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Rückforderung Alleinverdienerabsetzbetrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von ingrid72, 2 Juni 2010.

  1. ingrid72

    ingrid72 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    habe heute leider unangenehme Post vom FA gekommen, die von meinem Mann den Alleinverdienerabsetzbetrag zurückfordern.
    Ich habe zuerst meinen Steuerausgleich gemacht - Einkommen beträgt € 5976,10. Dann Steuerausgleich meines Mannes mit Geltendmachung Alleinverdiener.
    Heute wird er abgelehnt, da bei mir ansch. der Gesamtbetrag der Einkünfte gilt und nicht das Einkommen und die sind € 6036,10.
    Da ich ja eh keine Steuern zahle, habe ich alle Ausgaben bei meinem Mann eingereicht, nun hat mir die nette Dame am Finanzamt heute erklärt, ich könnte probieren eine "Anregung zur Wiederaufnahme des Bescheids" beantragen und weitere Werbungskosten (die jetzt aber bei meinem Mann geltend gemacht wurden) angeben, um mein Gehalt zu senken.
    Hat das schon jemand mit Erfolg probiert? Ich müßte ja jetzt beide Bescheide neu aufrollen!
    Vielen Dank
    Ingrid
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Frage stellt sich welche Ausgaben du bei der ANV deines Mannes geltend gemacht hast. Sonderausgaben und aussergewöhnliche Belastungen können in seiner ANV verbleiben, Werbungskosten hingegen würden in deine ANV gehören wobei du diese in der ANV deines Mannes ohnehin nicht absetzen hättest dürfen.
    Schau mal im Steuerbuch auf Seite 26, dort ist genau angeführt wie die Zuverdienstgrenze berechnet wird.

    Innerhalb der Einspruchsfrist (4 Wochen) kannst du gegen den Einkommensteuerbescheid Berufung einlegen, sofern diese Frist bereits abgelaufen ist kannst du das FA bitten deine ANV nochmals aufzurollen da noch Posten vergessen wurden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. edelfee

    edelfee Gast

    bei deinen mann kannst du innerhalb der 4wöchigen Frist einen Berufung gegen den Bescheid einlegen und dann die Werbungskosten wieder rausnehmen. würde ich aber nur machen, wenn dein bescheid wieder aufgenommen wird, sonst fallt ihr um beides um. ich würde aber nicht als begründung angeben, daß du das bei deinem mann geltend gemacht hast, weil das wäre ja auch nicht zulässig. ich würde sagen, daß du vergessen hast werbungskosten aufzunehmen und deshalb um eine wiederaufnahme ansuchst und bei deinem mann würde ich dann eine normale berufung machen.
     
  4. ingrid72

    ingrid72 Gast-Teilnehmer/in

    Wir haben letztes Jahr einen Drucker für den PC gekauft - den müßte ich bei meinem Mann rausnehmen und bei mir reinnehmen - 2x absetzen geht ja nicht. Das das total blöd ausschaut ist mir eh klar, aber was soll ich denn sonst machen? Verschweigen? Doppelt absetzen? Wir benützen den PC halt beide und da ich keine Steuern zahle, habe ich ihn halt bei ihm reingepackt.
    Irgendwie hab ich halt Bedenken, dass sie dann meinen Mann total zerpflücken, wenn ich Einspruch erhebe und abändern anfange.

    Danke
    ingrid
     
  5. edelfee

    edelfee Gast

    Ich würde folgendes machen: bei dir um eine matswegige Wiederaufnahme ansuchen und das möglichst schon morgen und wenn sie das machen, den Drucker hineintun oder halt die Hälfte vom Drucker, wen ihr in beide verwendet. Dann bei deinem Mann innerhalb der 4 Wochen eine Berufung machen, schreiben, daß du irrtümlich zu viel angegeben hast und dort den Drucker zur Gänze oder zur Hälfte wieder rausnehmen.

    Allerdings: ihr werdet einen Privatanteil beim Drucker ansetzen müssen, weil daß ihr den zu 100% zu HAuse beruflich verwendet, wird keiner glauben. Hat dein Mann irgendwas abgesetzt, was er nicht sollte? Weil wenn nicht, dann ist es ja egal, wenn sie ihn zerpflücken. Aber grundsätzlich tun sie so etwas nicht, nur weil du mal BErufung erhebst. Schaut halt ein bissi blöd aus, wenn ihr das beide gleichzeitig macht und dann jeweils der gleiche BEtrag umgeschichtet wird.
     

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