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Rückgaberecht Tupperware?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Ranunkel, 13 Februar 2012.

  1. Ranunkel

    Ranunkel Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich habe über eine Freundin ein paar Sachen Tupperware bestellt. Nun ist es so dass meine Schwiegermutter mir viele Sachen schenkt und ich deswegen meine bestellten doch nicht brauche. Meine Schwester hat sie schon bekommen, ich aber noch nicht. Bezahlt ist es schon.
    Habe ich volles Rückgaberecht?

    Danke! :wave:
     
  2. Schlawie

    Schlawie Gast-Teilnehmer/in

    nachdem die tupperberaterinnen auf umsatzbasis arbeiten, und deine bestellung sicher zu irgendeiner party dazugerechnet wurde (die umsatzbonis schon ausgegeben wurden - z.b. gastgebergeschenke) wäre es sehr unfair die sachen wieder zurückzugeben. also ich - als freundin - wäre sauer ... rechtlich weiss ich es nicht.
     
  3. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Ich hoffe doch das bei Tupper auch das gesetzliche Rückgaberecht gilt, Tupper kann ja nicht den Konsumentenschutz aushebeln.
     
  4. lo-la

    lo-la Gast-Teilnehmer/in

    Um was für ein Rückgaberecht handelt es sich deiner Meinung?

    Umtauschmöglichkeiten gibt es normalererweise aufgrund kulantem Verhalten, nicht aufgrund gesetzlicher Basis... außer bei Spezialfällen. (und ob Verkaufsparties, zu denen die TE freiwillig _hingegangen_ bist dazugehören, kann ich ad hoc nicht sagen...).
     
  5. paerchen-mama

    paerchen-mama Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaub, man kannst innerhalt von 2 Wochen zurück geben - bin mir aber nicht 100%ig sicher.
     
  6. Pharma

    Pharma Gast-Teilnehmer/in

    ja nur gibts kein allgm. "Rückgaberecht" im Gesetz. Das mans in fast allen Bekleidungsläden machen kann ist reine kulanz und sonst nix.
     
  7. kidsandmore

    kidsandmore Gast-Teilnehmer/in

    Im Normalfall gibt es ja kein gesetzliches Rückgaberecht bei Sachen, die man sich vorher ansehen konnte, also nicht übers Internet gekauft wurden, es werden jedoch Messen bzw. Verkäufer über einen Vertreter, der ins Haus kommt etc. nicht gleich behandelt, da gilt es ja dann wieder, also müsste es ja eigentlich bei Tupperware-Sachen auch so sein, ist ja im Grunde mit einer Messe zu vergleichen (man bekommt das Produkt vorgeführt, kauft es aber nicht in einem regulärem Geschäft)

    Oder sehe ich das falsch?
     
  8. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Rücktrittsrecht

    § 3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden;
     
  9. Ailurus.Fulgens

    Ailurus.Fulgens Gast-Teilnehmer/in

    Das gilt bei einem sog. Haustürgeschäft, wenn der Verkäufer zb bei einem zu Hause anläutet oder einen auf der Straße anspricht. Nach der Beschreibung der TE ist das so nicht passiert.

    Im § 3 Abs 3 KSchG steht nämlich auch:

    "Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

    1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat"
     
  10. lo-la

    lo-la Gast-Teilnehmer/in

    eben, ich denke nämlich auch, dass es sich bei einer Tupperparty um eine Anbahnung des Kunden handelt.

    @TE
    frag aber bei der tupperberaterin nach, ob sie dir eine Kulanzlösung anbieten können...

    ... ansonsten willhaben :)
     
  11. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Es stellt sich auch die Frage wer der "Verkäufer" ist ? Ist das meine Freundin X die ich besuche oder die Frau Tuppertante Y.
    Auch besuchte ich X auf einen Kaffee und sie hatte eine Tupperparty ?
     
  12. Ila

    Ila Gast-Teilnehmer/in

    Du könntest ganz einfach mal die Tupperware Beraterin anrufen oder in einer Bezirkshandlung nachfragen, Telefonnummern stehen im Katalog.
     
  13. kidsandmore

    kidsandmore Gast-Teilnehmer/in

    Auf der österreichischen Tupperware Website steht:

    Sollten Sie Ihre Bestellung ändern oder widerrufen wollen, benachrichtigen Sie uns bitte nach der Zustellung.
     
  14. borboleta

    borboleta Gast-Teilnehmer/in

    Im Katalog steht folgendes:
    "Sollten Sie Ihre Bestellung ändern oder Widerrufen wollen, ersuchen wir Sie, eine Frist von vier Wochen einzuhalten"

    Und wenn die Sachen noch Originalverpackt sind, gibt es im Normalfall kein Problem.
    Einzig wenn die Gastgeberin unter den Umsatz für das 2. Gastgeschenk oder den Tupperhit fällt, stehen ihr diese Produkte eigentlich nicht mehr zu. Da liegt es dann an der Beraterin dieses "Problem" zu lösen.

    Hast du die Beraterin schon kontaktiert?
     
  15. angie7

    angie7 Gast-Teilnehmer/in

    wenns über eine party bestellt wurde ist es ja so das die gastgeberin der party für den umsatz entsprechend geschenke bekommen hat und die beraterin ihren anteil damit auch bereits verdient hat


    du kannst also neue sachen zurück geben und bekommst entweder eine gutschrift für die sachen oder du nimmst was anderes dafür


    so wurde es zumindest in meiner zeit als beraterin immer gehandhabt


    das man es ganz zurück gibt und das geld zurück bekommt wäre mir neu (aber ich denke das es genug produkte und sonderkäufe gibt bei denen was brauchbares dabei ist denn die gutschrift muss man ja nicht sofort und auf einmal einlösen)
     
  16. Nougatmaus

    Nougatmaus Gast-Teilnehmer/in

    eine gutschrift wird sicher kein problem sein.
     

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