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Rechtliche Handhabe gegen Sachbearbeiter beim Finanzamt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Glueckskatze, 13 März 2011.

  1. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Hallo zusammen,
    ich habe schon vor etwa einem halben Jahr einen Antrag beim Finanzamt eingereicht. Ich sollte einiges an Geld zurückbekommen.
    Als sich im Jänner nix getan hat, habe ich mal dort angerufen. Antwort: der zuständige Sachbearbeiter ist gerade auf Urlaub, ich soll ihm ein Mail schreiben. Hab ich getan - keine Antwort. Noch ein Mail - noch immer keine Antwort.
    Im Februar nochmal dasselbe - Anruf, er ist nicht da, ich soll ein Mail schreiben, keine Antwort. In all diesen Fällen ging es darum, ob der Antrag überhaupt bei ihm angelangt ist.
    Plötzlich ruft er mich dann doch an (leider war ich um Sekunden zu langsam am Handy) und spricht mir auf die Mobilbox, ich soll bitte den Antrag per Mail schicken. Also offenbar doch verschmissen. :rolleyes:
    Wegen Unklarheiten habe ich nur Minuten später versucht, ihn zurückzurufen - ihr ahnt es schon - er war nicht mehr im Haus. Hab dem Kollegen meine Handynummer hinterlassen, er wird mich am nächsten Tag zurückrufen. Nix ist passiert. Auf mein Mail krieg ich auch keine Antwort.
    Ich dreh langsam durch.
    Ich hab keine Ahnung, ob der Antrag jetzt so passt, jeder Gesprächspartner erzählt mir nur: er ist nicht da, schreiben Sie ein Mail an ihn. Auf das ich dann nie eine Antwort kriege.

    Habt Ihr irgendwelche Ideen, was man da machen kann? Bei einer normalen Firma würde ich das dem VKI oder der Arbeiterkammer melden.
    Danke und LG,
    Glueckskatze
     
  2. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    vielleicht beim nächsten anruf den vorgesetzten verlangen. Aber arbeiterkammer ist sicher keine schlechte idee, frag da mal nach.
     
  3. how.ever

    how.ever Gast-Teilnehmer/in

    ich würd eine mail mit höchster priorität und lesebestätigung schicken, wenn die lesebestätigung nicht zurückkommt, weiß man wenigstens, dass der das echt nicht liest. wenn sie kommt, weiß man wenigstens, dass ers tut. *g*
    ich hab bei mails mit lesebestätigung immer ein viel schlechteres gewissen, wenn ichs nicht gleich beantworte...

    wenn da nach 2 tagen nichts zurückkommt, noch eine erinnerungsmail schreiben mit dem inhalt, dass bei nichtbeantwortung oder nichtbearbeitung die nötigen schritte eingeleitet werden und der vorgesetzte kontaktiert wird.

    finds echt total unverschämt....
     
  4. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Das mit der Lesebestätigung bei Mails ist halt auch so eine Sache. Denn wenn man (sowie ich) die Mails erstmal nur im Vorschaufenster liest, dann wird keine Bestätigung versendet. Und wenn man die Mail dann öffnet, kann man das Versenden der Bestätigung immer noch verneinen.
     
  5. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Danke für eure Antworten.

    Das mit der Lesebestätigung und höchster Priorität versuche ich mal.
    Es ist ja schwierig, wenn mir am Telefon eine E-Mailadresse genannt wird - am Ende verstehe ich sie falsch, oder es gibt verschiedene Schreibweisen, ...

    Und die Leute vom Finanzamt haben ja Angst vor Mailkontakt oder Anrufern. Deswegen lassen sie sich auch nicht googlen.

    LG,
    Glueckskatze
     
  6. edelfee

    edelfee Gast

    ich würde mich gleich direkt ans finanzministerium wenden, an die organisationsabteilung dort, die für die finanzämter zuständig ist bzw einfach so ans bmf, wird schon an der richtigen stelle landen. den fall schildern und wer der zuständige sachbearbeiter ist.
     
  7. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Ich denke die haben 6 Mon Zeit einen Akt zu bearbeiten.
     
  8. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn der auf emails nicht antwortet, wär ich sofort auf eingeschriebene Briefe umgestiegen.

    lg
    bine
     
  9. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Gemäß § 311 Abs. 1 Bundesabgabenordnung sind die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Das heißt, die Abgabenbehörde erster Instand (Finanzamt) muss innerhalb von 6 Monaten ab Einlangen deines Anbringens bescheidmäßig entscheiden.

    Ist diese Frist abgelaufen, hast du die Möglichkeit, bei der zweiten Instanz (UFS - Unabhängiger Finanzsenat) einen sogenannten Devolutionsantrag zu stellen. Dieser hat folgende Punkte zu beinhalten:
    - Bezeichnung der säumigen Behörde (also dein Finanzamt)
    - Darstellung des Inhalts deines unerledigten Antrags
    - Angaben zur Beurteilung des Ablaufs der Frist (6 Monate), also wann du den Antrag im Finanzamt eingebracht hast.
    Das Finanzamt wird dann aufgefordert, sich zu erklären und zur rechtfertigen, warum dein Anbringen nicht bearbeitet wurde.

    Den Kontakt mit dem Finanzamt per Email solltest du SOFORT einstellen, da Emails als Form für die Einbringung von Anträgen nicht zulässig sind. Das heisst im Falle einer Beschwerde oder ähnlichem zählen deine Emails nichts! Ab jetzt nur mehr schriftlicher Kontakt bzw. persönliche Vorsprache.
    Am einfachsten wäre es, innerhalb der Öffnungszeiten des Infocenters deines Finanzamts dort vorzusprechen und deinen Sachbearbeiter zu verlangen. Ist dieser nicht zu sprechen, bestehe darauf, einen Kollegen mit deinem Anliegen zu betrauen oder SOFORT den Vorgesetzten zu sprechen. Mit einem kleinen Hinweis auf deinen Plan, einen Devolutionsantrag beim UFS einzubringen, wird man dir sicher gern helfen ;) Diese Art von Anträgen ist nämlich sehr sehr unangenehm nicht nur für den Sachbearbeiter, sondern auch für seine Vorgesetzten, nicht zuletzt für den Vorstand des Finanzamts.

    Trotz allem würde ich an deiner Stelle dabei sachlich und freundlich bleiben, denn auch Finanzbeamte sind nur Menschen und die meisten tun nur ihr Bestes. Schwarze Schafe gibt es überall, aber gegen die gibts es ja Handhaben (siehe Devolutionsantrag).

    Liebe Grüße
    Anyanca
     
  10. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    So, Anträge sind incl. Beilagen ausgedruckt und liegen bereit für morgen. Da geh ich ins Infocenter und hoffe, dass ich was erreiche. Sonst - Devolutionsantrag. :)

    LG,
    Glueckskatze
     
  11. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Also, unser Finanzamt ist anscheinend ein gigantischer Saustall. :eek:
    Den einen Antrag hatten sie im PC mit Eingangsdatum vor exakt einem halben Jahr gespeichert, den zweiten nicht. (ich hab gerade gelesen, mein Ausgangsposting war nicht präzise: es waren zwei Anträge, die ich gleichzeitig abgegeben habe)
    Auf meinen beiden heutigen Anträgen wurde vermerkt, dass sie bereits einmal eingereicht wurden und ich hoffe, dass jetzt was weitergeht.
    LG,
    Glueckskatze
     

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