1. Reden wir miteinander ...

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Rechtsauskunft bezüglich Besitzstörungsklage

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Jostein, 29 Oktober 2012.

  1. Jostein

    VIP: :Silber

    Bekomme ich sowas irgendwo kostenlos? Es betrifft nicht direkt mich, indirekt schon.

    Ein Freund von uns hat uns besucht und auf einem Parkplatz geparkt und hat jetzt einen Zettel an seiner Scheibe gehabt, dass er 50 Euro zahlen soll, weil ihn derjenige sonst verklagt.
    Muss der Klagende einen Beweis dafür haben? (z.b. ein Foto). Unser Freund sagt nämlich er ist dort nicht gestanden, der Parkplatzbesitzer sagt doch.
    Keine Mutmaßungen bitte, vielleicht hatte jemand schon so einen Fall?
    L.g. J.
     
  2. Neon

    Neon Gast

    An wen soll er zahlen? Will ihn da jemand erpressen?
     
  3. Koenigswasser

    Koenigswasser Gast-Teilnehmer/in


    Na dann hat er doch nichts zu befürchten.
     
  4. Q

    Q Gast

    Ich würde solche Schreiben generell dem Staatsanwalt wegen Verdacht auf Erpressung zukommen lassen. Diesen Abmahn-Abzockern gehört das Handwerk gelegt, das entwickelt sich offenbar zu einem lukrativen Geschäftszweig ...
     
    Morgunfru gefällt das.
  5. Jostein

    VIP: :Silber

    Darum meine ich ja, ob der ein Foto haben muss oder ob der Parkende beweisen muss, dass er NICHT dort gestanden ist.

    Weil es quasi um unsere Nachbarschaft geht, hätte ich das gerne außergerichtlich geregelt. Und es hätte mich interessiert wie weit man eben mit solchen Klagen kommt, weil ich natürlich unserem Freund Ärger ersparen will.
     
  6. Jostein

    VIP: :Silber

    An den Parkplatzmieter. Er hat das Recht eine Klage einzureichen, das habe ich nachgefragt. Die Frage ist halt wie weit er damit kommt, wenn er keine Beweise hat. Und dieses: Überweisen sie 50 Euro, sonst.....kommt mir auch komisch vor. Aber eine erfolgreiche Klage wird dann um einiges teurer. Ich kenn mich ja eben nicht aus, wie man hier am besten reagiert.
     
  7. Rosenkrantz

    Rosenkrantz pensionist mit begeisterung

    geh zum öamtc damit. rechtsberatung kriegst bei denen, wenn du mitglied bist, kostenlos.
     
  8. Jostein

    VIP: :Silber

    Danke für den Tipp!
     
  9. Neon

    Neon Gast


    Das ist eine astreine Erpressung. Ich nehme an, dass der Parkplatzmieter beweisen muss, dass das Auto dort stand und zwar mit Foto, denn sonst könnte er ja jede x-beliebige Autonummer nennen und sagen, der ist da gestanden, den verklag ich jetzt. Wie soll man beweisen, dass man nicht dort stand? Man kann ja nicht immer und überall sein Auto fotografieren, nur für den Fall, dass irgendwann mal einer sagt: Du bist da gestanden, ich verklage dich. :eek:
     
  10. Jostein

    VIP: :Silber

    Das ist eben, unter anderem, die Frage :).
     
  11. Schneesturm

    Schneesturm Gast-Teilnehmer/in

    Wenn er für den Parkplatz zahlt, dann kann er auch eine Besitzstörungsklage einreichen. Mit der Beweislast ist so eine Sache, steht halt Aussage gegen Aussage. Man kann sich auch jeden Dienstag beim Amtstag bei den Bezirksgerichten gratis Rechtsauskunft holen, in allen Belangen.
     
  12. Jostein

    VIP: :Silber

  13. Waldi

    Waldi Gast-Teilnehmer/in

    Ich sehe das auch eher als Erpressung, da hätte doch der Parkplatzmieter die Polizei rufen müssen, meiner Meinung nach. Und die können dann etwas unternehmen (Strafzettel, Anzeige aufnehmen, ... was auch immer). Wenn der Freund dort nicht gestanden ist, was soll da passieren. Man sollte wirklich im Gegenzug eine Anzeige erwägen, ER hat ja einen Beweis. Also selbst wenn er dort gestanden wäre, es ist doch Erpressung (oder?)
     
    Tequila gefällt das.
  14. Jostein

    VIP: :Silber

    Ich bin eben kein Rechtsexperte, keine Ahnung wohin das führen kann.
    Unser Freund hat keinen Beweis, dass er NICHT dort gestanden hat und der andere hat keinen Beweis, DASS er dort gestanden ist. Also steht Aussage gegen Aussage.
    Es ist für einen Fremden nicht ersichtlich, dass das dort Privatparkplätze sind.
    Ob der Parkplatzbesitzer den Tatbestand der Erpressung erfüllt, weiß ich nicht.
    Ich würde solche Sachen lieber einfach anders lösen, es ist ja niemand wirklich zu Schaden gekommen.
    Wenn ständig jemand auf meinem Parkplatz steht, kann ich verstehen, wenn sich derjenige ärgert und wehren will.
    Wenn die Klage durchgeht, dann ist es sicher weit teurer als 50 Euro. Ich weiß aber eben nicht welche Chance die Klage hat, durchzukommen (wenn er sie denn einreicht).
     
  15. Q

    Q Gast

    Auf Privatgrund nimmt die Polizei nix auf und straft auch nix, da ist sie nicht zuständig.
     
    trilogie gefällt das.
  16. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Naja. Mein Herr Sohn gab seinem Freund eines Tages auf einem Billa-Parkplatz (=Privatgrund) um 3:30 Uhr nachts eine private Fahrstunde, da der Freund gerade seinen Führerschein macht. Das hat die Polizei, die zufällig vorbeifuhr, sehr wohl interessiert. Der Freund zahlte mehrere hundert Euro wegen Fahrens ohne Führerschein und mein Sohn sollte ein paar Euros wegen Überlassens des Fahrzeuges an eine Person ohne Führerschein bezahlen. Nur wegen eines amtlichen Formfehlers konnten wir das in die Verjährung zwingen.

    Also "nicht zuständig" ist relativ. Sie können, wenn sie wollen. :D

    Zum Thema:
    Natürlich muss der Parkende NICHT beweisen, dass er nicht dort gestanden ist. Der PP-Besitzer ist gut beraten nur zu klagen, wenn er es beweisen kann. Und selbst dann macht ihm die Geschichte mit der Vorab-Erpressung (das ist so etwas wirklich) kein gutes Karma beim Richter. Wenn der Parkende mit diesem Zettel zum Staatsanwalt geht, bekommt der PP-Besitzer eine Strafe, die auf guten Beweisen (dem Zettel) beruht.
     
    #16 Tequila, 29 Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 29 Oktober 2012
  17. Jostein

    VIP: :Silber

    Unser Freund lässt es jetzt eh drauf ankommen, mal sehen was kommt. Ich hab gelesen, dass wenn der Besitzer so eine Klage einreicht, er das binnen 30 Tagen machen muss, also werden wir eh bald sehen wie´s weiter geht.
    Danke für Deine Auskunft!
     
  18. trilogie

    trilogie Gast

    ich sehe es wie q, ich habe in einer fa. mit privatparkplatz für kunden gearbeitet. dort hatten wir oft nicht-kunden, die unsere kunden am wegfahren behindert haben, weil sie sich einfach vor ein auto gestellt haben. nicht einmal in diesem fall fühlte sich die polizei zuständig, wir hätten einen abschleppdienst rufen können, diesen selbst bezahlen und den betrag dann auf dem zivilrechtlichen weg zurückfordern können. aber wer würde sich sowas antun?
     
  19. Tequila

    Tequila Gelöschtes Mitglied

    Die Polizei schleppt ganz generell keine Autos ab. :)
    Sowas macht die Feuerwehr oder die Stadt Wien mit der berühmten MA oder eben z.B. der Toman.

    Jeder, der es nicht macht und sich nur ärgert ist schon etwas naiv. Man ruft (in Wien) einfach den Toman 01/61414 an (woanders gibt es sicher ähnliche Services) und er kommt kostenlos binnen 5 Minuten und schleppt den Übeltäter ab. Man unterschreibt eine Vollmacht und der Toman macht alles bis zur Klage selbstständig. Außer dem Anruf hat man gar nichts damit zu tun. Und man hat auch kein Risiko, denn wenn der Toman es nicht schafft, seine Kosten zu bekommen, muss man trotzdem nichts bezahlen.
     
  20. Jostein

    VIP: :Silber

    Deswegen kann ich es ja auch verstehen, wenn der Besitzer grantig wird, wenn da ständig wer steht, der da nicht hingehört und SEINEN Platz verstellt, den er bezahlt. Dann wär ich durchaus bereit (auch in Stellvertretung) ein wenig zu Kreuze zu kriechen und das ganze (hoffentlich) mit dem Besitzer im Guten besprechen zu können.
    Aber nachdem ich selbst nicht gesehen habe, wo unser Freund stand, schenke ich mal unserem Freund mehr Glauben als einem Fremden.
    Und wenn dem so ist, dann lügt der Besitzer einfach nur und will Geld kassieren. Was soll ich da reden? Da kann ich´s eh nur laufen lassen.
     

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