1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Rücktritt Kaufvertrag VERkäufer

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kardelen71, 15 Juni 2009.

  1. kardelen71

    kardelen71 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    In Anlehnung an den Thread "Rücktritt vom mündlichen Kaufvertrag" habe ich nun eine Frage zu folgendem Fall:

    Wir hatten einen Vorvertrag mit dem Besitzer eines Hauses abgeschlossen. Auf dem Weg zum Notar (!) hat er es sich anders überlegt und ist mündlich vom Vertrag zurückgetreten. Muss der Verkäufer nun irgendwelche Rücktrittsgebühren an uns zahlen?

    Danke und lg
    kardelen
     
  2. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Was steht denn im Vorvertrag? Als wir das Kaufanbot geschickt haben wurde es vom Verkäufer angenommen und ebenfalls unterzeichnet. Da stand dann das es 14 Tage gültig ist. Einfach so zurücktreten geht da dann glaub ich nicht.

    LG
    Leon
     
  3. kardelen71

    kardelen71 Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben den Vorvertrag persönlich mit dem Verkäufer aufgesetzt und alle haben unterzeichnet, also wir und der Verkäufer. Er hat auch auf schnelle notarielle Abwicklung gedrängt - und dann wollte er plötzlich nicht mehr.
     
  4. Leon123

    Leon123 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich glaub nicht das der einfach so zurücktreten kann. Hat er einen Grund genannt? Wie habt ihr reagiert. Wür mich da rechtlich beraten lassen wenn ihr das Haus haben wollt. Wie wir im anderen Beitrag gelesen haben ist ja schon ein mündlicher Vertrag bindend. Da kann man sich über einen schriftlichen nicht einfach so wegsetzen. Es sei denn es wurde reingeschrieben das es ein Rücktrittsrecht oder ähnliches gibt.

    LG
    Leon
     
  5. Sonara

    Sonara Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaub auch nicht dass man da so einfach zurücktreten kann. Dafür gibt es ja schliesslich Vorverträge (für beide Seiten).
     
  6. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    kenne ich auch, ist mir selbst passiert beim autoverkauf. habe nach zusage an den käufer noch ein besseres angebot bekommen, musste aber an den ersten verkaufen, da mündlich ebenfalls gilt. war ein vw polo...um viel ging es eh nicht.
     
  7. kardelen71

    kardelen71 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten. Der Fall hat sich eh schon im Nov 2008 abgespielt, eine Woche bevor unser Junior geboren wurde. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt ein gutes Jahr mit dem Verkäufer verhandelt. Das Haus war auch ständig inseriert, er hat es nicht losgekriegt und sich dann schließlich mit uns geeinigt. Wir haben es dann als Wink des Schicksals betrachtet bzw. waren wir sooo sauer auf den Typen, dass wir das Haus dann eh nicht mehr wollten. Nach so langer Zeit wollten wir uns nicht mehr mit ihm herumärgern.
    Ich frage mich halt immer, ob wir nicht Anspruch auf eine Entschädigungszahlung hätten. Aber ich muss da eh mal einen Anwalt befragen. Nach der Geburt und neuerlicher Haus-/Wohnungssuche hatte ich bisher nur noch nicht die Muße dazu.
    Danke nochmals und lg
    kardelen
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden