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reingefahren und fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von wien67, 6 September 2010.

  1. wien67

    VIP: :Silber

    Hey Leute, ich habe heute gegoogelt und leider kein Autoforum aus Österreich gefunden, daher hoffe ich dass ihr mir helfen könnts. ;)

    Es geht um folgendes:

    Vor einigen Tagen ist mir auf der Aspernbrücke im 1020 Wien eine ältere Frau reingefahren ich habe ihr gehupt und ihr gefolgt sie wollte aber nicht stehenbleiben. Dann reichte es mir und ich drehte um und ging zur nächsten Polizeistelle und habe Anzeige wegen Fahrerflucht gemacht.

    Das ganze ist so passiert: Ich stand noch vor der Brücke in der Aspernbrückengasse in der linken Spur die Frau neben mir somit in der mittleren Spur, die rechte Spur war nur zum rechtsabbiegen. Ich bin weiter auf meine Spur gefahren linke natürlich aber die Frau hat wahrscheinlich gedacht dasss die rechte Spur auch geradeaus fährt und ist in meine Spur reingefahren und hat mein Auto rechts seitlich auf der Stoßstange erwischt mit ihren Anhänger. Und wollte nicht stehen bleiben neben ihr saß noch ein Mann und hinten ein KInd. Ich bin neben ihr gefahren jedoch haben die auch mich gar nicht reagiert und mein Hupen war auch umsonst.

    Ich hab dann Anzeige gemacht... und wollt euch fragen wie das ist bekommt die eine STrafe wegen Fahrerflucht und zahlt mir ihre Versicherung den Schaden 100%? Ich habe leider keine Ahnung da das mein erster kleiner "Unfall" war und gleich mit Fahrerflucht Ich meine eigentlich ist das nicht viel dieser LAckschaden aber warum sollte ich mit zerkratzen auto so weiter lebenaußerdem sie hat mich sehr augferegt da sie sich teppat gestellt hat und deswegen werde ich jetzt alles möglcihe machen nur damit Sie Ärger bekommt!

    Mein Versicherungsberter ist auch ein komischer er hat die Anzeige weitergeleitet an ihre Versicherung und hat mir gesagt ich soll einen Kostenvoranschlag machen und ihm schicken. Aber ein Kostenvoranschlag kostet überall kanpp 100 €. Warum sollte ich zahlen wenn ich nicht Schuld bin. Außerdem habe ich mich dann beim ÖAMTC informiert die meinten das sei ein Blödsinn mit Kostenvoranschlag dass Auto muss nur begutachtet werden wieviel der Schaden Wert ist und das kostet nicht.

    Ich hoffe es gibt hier einige erfahrene Autofahrer bzw. auch Versicherungsmitarbeiter :D welche mir helfen können!

    Bitte um eine baldige Antwort!

    Danke im Voraus

    LG wien67

    FOTOS:
    Auto: http://img687.imageshack.us/img687/899/dsc03282p.jpg
    Unfallsort: http://img148.imageshack.us/img148/8959/unbenannteuc.jpg
     
  2. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    ich hatte auch einen Unfall mit Fahrerflucht, netterweise hat der andere sein Auto aber neben meinem stehen gelassen (Parkplatz und er wars eindeutig). Jedenfalls musst du deinen Schaden begutachten lassen (meist auch von der gegnerischen Versicherung). Dann wird mal lange nix passieren. Denn dein Unfallgegner hat einiges an Zeit für eine Gegendarstellung. Hast du Zeugen? Ich würde auch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung zu Rate ziehen. Einfach weils mit Anwalt dann doch schneller gegangen ist bei mir. Vorher gabs nur Ausflüchte vom gegnerischen Sachbearbeiter.

    lg
    bine
     
  3. wien67

    VIP: :Silber

    Hey danke für deine schnelle Antwort :))

    Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und Zeugen auch nicht, da keiner stehengeblieben ist alle sind eifach weitergefahren und diese blöde Frau wollte ja auch nicht stehen bleiben. Mit mir im Auto war nur meine Schwester und sie wurde als Zeugin auf meine FAhrerfluchtanzeige angeführt... aber ich weiß nicht ob das viel bringt da sie meine Schwester ist....

    also ich muss jetzt eigentlich nichts mehr machen falls ich dich richtig verstanden habe... weil ich habe die fahrerfluchtanzeige meinem versicherungsberater geschickt und er hat den schaden an die versicherung der frau weitergeleitet... er hat es mir auch gesagt dass das bis 1 monat dauern kann. nur ich hab das mit dem kostenvoranschlag nicht verstanden weil er meinte ich muss einen holen... ich denke ich muss jz einfach abwarten bis sich die versicherung der frau meldet und die werden das auto begutachten oder

    war der schaden bei dir viel??? können die das auch ablehnen? weil ich war bei mehreren mechaniker auch bekannte marken-werkstatt und alle meinten das wird bis 1000 euro kosten weil die müssen ganze stoßstange lackieren...

    danke im voraus! :)

    lg wien67
     
  4. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Also bei mir war doch der ganze Kotflügel verbeult und zerkratzt, aber dessen Auto war von vorne bis hinten zerbeult. Die gegnerische Versicherung sollte dich zu einer Begutachtung einladen - wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ich würde dir aber raten, den gegnerischen Sachbearbeiter mal telefonisch zu fragen wie es weitergeht.

    Die Schwester als Zeugin ist sicher besser als gar nix - die Gegnerin hatte ja auch wen im Auto sitzen und könnte sich wer weiß was aus den Fingern saugen. (Mein Gegner war kreativ :eek: - zum Glück hat ihm der Sachbearbeiter seine Geschichte nicht abgekauft).

    Der Schaden war glaub ich auch so um die 900 € rum. Plus die Anwaltskosten ;) (hat die Gegnerische Versicherung beglichen) Insgesamt hat das aber auch so ca. 3 Monate gedauert bei mir.

    lg
    bine
     
  5. wien67

    VIP: :Silber

    hallo du! danke für deine antwort! ihre versicherung habe ich heute angerufen und sie hat es mir genau so erklärt wie du, dass ich warten muss bis sie sich melden wegen einer begutachtung und einen kostenvoranschlag brauchen die nicht. ich war halt nur verwirrt weil mein versicherungsberater meinte ich muss einen kostenvoranschlag holen und welcher kostenpflichtig ist und dann bekomme ich das geld zurück... und deswegen war ich verunsichert weil ich das zum ersten mal gehört habe wegen kostenvoranschlag... ich glaub langsam er kennt sich selber nicht aus :))
     
  6. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    früher (*aufholzklopf* hab schon lange nichts gehabt) wars so, dass du das auto in die werkstatt gestellt hast, der hat einen begutachter von der versicherung bestellt und mit dem die kosten festgestellt und dann repariert.
    meine werkstätte hat mir davon abgeraten zur versicherung zur begutachtung zu fahren weil die gerne "zu niedrig" ansetzten. wenn er dabei ist kann er das gleich vor ort klarstellen was wirklich alles zu machen ist.
     
  7. Q

    Q Gast

    Die Begutachtung kann man da und dort machen lassen, das ist hier nicht das Problem. Allerdings braucht man auch eine Reparaturfreigabe bei Haftpflichtsachen, und die kriegt man nur, wenn das Verschulden geklärt ist. Bei so einer Fahrerflucht-Geschichte müssen die sicher erst mal die Stellungnahme ihres VN einholen, und dann kommts drauf an...

    Bei einem Anhängerschaden ist - wenn sich die nicht ganz deppert anstellen - eine Strafe allerdings sehr unwahrscheinlich. Die können
    a) immer behaupten, die Kollision nicht bemerkt zu haben, was bei einem Anhänger sehr plausibel ist -oder-
    b) könnens die Sache auch überhaupt abstreiten. V.a. wenn an dem Anhänger kein sichtbarer Schaden ist, wird auch ein Gutachter kaum beweisen können, dass der wirklich unfallbeteiligt war
     
  8. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    Ich nehme an, dass das andere Auto auch beschädigt ist.

    Dann ist es einfach:
    Anzeige bei der Polizei. Die forscht die andere Fahrerin aus und macht eine behördliche Gegenüberstellung der Fahrzeuge. Passen die Schäden zusammen bekommt sie eine Strafe.

    Versicherungstechnisch ist es auch klar:
    Du macht eine Versicherungsmeldung und gibst der Versicherung die Nummer der Unfallverursacherin bekannt. Deine Versicherung wird dann die Gegnerin auffordern auch eine Versicherungsmeldung abzugeben. Macht sie das, wird das ganz normal geregelt. Macht sie das nicht, musst du das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen abwarten. Dieses wird von der Polizei der Versicherung bekannt gegeben und dein Schaden wird geregelt, sobald die Polizei deine Angaben bestätigt hat.

    Ist das andere Auto nicht beschädigt, ist es komplizierter, weil du Zeugen, etc brauchen würdest...
     
  9. Q

    Q Gast

    HWS, bin schon grundsätzlich bei dir, aber was willst bei einem Anhänger? Das müssen die wirklich nicht bemerkt haben, die können sich fein rausreden.

    Behördliche Gegenüberstellung schau ich mir auch an, wenn der Hänger z.B. zum Schuttführen von Baustellen oder zum Entrümpeln verwendet wird und entsprechend ausschaut - welchen von den 200 Kratzern untersuchst dann, und wie stellst du fest, dass einer davon zu einer (angenommen) VW-dunkelblauen Stoßstange passt?
     
  10. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    Q, jaja; aber muss man immer vom Worst-Case ausgehen?

    Ich halte es bei dem Sachverhalt (Nachfahren, Hupen, Blinken) als sehr wahrscheinlich, dass die Gegner sogar eine Versicherungsmeldung abgeben, wenn sie aufgefordert werden.

    Aber ich weiss. Ich bin grundsätzlich ein optimistischer Mensch. :)
     
  11. wien67

    VIP: :Silber

    hey danke für deine antwort! aslo die polizei hat gar nix gemacht ich hab sogar nachgefragt ob die sich die autos nicht anschauen müssen er meinte nur nein dass macht die versicherung.
     
  12. wien67

    VIP: :Silber

    das kann doch nicht sein ich habe vor ein paar tagen einen brief erhalten dass der lenker die schuld bestreiten da er nicht in berührung mit meinem fahrezug gekommen ist und keinerlei fahrfehler hat. und diese aussage wurde ebenfalls ducrch zeuge bestätigt. daher wurde die schadenerstzforderung abgelehnt. also mir bleibt wirklich nichts anderes übrig als den fahrer persönlich zu finden!!! ich werd mir sowas doch nicht gefallen lassen dass er mein auto zerkratzt und dann nicht stehen bleibt!!! ist doch eine frechheit hupen und alles umsonst er reagiert gar nicht und wer war der zeuge nur der mann kann es gewessenn der daneben gesessen ist.
     
  13. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Rede mal mit einem Juristen wies jetzt weitergehen kann. Eine Ablehnung der Versicherung ist ja noch nicht das Ende - aber es kann noch lange dauern.
     
  14. MatsBM

    MatsBM Gast

    Den Fahrer persönlich zu finden wird dir auch nichts bringen, denn dieser hat ja ohnehin schon seiner Haftpflichtversicherung gegenüber eine Darstellung des Sachverhalts zu diesem Unfall abgegeben - in deinem Fall behauptet er ja dass kein Unfall seinerseits erfolgt ist.

    Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist dir einen Rechtsanwalt zu nehmen (hast vl. eine KFz-Rechtsschutzversicherung?) und deinen entstandenen Schaden über diesen geltend zu machen und den Rechtsweg zu bestreiten. Hast du womöglich auch Zeugen die den Unfallhergang schildern können (Beifahrer vl.?)

    Liebe Grüße
    Mats
     
  15. Samhain

    Samhain Gast

    Was nützt dir es, dass du den Lenker persönlich findest? Sie wird es weiter abstreiten. Und da Aussage gegen Aussage steht, wird es wohl dabei bleiben. Oder willst du an ihr eine illegale Aktion starten bzw. sie bedrohen?

    Außerdem warum sollte die Fahrerin etwas zugeben, was sie nicht mitbekommen hat, da könnte ja jeder daherkommen und behaupten man hätte einen Schaden verursacht. Und bei deinem Schaden auf dem Bild hat der Anhänger wahrscheinlich nicht einmal etwas abbekommen. Es schaut also meiner Meinung nach schlecht für dich aus, dir fehlt einfach der Beweis für deine Unfalldarstellung.

    Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen und Einspruch erheben, dann wird wohl ein Lackabgleich gemacht werden, insofern auf dem Anhänger einer vorhanden ist. Und kommt ein negativ heraus, viel Spesen nichts gewesen.
     
  16. HWS

    HWS
    VIP::Premium

    "Fahrer persönlich finden" und ihm vielleicht eine gscheite Watschen geben, damit ihm die Wahrheit wieder einfällt? Das ist ne gute Idee. :cool::rolleyes:

    Wenn du eine offizielle Anzeige bei der Polizei wegen Fahrerflucht machst (und dich nicht vom Polizisten wieder wegschicken lässt wie das erste Mal) dann machen die im Normalfall eine offizielle Gegenüberstellung der Fahrzeuge.

    Wenn dein Schaden zum Auto bzw. Anhänger des Gegners passt, hast du gewonnen. Oder wenn gar zufällig eine Verkehrsüberwachungskamera (viele Kreuzungen in Wien haben das mittlerweile) das aufgenommen hat und die Polizei sich die Mühe macht das auch nachzusehen.

    Kann das irgendwie nicht festgestellt werden (etwa weil der Anhänger generell schon so zerkratzt ist) wird es schwierig. Dann wäre es gut, wenn du einen Zeugen hast, der den Unfall gesehen hat, oder du ein Bild vom flüchtenden Auto mit Anhänger oder so gemacht hättest.

    Kommt halt ganz auf die Umstände und das genaue Bild des Schadens an. Ein Rechtsanwalt hilft sicher weiter, wird dir aber auch keine Garantie geben können. Gegen hartnäckige Abstreiter ist manchmal kein Kraut gewachsen. Und dann hilft eventuell doch das ganz oben Geschriebene. :)
     
  17. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ich denk bei einem anhänger ist das ein ziemliches problem. angenommen der war nur geliehen ... wie willst das je eruieren können.
     
  18. wien67

    VIP: :Silber

    danke für eure antworten! :)

    also ich hab eh schon meinen rechtsanwalt kontaktiert mal schauen was er sagt... er wird nämlich einen brief an ihre versicherung verfassen...

    und diese frau hat das 100% gemerkt!!! weil meine beifahrerin ihr auto auch von vorne fotografiert hat und sie hat nur blöd geschaut wollt gar nicht aussteigen oder fragen...und bis ich was gesucht habe im auto ist sie einfach davon gefahren! ich meine wenn mich jemand von vorne fotografieren würde dann würd ich sofort aussteigen und fragen ob er deppat ist!? aber nein sie hat gar nicht reagiert weil sie wusste dass sie schuld ist danach bin ich ihr nachgefahren gehupt nixxx sie hat nicht mal geschaut! und sowas regt mich wahnsinnig auf dass sich jemand so dumm anstellt! also meine versicherung hat den unfall dort gemeldet wo ihr auto versichert war aber ich frag mich jetzt vl war das ja nicht richtig da der anhänger wo anders versichert ist??
     
  19. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Haftpflicht des Anhängers zahlt den Schaden nur dann, wenn der Anhänger z.B. abgestellt war und entrollt ist.
    Sobald der Anhänger an einem Fahrzeug angekoppelt ist und von diesem bewegt wird ist die Haftpflcihtversicherung des Zugfahrzeugs für den entstandenen Schaden verantwortlich vorausgesetzt den Lenker des Zufahrzeugs trifft ein Verschulden am entstandenen Schaden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  20. wien67

    VIP: :Silber

    hallo mats, danke dir :) kenn mich jetzt aus.
     

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