1. Reden wir miteinander ...

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Rückkehrwunsch nach Karenz - FRAGEN!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von AnnaLaura, 11 Januar 2011.

  1. AnnaLaura

    AnnaLaura Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Vielleicht kann mir jemand bei meinen Fragen weiterhelfen: Wann muss ich meinem Arbeitgeber bekanntgeben wann ich zurückkommen will von der Karenz? Und wann muss ich bei der Gebietskrankenkasse einreichen für welches Kinderbetreuungsgeldmodell ich mich entschieden habe? Gibt es da ein Formular, oder wie schaut das aus?

    Vielen Dank!

    Lg Anna
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Karenz: du musst noch im(!) mutterschutz bei deinem arbeitgeber um karenz ansuchen, da musst du dann natürlich auch den zeitraum der karenz angeben. wenn du es nicht machst musst du nach dem mutterschutz wieder arbeiten gehen.

    kbg: auch im mutterschutz sinnvoll, falls du später beantragst kann aber auch nachbezahlt werden (bis zu 6 monate).

    lg
     
  3. AnnaLaura

    AnnaLaura Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die Antwort! Und noch eine blöde Frage: wie kann ich das bei der GKK beantragen? Gibt es da ein Formular? Danke!
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wie schon erwähnt dem Arbeitgeber noch während des Mutterschutzes bekanntgeben (am Besten schriftlich) wielange du in Karenz bleibst.
    Bis zum 24. Lebensmonat des Kindes brauchst du die Karenz nur dem AG bekanntgeben, möchtest du länger zuhause bleiben bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber!!

    Das KBG beantragst du bei der zuständigen Krankenkasse, Antragsformular findest du hier:
    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Kinderbetreuungsgeld/Seiten/default.aspx

    Liebe Grüße
    Mats
     

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