1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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richtigstellung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von elke-f, 30 Juni 2013.

  1. elke-f

    elke-f tauchstation

    nachdem mein beitrag leider geschlossen wurde und meine frage scheinbar missverständlich war, ergänze ich öffentlich:

    ich habe meine frage offenbar irreführend und ungeschickt gestellt.
    allerdings stand auch dort, daß es um die VORGEHENSWEISE geht, nicht um den sachverhalt............sprich: zu welchem anwalt geh ich.....
    ich hätts doch eingermassen unsinnig gefunden, zu einem anwalt zu gehen um zu fragen, ob ich zu einem anwalt meiner wahl gehen darf und die auskunft meiner versicherung befriedigt mich nicht.

    ich wollt wissen, ob ich mit rechtsschutzversicherung freie anwaltswahl habe, oder ob mir die versicherung einen anwalt nahelegen kann und soll....

    hintergrund:
    ich habe mich mit einer schadensersatzgeschichte an meine rs-versicherung gewand, die haben mich zu einem anwalt geschickt, der strafverteidiger ist (und keineswegs auf schadensersatzklagen spezialisiert ist) und dieser hat mir wegen der schwierigen beweisführung von einer klage abgeraten und fertig.

    ich überleg nun, ob ich mich nochmal selber an einen von mir gewählten anwalt wende und ob die rs-vers. dies übernehmen muss.


    wusste nicht, daß das sooo "schlimm" ist, wenn man das privat jemanden vom fach fragen wollt.....wieder was gelernt ;)

    dennoch wollte ich das nun nicht auf mir sitzen lassen und in einem licht dastehen, als würd ich einen fall so hieb-und stichfest lösen wollen....

    ich werd wohl die rechtsanwaltskammer anrufen.
     
    #1 elke-f, 30 Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 30 Juni 2013
  2. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    In der Regel hat die Versicherung Vertragspartner zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, unter denen man dann wählen kann und die direkt mit der Versicherung abrechnen.


    Um sich den Anwalt ganz frei wählen zu können, braucht es glaube ich mehr, als eine 0815 RS Versicherung.

    Sollte aber in den Vertragsbedingungen zum Nachlesen sein.

    Gruss
    Manuela
     
  3. trilogie

    trilogie Gast

    das ist, wie hejoka schreibt, im vertrag geregelt. heutzutage hat man eigentlich meist freie wahl...aber selbstverständlich kann dir die versicherung einen anwalt empfehlen, den musst du aber, sofern du freie wahl hast, nicht akzeptieren.
     
  4. elke-f

    elke-f tauchstation

    danke!

    stimmt, vermutlich habts recht. ich muss das doch mit der versicherung nochmal checken.

    die polizze ist leider in einer anderen wohnung und verpackt.....grr

    mich wunderts halt, daß mich die versicherung dann zu einen anwalt in einer vollkommen anderen fachrichtung schickt.
    ich werd doch der sache nachgehen.

    (versicherungen und deren rechtsgeschichten und ich sind keine freunde...i mag mi mit sowas net beschädtigen müssen, aber mei...dann lern ichs halt jetzt)
     
  5. Maritina

    VIP: :Silber

    Ich weiß, dass selbst sehr große Organisationen im Falle der Inanspruchnahme eines Anwalts über eine Rechtsschutzversicherung, im Allgemeinen darauf bestehen, dass Ihnen die Versicherung einen passenden Anwalt nennt, einfach damit es dann keine unterschiedlichen Deutungen zwischen Anwalt und Versicherung gibt.

    Gibt es denn überhaupt Anwälte, die sich auf Schadenersatzklagen spezialisieren und davon leben können? Ich meine, hier bei uns??
     
  6. elke-f

    elke-f tauchstation

    es gibt zumindest welche, die sich eingehender damit beschäftigen und irgendwie kam mir die vorgehensweise der versicherung etwas "spanisch" vor............bzw auch der rat vom anwalt...

    aber egal jetzt hier, dir erzähl ich mal direkt, bin gespannt, wie du das einschätzt und ansonsten werd ich mich nochmal erkundigen.
     
  7. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Also wir haben eine RS, wo wir unseren Anwalt wählen können, allerdings mit Selbstbehalt, oder einen nehmen der uns vorgeschlagen wird.

    Wie das unsere Versicherung handhabt weiss ich nicht, ich hatte eine Gegeklage eingebracht gegen die GKK.
    Mein Mann gegen seine Ex-Firma und wir hatten beide unterschiedliche RA, obwohl im selben Bezirk, beide waren keine WahlRA.

    Ich fand meinen RA komplett unqualifiziert für diese Klage, und werde es bei der nächsten Klage auch der Versicherung mitteilen, dass dieser RA, nur Kosten bringt.

    War 3 mal bei Ihm, und er hat mir nur unnötiges gesagt, dass er mich auch schreiben hätte können, dann hätte ich es wenigstens schrifltich gehabt.
    So konnte er sich nicht mehr erinnern, was er mir eigentlich alles gesagt hat.

    Der RA von meinem Mann, hat alles eingebracht, und auch nur einen termin mit meinem Mann gehabt.
     
  8. anroma

    VIP: :Silber

    Bei unserer Rechtsschutz wird uns wohl ein Anwalt zugeteilt, wenn wir damit allerdings nicht zufrieden sind, haben wir die Wahl eines anderen Anwalts.
     
  9. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Meine Rechtsschutzversicherung läßt mich nicht wähle, die gibt mir einen Beratungsscheck, den ich bei einen bestimmten Anwalt einlösen kann. Ich muß nur den Termin vereinbaren.

    Ehrlich gesagt, ich finde das recht gut, denn die suchen ja einen aus, der sich gerade mit so einem Fall (was auch immer es ist) gut auskennt.
    Ich hätte keine Ahnung, zu welchen ich denn da gehen soll.
    Bis jetzt waren die auch immer sehr gut und haben das jeweililge Problem gelöst , bzw mich gut beraten.
     

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