1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Rechtsfrage Pavillon

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von stylez, 19 März 2012.

  1. stylez

    stylez Gast-Teilnehmer/in

    Halloooo zusammen :wave:

    ich habe eine Mietwohnung, zu der eine ca 6 x 5 Meter große Terasse gehört. Diese ist auf der Rückseite des Hauses vor einer großen Wiese. Ich würde dort gerne einen 3 x 3 Meter großen, schönen Pavillon aufstellen, um vor der Sonne geschützt zu sein (diese brennt den ganzen Tag her).

    Darf ich das als Mieterin? Meinen Vermieter möchte ich nur ungern um "Erlaubnis" fragen, da ich zur Zeit ziemlich im Klinsch liege mit ihm (die ganze Sache wurde vor 2 Wochen dem Konsumentenschutz übergeben, dieser kümmert sich gerade darum).

    Der Pavillon passt farblich zum Haus und stört (meiner Meinung nach) auch nicht den Gesamteindruck.

    Wisst ihr ob ich das darf? Habe bereits beim Konsumentenschut nachfragen wollen, aber der zuständige Herr ist erst nächste Woche wieder da - und wir würden die Terassengestaltung gern am Wochenende machen.

    Nachtrag: Die Bodenplatten würden nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, da der Pavillon an 3 Ecken in der Wiese verankert wird.
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Üblicherweise gelten für Pavillons ähnliche Richtlinien wie für Gartenhäuser.
    Hier gibt es größenmäßige Beschränkungen und mancherorts braucht man auch eine Bauanzeige.

    Ohne Rücksprache mit dem Vermieter würde ich das gar nicht aufstellen - und mich vorher genau über die rechtlichen Bestimmungen bei euch erkundigen.
     
  3. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Rein Baurechlich sind 3x3 m kein Problem (in OÖ - aber das wird auch in Ö so sein)
    Allerdings als Mieter könnte das anders aussehen weil der Grund wo du den Pavilion aufstellen willst nicht dir gehört.
     
  4. stylez

    stylez Gast-Teilnehmer/in

    danke für eure Antworten :)

    müsste das nicht gesetzlich irgendwo geregelt sein?
     
  5. Bebicat

    VIP: :Silber

    Ich nehm an du bist aus der Steiermarkt?
    Gesetzlich wäre das somit hier geregelt:
    http://www.bauordnung.at/oesterreich/steiermark/steiermark_baugesetz_paragraph_21.php
    Meiner Meinung nach fällt das unter bewilligungsfreie Vorhaben, sollte also vom Gesetz her kein Problem sein.

    Ist im Mietvertrag irgendwie geregelt, was du mit deiner Terrasse machen darfst? Wenn diese wirklich Bestandteil des Mietverhältnisses ist und im Mietvertrag nicht zu dem Thema steht, kann ich mir nicht vorstellen warum du kein Pavillon aufstellen darfst. Dann könnte man dir ja auch verbieten einen Tisch mit Sesseln aufzustellen. Natürlich darf nichts beschädigt werden wenn du ihn aufstellst. Wie würdest du ihn befestigen? Im Boden oder an der Fassade?

    Aber grad wenn du mit dem Vermieter im Streit bist, kann das natürlich eine blöde Sache sein. Sollte er den Pavillon sehen, verlangt er vielleicht von euch diesen wieder abzumontieren und ihr könnt mit ihm streiten.
     
  6. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Gehört der Grund gem. Mietvertrag dir, kannst einen Pavilion aufstellen - wenn genemigunsfrei (ist er mit 3x3m) - wenn der Grund nicht dir gehört darfst ihn nicht aufstellen gegen den Willen des Vermieters.
     
  7. stylez

    stylez Gast-Teilnehmer/in

    ja ich bin aus der steiermark. im mietvertrag steht folgender wortlaut:

    "vermietet wird nur das innere des hauses. weiters gehört eine terasse zum mietobjekt".

    widerspricht sich meiner meinung nach, aber gut :rolleyes: versteht jemand von euch was mit diesem satz gemeint ist? ;)
     
  8. stylez

    stylez Gast-Teilnehmer/in

    soeben hab ich mit einem mann vom konsumentenschutz diesbezüglich telefoniert. er meinte, dass man keine schriftliche genehmigung des vermieters braucht. allerdings haftet man für alle schäden an der fassade, falls der pavillon durch einen windstoß abheben würde (war mir eh klar). ich darf aber nur einen pavillon aufbauen, der unverzüglich wieder abgebaut werden kann.
     
  9. Bebicat

    VIP: :Silber

    Das heißt du darfst an der Fassade keine Werbereklame anbringen und im Stiegenhaus kein Schuhkastl aufstellen. ;)
     
  10. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Du brauchst keine Genehmigung, aber er kann es dir verbieten das du den Allgemeingrund nützt und dort was aufstellst. Wenn das nur ein Sonnenschirm mit 4 Stehern ist könnte zwar er wiederum kaum was machen.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden