und den Sachverhalt über mündliche Zusagen gelesen.

    Natürlich muss man, egal ob Verkäufer oder Käufer, beweisen können, dass eine mündliche Zusage gemacht wurde.

    "Abwarten und Tee trinken" würde ich aber nicht. So eine Erstberatung bei einem Anwalt kostet ja nichts. Ich denke mal, man kann mit sowas auch zum Konsumentenschutz gehen. Die beraten einen sicher auch.

    Und wie schon erwähnt, kommt es immer auf den Charakter eines Menschen an. Warum er eine Summe von 10.000,- bis 30.000,- genannt hat, würde mich aber brennend interessieren. Und warum muss er das Haus billiger verkaufen? Versteh ich nicht.:rolleyes:

    :wave:
     
  20. Meeressturm

    VIP: :Silber

    Nein mündliche Zusagen gelten nicht! Nur schriftliche... die mündliche Zusage wurde vor einigen Jahren abgeschafft.

    Das hab ich mir nämlich noch aus dem Betriebswirtschaftunterricht gemerkt :eek:


    Edit: Beim unterschriebenen Kaufanbot (beim Makler!!) siehts natürlich wieder anders aus.
     

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