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rechtliche Hilfe-flug um 24h verschoben (schadenersatzanspruch?)

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von 30i31e, 28 Juli 2008.

  1. 30i31e

    30i31e Gast-Teilnehmer/in

    hallo
    unser flug nach athen ginge mit OA am 13. August um 12.00 Uhr. heute habe ich ein email erhalten, indem mir mitgeteilt wird, daß der flug auf 14. august 12.00 Uhr verschoben wurde.
    ist das ok? ich meine wir zahlen für das haus eine wochenpauschale, wobei wir jetzt keine woche dort sind. hab ich recht auf schadenersatz oder alternativairline?
    vielen dank für eure hilfe
     
  2. Winnetou1

    Winnetou1 Gast-Teilnehmer/in

    Mein Mann arbeitete in der Tourismusbranche, er sagte mir einmal, Flugverschiebungen sind normal.
     
  3. moonlight76

    VIP: :Silber

    Hallo
    lt. Frankfurter Tabelle:

    Welche Minderungen ergeben sich Mängeln im Transport (Gruppe III)?
    Leistung/Mangel
    Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus

    Prozent 5

    Anmerkung
    des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde

    wobei nicht hervorgeht ob dies auch gültig ist wenn der verspätete Abflug rechtzeitig bekanntgegeben wird. Hast du im RB gebucht oder direkt?
     
  4. claudia22

    claudia22 Gast-Teilnehmer/in

    wir hatten bei einen anschlussflug 24std verspätung und sind in london festgessesen, hatten mit der kreditkarte geld behoben und das ersetzt bekommen für essen zb.
    frag mal beim konsumentenschutz...
     
  5. ylena

    ylena Gast-Teilnehmer/in

    ich kann dir zwar theoretisch alles im detail beantworten, dazu weiß ich aber mit dn wenigen infos in deinem beitrag zu wenig.

    wenn du nur den linienflug direkt bei der airline gebucht hast, muß sie dir überhaupt nichts bezahlen. du wurdest rechtzeitig informiert, du kannst kostenlos stornieren wenn du mit der verschiebung nicht einverstanden bist.
    wenn du dann anderswo noch extras dazugebucht hast, ist der airline egal und lt. gesetz darf ihr es das auch.

    wenn du in einem reisebüro eine pauschale über einen vernstalter gebucht hast, ist das komplett anders, da bekommst du den einen urlaubstag vom veranstalter refundiert

    da gibts aber auch einige wenn und abers

    die frankfurter tabelle ist in österreich nur ein anhaltspunkt und in diesem fall gar nicht relevant, weil im voraus rechtzeitig informiert wurde
     
  6. neni83

    neni83 Gast-Teilnehmer/in

    ich gebe ylena recht!

    wenn die fluggesellschaft eine flugplanänderung hat, und der kunde mit der alternative bzw. wenn die flugline keine alternative hat, bekommt der kunde das geld rückerstattet. (nur wenn eben ein linienflug gebucht ist)

    die austrian airlines fliegt ja auch direkt nach athen!

    wäre das vielleicht eine alternative??

    lg
    neni
     

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