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Reservierte Ware wurde verkauft...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von klaraklee, 26 April 2011.

  1. klaraklee

    klaraklee Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    weiß jemand (ich habe in google nix gefunden) wie das aussieht, wenn bereits reservierte Ware trotzt Anzahlung und Kaufvertrag verkauft wurde?
    Gibt es da gesetzlich geregelte Mindestwartezeiten, bis dahin die Ware nicht verkauft werden darf?
    Mir ist das mit einem Musikinstrument passiert und jetzt ist dasselbe Modell nicht mehr lieferbar.
    Welche Möglichkeiten habe ich um meine Ansprüche durchzusetzen?


    LG Klara
     
  2. Q

    Q Gast

    Naja, es kommt immer darauf an, was man erreichen will.

    Der Käufer hat mal auf jeden Fall wegen Verunmöglichung des Kaufvertrages einen Wandlungsanspruch (der Kaufvertrag ist nichtig, alles Geleistete wird zurückerstattet).

    Alternativ könnte er auf Erfüllung klagen, und der Verkäufer wäre schadenersatzpflichtig (wobei Schadenersatz heißt, dass ein konkreter nachweislicher Schaden, der dem Käufer erwachsen ist, zu ersetzen ist - u.U. auch der "Wert der besonderen Vorliebe" oder sowas).

    Ein Straftatbestand (Betrug) wird in aller Regel zu verneinen sein, da müsste schon
    a) eine Täuschung -und-
    b) eine konkrete Schädigungsabsicht
    nachgewiesen werden

    Was bestenfalls dann verwirklicht sein könnte, wenn eine Anzahlung genommen und nicht unverzüglich zurückgezahlt wurde.

    Ansonsten - wird nix rauskommen dabei, in der Praxis.

    Dies alles übrigens nur unter der Voraussetzung, dass überhaupt ein konkreter Kaufvertrag vorlag und nicht bloß ein "bleibens mir bitte bis xxx im Wort, ich überlegs mir". Sowas bindet den Verkäufer in keinster Weise.
     

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