1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Richter oder Anwalt hier ?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nanderl80, 7 Juli 2011.

  1. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hätte eine Frage !?
     
  2. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

  3. LiviaS

    LiviaS Gast

    Das könnte schwierig werden.

    Richter, Anwälte, etc. unterliegen einer Sachverständigenhaftung, daher geben sie nicht gerne einfach so Auskunft. ;)
     
  4. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Es geht darum ....

    Person A hat ein Wegerecht über den Grund von Person B ... wer muss für die Instandhaltung aufkommen ( Rasenmähen ect. )

    Person A oder Person B !? :confused:
     
  5. Pfefferminz

    VIP: :Silber

    Ich bin kein Jurist, aber wir haben die gleiche Situation und uns beim Anwalt erkundigt.

    Person B (also der Besitzer des Weges) muss für die Instandhaltung aufkommen und dafür sorgen, dass Person A den Weg problem- und gefahrlos benutzen kann.
     
  6. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Naja weil unser lieber Nachbar will uns jetzt auf mtl. 15.- Euro klagen für das Rasenmähen :cool:
     
  7. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Ist das Wegerecht ersessen oder gibt es ein Servitut ?

    Ich denke ohnehin das man die 15€ nicht erfolgreich einklagen kann.
     
  8. Pfefferminz

    VIP: :Silber

    Worin besteht da der Unterschied? :confused:
     
  9. Pfefferminz

    VIP: :Silber

    Ist der Nachbar der Besitzer und ihr habt das Wegerecht? Wenn ja, dann kann er klagen, soviel er will, ER muss dafür sorgen, dass ihr euer Grundstück problemlos erreichen könnt. Zur Instandhaltung zählt also auch das Rasenmähen, sofern durch hohes Gras die Wegnutzung für euch eingeschränkt wäre.
    Mäht er rund um den Weg (der z.B. befestigt ist als Schotterstraße oder Asphaltweg), dann ist das sein Privatvergnügen und er kann euch das erst recht nicht in Rechnung stellen.
     
  10. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Also der Nachbar ist der Besitzer der Grundstückes und wir haben ein Grundstück links und einens rechts vom Nachbar.

    Und haben eben über sein Grundstück das Wegrecht ... schon seit Ewigkeiten.

    Früher wurde der Weg landwirtschaftlich genutzt dem ist aber sicher schon 40 Jahre nicht mehr so, wird nur mehr als Gehweg genützt.

    Jedenfalls droht er uns die mtl. 15.- einzuklagen.

    Wer will ich kann eine Abschrift des Briefes gerne per PN schicken
     
  11. paerchen-mama

    paerchen-mama Gast-Teilnehmer/in

    Rechtsanwälte haben doch eh immer so eine Gratis-Erststunde, oder? Wenn Du Dir nicht sicher bist, schau einfach bei einem Anwalt in Deiner Umgebung vorbei. Dann hast Du Auskünfte aus erster Hand - und wenn es so ist, dass er sich drum kümmern muss, dann kannst Deinem Nachbarn sagen, dass er ruhig klagen kann :). Bin mir aber ziemlich sicher, dass er eh blufft, oder? Hunde die bellen - beißen nicht...
     
  12. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Also meines Wissens nach trägt die Kosten für die Erhaltung eines Weges der Servituts-Berechtigte. Benützt der Grundeigentümer den Weg auch, werden die Kosten aufgeteilt (siehe §§483 und 494 ABGB).

    LG
     
  13. Pfefferminz

    VIP: :Silber

    Bei uns ist es so, dass wir die Grundbesitzer sind und einen Servitutsberechtigten haben.

    Unser Anwalt hat uns gesagt, dass wir als Grundbesitzer (wir benützen den Weg nicht, da er nur auf den Grund des Servitutsberechtigten führt) den Weg erhalten müssen. Dazu gehören z.B. auch das Mähen im Sommer (der Weg ist unbefestigt) und das Schneeräumen im Winter.

    Siehe dazu auch hier:

    http://www.immodirekt.at/article?articleid=2041
     
  14. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Hm, seltsam, ich hab da mal eine Hausarbeit drüber ausgearbeitet und bin zu einem anderen Ergebnis gekommen, ua gestützt auf dieses Erkenntnis des OGH: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...=JJT_19700908_OGH0002_0080OB00154_7000000_000 :confused:

    Naja, wie heißts so schön: 3 Juristen, 5 Meinungen. :D
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden