1. Reden wir miteinander ...

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Rechts überholen auf Autobahn...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tondy, 1 Juli 2011.

  1. tondy

    VIP: :Silber

    .... wenn die 2. + 3. Spur von hartnäckigen 100km/h fahrenden Rechtsfahrgebot-Missachtern blockiert ist.

    Unter welchen Umständen ist es legal?

    §2 der StVO sagt folgendes:

    "nicht als Überholen gelten ...... das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit"

    Habe aber nirgends eine Definition (Anzahl der Fahrzeuge, Abstände) einer Fahrzeugreihe gefunden.
     
  2. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    es ist überhaupt nicht erlaubt, rechts zu überholen, oder?

    Einzig das vorbeibewegen, zum beispiel 2 spurige autobahn, 1 abbiegespur, ist gestattet...
     
  3. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    edit: vorbeibewegen mit dem zweck, dann auch wirklich abzubiegen...
     
  4. tondy

    VIP: :Silber

    Stimmt.
    Meine Frage ist aber: darf ich nebeneinanderfahrend rechts an einem Auto vorbei?
     
  5. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    was ist eigentlich wenn ich auf der langsamsten spur zügig dahin fahre und auf den schnelleren streifen werdens langsamer weil halt weiter vorne so penedrante schnecken die linken spuren blockieren - muss ich auf meiner langsamen spur auch abbremsen nur damit ich nicht schneller bin als die anderen?
     
  6. jo-jo

    jo-jo Gast-Teilnehmer/in

    So weit ich mir erinnern kann ist rechts vorbei fahren im Kolonnenverkehr erlaubt. (im Stau wäre es ja ziemlich blöd, wenn rechts alle stehen bleiben, weil die linke Spur steht :D)

    Aber wie eine Kolonne definiert ist? Keine Ahnung

    Auf jeden Fall pass ich immer doppelt und dreifach auf, wenn ich mal rechts vorbei fahr. Da kann man so leicht übersehen werden.

    Edit: wenn nur EINER langsam links fährt, dürfte man glaub ich nicht rechts überholen, oder? Ist ja keine Kolonne.

    Wenn´s eine dritte Spur gibt fahr ich immer brav ganz nach links, überhol, und fahr dann gleich wieder ganz nach rechts.... manchmal checken´s die Überholspurblockierer dann und fahren auch nach rechts.
     
  7. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    eben nicht, das ist mit dem Nebeneinanderfahren gemeint. Also so gesehen, ist rechts "überholen" erlaubt, tut man es nicht des Überholens willen sondern fährt einfach nur in der zufällig schnelleren Spur rechts. Also rechts in die Spur rein, an den langsameren vorbei und dann gleich wieder links einreihen ist wohl rechts überholen. Bleibt man in der rechten Spur ist es vorbeifahren ... so wäre meine Definition.

    lg
    bine
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Rechts überholen von penetranten Linksschleichern auf der Autobahn ist keinesfalls legal, das regelt der §15 StVO.
    Sehrwohl aber erlaubt ist das, schon erwähnte, Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen unterschiedlicher Geschwindigkeit wobei ab 3 Fahrzeugen von einer Fahrzeugreihe zu sprechen ist. (die jedoch auf beiden Fahrstreifen fahren müssen und nicht nur auf einem Fahrstreifen).

    Liebe Grüße
    Mats
     
  9. montag

    montag Gast


    genauso! und ich glaub die "penetranten" 100km/h auf der mittelspurfahrer haben in wirklichkeit nur angst wenn sie beim ganz rechts fahren überholen müssen und dann von der 1. auf die 2. spur wechseln müssen.
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das mag zum Teil vielleicht stimmen, dann sollens halt die Autobahn meiden! (ebenso wie am Anfang der Beschleunigungsspur mit 40 km/h auf den 1. Fahrstreifen-Wechsler)
    Es sind aber durchaus viele dabei, die einfach zu faul sind um auf die rechte Spur zurück zu wechseln.
     
  11. montag

    montag Gast

    naja von salzburg nach wien auf der bundesstraße is halt keine gaude. vor allem wenn viel LKW unterwegs sind ist es mühsam und, bei den geschwindigkeiten die die autos auf der 2. spur drauf haben, gefährlich dauernd zwischen LKW rein und wieder raus zu wechseln.
     
  12. aurika

    aurika Gast-Teilnehmer/in

    Laut einem Bekannten (er ist Polizist) von mir ist der Begriff der Kolonne nicht ausjudziert, also die Anzahl mit den 3 Fahrzeugen würde ich nicht für bare Münze nehmen.

    Denn es reicht ja nicht zu definieren, dass es 3 Fahrzeuge sein müssen. Mann müsste ja auch noch den Abstand der einzelnen Fahrzeuge zueinander berücksichtigen. Und das ist in der STVO nicht festgelegt.
     
  13. Bez

    Bez Gast-Teilnehmer/in

    Wenn von einer Mittelspur die Rede ist, gibt es dann auch eine linke Spur zusätzlich?
    Dann würde ich es völlig unabhängig vom Gesetzestext für fahrlässig halten rechts zu überholen, denn Langsamfahrer sind auch unberechenbare Fahrer...
     
  14. aurika

    aurika Gast-Teilnehmer/in

    Mittelspur- und Linksfahrer

    Laut Gesetzestext sind alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Rechtsfahrordnung halten, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Lichthupe) darauf aufmerksam zu machen. Reagieren sie darauf und wechseln nach rechts ist alles in Ordnung. Bleiben Sie jedoch auf der Spur ist davon auszugehen, dass die Person im derzeitigen Zustand vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen ist. Damit wäre also weder ein überholen links noch ein überholen / vorbeifahren rechts erlaubt. Man müsste mit entsprechendem Sicherheitsabstand hinter dem Fahrzeug herfahren.

    Grau ist alle Theorie - die Praxis sieht wohl gänzlich anders aus.
     
  15. MatsBM

    MatsBM Gast

    Diesen Gesetzestext würde ich gerne sehen!!!

    Was die o.a. Behauptung deines befreundeten Poliziste betrifft, sollte er sich womöglich mal informieren welche Erkenntnis es seitens des VwGH schon einige Jahre gibt. Schau mal hier:
    http://www.ris.bka.gv.at/VwghRechts...wgh&Dokumentnummer=JWR_2000030032_20021211X01

    Ich verlasse mich nicht auf Behauptungen, die irgendjemand von sich gibt sondern informiere mich lieber was in den tatsächlichen Gesetzestexten geschrieben steht und in begleiteten Erläuterungen und dgl.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  16. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    ich fahre nur ein paar mal im monat mit dem auto, dann aber mindestens 200 km und bis zu 800 km am stück. ich bin also autobahnfahrerin und könnte regelmäßig ausrasten!!! mittelstreifenfahren scheint eine gängige praxis zu sein, es ist zum schreien, mit welcher vehemenz dieser mittelstreifen dann auch verteidigt wird!
     
  17. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    wollt mich grad drüber aufpudeln, dass du hier auch noch damit angibst, mindestens 200 km/h zu fahren... :eek: *upsl*
     
  18. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    da wär das auto schon lange auseinandergefallen :D
     
  19. aurika

    aurika Gast-Teilnehmer/in

    Hallo MatsBM,

    vielen Dank für die Info und den Link - wieder etwas dazu gelernt :wave:

    Nicht als Überholen gilt unter anderem nach § 2 Abs. 1 Z. 29 StVO das Nebeneinanderfahren von Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung. Voraussetzung dafür, dass das Nebeneinanderfahren mit unterschiedlicher Geschwindigkeit nicht als "Überholen" gilt, ist daher, dass sich auf beiden Fahrstreifen Fahrzeugreihen fortbewegen. Von einer Fahrzeugreihe kann aber erst dann gesprochen werden, wenn mindestens drei Fahrzeuge auf einem Fahrstreifen hintereinander fahren. Dabei muss es sich nicht um eng geschlossene Fahrzeugreihen handeln, sondern es kann sich auch um aufgelockerte Fahrzeugreihen handeln (vgl. das hg. Erkenntnis vom 13. April 1984, Zl. 83/02/0377).

    Das bedeutet dann, dass ich als einzelner noch immer nicht rechts überholen darf, weil ich ja als einzelnes Fahrzeug keine Fahrzeugreihe bin. Ich müsste also noch warten, bis 2 weitere hinter mir sind, erst dann dürfte ich überholen.

    MatsBM, kannst du mir bitte auch noch die Definition von "aufgelockerte Fahrzeugreihen" mitteilen bzw mir einen Link dazu schicken, ich habe auf dieser Seite leider keine Suchfunktion gefunden.

    Vielen Dank schon im voraus.

    aurika
     
  20. Bebicat

    VIP: :Silber

    Ich denke damit sind Fahrstreifen "mit freier Fahrstreifenwahl" (also ohne Rechtsfahrgebot) gemeint. Sowas findest du zB am Gürtel. 3 Spuren und du kannst auf jeder beliebig schnell fahren (bis max. 50 km/h natürlich ;)). Auf der Autobahn ist rechts überholen nur bei Kolonnenverkehrs zulässig (was auch immer das heißt). Ansonsten musst du rechts langsamer fahren bzw. müsste der langsamere nach rechts wechseln ...
     

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