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Reihenhauskauf - was muss man noch beachten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von E.Liza, 8 Februar 2012.

  1. E.Liza

    VIP: :Silber

    Wir haben seit 1 Jahr ein Genossenschafts-Reihenhaus gemietet.
    Jetzt gibt es ein Kaufangebot, die Finanzen sind geklärt:
    Das Haus ist leistbar (so weit man das aus jetziger Sicht sagen kann, wer weiß schon, was in 15-20 Jahren ist), die Bank wartet nur mehr auf unseren Anruf, dann kann das Darlehen abgeschlossen werden,...

    Es ist schön hier, ruhig. Die Nachbarn sind nett u. wir werden nie wieder so günstig eine Immobilie kriegen.
    Die Jüngsten sind wir auch nicht mehr - beide knapp über 40.

    Wir haben beide eine Unfallversicherung, die auch zahlt, wenn einer von uns verstirbt.
    Die Tochter maturiert nächstes Jahr - kann dann theoretisch auch schon arbeiten, falls was Schlimmes wär.

    Gibt es noch irgendwas Wichtiges zu bedenken?
    Ergeben sich auch Nachteile für mich, wenn ich Besitzer anstatt Mieter bin?
     
  2. Eine Lebensversicherung die auch im Todesfall ohne Unfall die Finanz. Absicherung sicherstellt wäre gut.

    Man sollte immer genug flüssig haben um auf unvorhergesehene Ausgaben (größere Reparaturen etc.) vorbereitet zu sein.

    Ansonsten: Viel Spaß mit dem Häuschen! :wave:
     
  3. susi75

    susi75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Bzgl. Todesfall - daran denken, dass das Kind im Normalfall 2/3 erbt und der Ehepartner nur 1/3 ;), also entweder absichern, dass auch dies gedeckt wäre oder Testament errichten und jeweils den Ehepartner als Alleinerben einsetzen, d.h. den Pflichtteil von 1/3 müsste die Tochter trotzdem bekommen.

    Wenn Du Eigentümer bist, dann gehen alle Gefahren usw. auf Dich/Euch über, d.h. wenn eine Dachreparatur ansteht oder sonstiges, dann sind diese Kosten nicht von einer Genossenschaft zu zahlen, sondern von Euch, also egal ob innen oder außen etwas kaputt geht.

    Was ist noch zu bedenken? Wenn Ihr gemeinsam dafür einen Kredit aufnehmt und die Ehe sollte zb. eben nicht halten, dann kann man zwar im Innerverhältnis vom Kredit "freigestellt" werden, die Bank verzichtet jedoch in den meisten Fällen nicht auf die bestehende Bürgschaft, d.h. wenn der geschiedene Partner dann nicht zahlen kann, dann wird immer auf den anderen zurückgegriffen.

    Mehr fällt mir jetzt nicht ein...
     
  4. E.Liza

    VIP: :Silber

    Vielen Dank für eure Antworten!

    An eine Ablebensversicherung hab ich auch schon gedacht.
    Das mit dem Erben hatte ich auch noch nicht so genau überlegt.
    Wenn mit einem was ist, erbt die Tochter den Großteil vom Haus, das der verbliebene Ehepartner dann noch brav abzahlen muss? Is ja auch ein Wahnsinn,...

    Es ist halt alles schon ein großer Schritt u. jetzt soll das alles so schnell gehen.
    Ich hab dauernd das Gefühl, ich hätte was Wichtiges vergessen, mein Mann bringt sich leider nicht viel ein (er möchte es aber auch).

    lg, E.
     

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