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Rechtliche Frage Ebay

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von jenpip, 17 Oktober 2010.

  1. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Weiß nicht, ob ich hier richtig bin.
    Habe eine Frage.
    Ich habe auf Ebay ein Kleid verkauft, welches ursprünglich mit Bolero angeboten wurde.
    Während der Auktion wurde ich von jemanden angeschrieben, ob ich den Bolero auch seperat verkaufen würde. Das habe ich dann auch getan und die Beschreibung und den Preis in der Auktion entsprechend geändert. Nur einmal habe ich übersehen, dass noch etwas vom Bolero drinnen stand.
    Jetzt hat mich die Käuferin des Kleides angeschrieben, dass Sie entweder bis zum 26. Oktober 2010 den Bolero erhält, oder sie klagt mich auf EUR 1.600,-- Schadensersatz. Oder sie sendet mir das Kleid retour und ich soll ihr den Betrag, inkl. den für sie angefallenen Versandkosten inkl. Retourversandkosten rückerstatten. Erst dann sendet sie mir das Kleid retour.

    Ich finde das sehr weit her geholt. Es war von mir ja keine Absicht, es war ein Fehler. Habe ich einfach übersehen. Aber das was sie verlangt ist echt eine Frechheit.
    Kann sie das überhaupt wirklich durchsetzen? Soll ich es drauf ankommen lassen, dass sie mich klagt? Die Dame ist auch noch aus Deutschland.
    Auf was anderes möchte sie anscheinend garnicht eingehen. Also Preisnachlaß oder so.

    Was würdet ihr machen?
    Bitte helft mir!

    LG, Jenny
     
  2. Fragezeichen

    Fragezeichen Gast-Teilnehmer/in

    Du hattest es drin stehen, also darf die Käuferin auch davon ausgehen, dass sie für den Preis ein Kleid und einen Bolero kauft. Sie hätte wahrscheinlich sonst nie soviel Geld ausgegeben.

    By the way, ich finde ich es merkwürdig, dass du ihr deinen Fehler anlasten möchtest. Stell dir vor, du wärst an ihrer Stelle, dann wärst du auch sauer (wenn du ehrlich bist).
     
  3. Magnasaphena

    Magnasaphena Gast-Teilnehmer/in

    Sehr unfreundlich und typisch übertrieben diese Dame, meiner Meinung nach...

    Ich überlege auch schon "Deutschland" aus meinen ebay-Angeboten zu verbannen...

    Frag doch mal bei ebay nach.

    Um wieviel hat sie denn das Kleid ersteigert? Glaube nicht, daß sie wirklich zum Anwalt geht.

    Ich würds drauf ankommen lassen und einfach eine schlechte Bewertung in Kauf nehmen.
     
  4. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Das Kleid war neu mit Etiketten und hat normalerweise einen Neupreis von ca. EUR 1.300,--.
    Sie hat es auf Ebay für EUR 499,99 ersteigert. Das war auch der Startpreis und sie war die einzige Bieterin.
    Der Bolero hätte einen Neupreis von ca. EUR 200,--. Ich habe ihn für EUR 100,-- an jemand anderen verkauft. Diese EUR 100,-- wäre ich von mir aus auch bereit nachzulassen. Aber dass sie mir da kommt mit Schadensersatz von ca. EUR 1.600,-- finde ich echt unverschämt.

    Sicher wäre ich auch an Ihrer Stelle sauer. Aber mir da gleich mit Anwalt und Schadensersatzklage zu drohen finde ich heftig. Wie gesagt, es war ja keine Absicht und irgendwie will sie garkeine andere Lösung finden.

    Das war ihr Schreiben:

    Sehr geehrte Frau XY,

    sie haben mir ein Brautkleid nebst Bolero von Linea Raffaelli (Set 45) über die deutsche Verkaufsplattform Ebay verkauft. Damit haben Sie sich gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Übereignung und Eigentumsverschaffung an Kleid UND Bolero verpflichtet. Sie haben mir jedoch nur das Kleid geliefert. All dies ist unstreitig und dokumentiert. Deshalb setze ich Ihnen hiermit eine Frist zur Lieferung des Boleros bis zum 26. Oktober 2010.

    Falls Sie bei Abschluss des Kaufvertrages tatsächlich einem Irrtums nach § 119 Abs. 1 BGB unterlegen sind, indem Sie etwas angeboten haben, das Sie gar nicht anbieten wollten, so steht es Ihnen natürlich frei anzufechten. In diesem Fall ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln - was nichts mit dem von Ihnen ausgeschlossenen Rückgaberecht eines Fernabsatzgeschäftes zu tun hat. Die jeweils empfangenen Leistungen sind herauszugeben und ein möglicherweise entstandener Schaden ist zu ersetzen. In diesem Fall erwarte ich die Rücküberweisung der gezahlten 518,98 EUR nebst dem Porto, das für meine Rücksendung anfallen wird (18,90 EUR), bis zum 26. Oktober 2010. Nach Geldeingang werde ich dann selbstverständlich das Kleid zurückschicken.

    Sollten Sie bis bis zum 26. Oktober 2010 weder den Bolero geliefert haben, noch den Betrag in Höhe von 537,88 EUR auf mein Konto (Dr. XY, Ing-Diba, BIC: XY, IBAN: XY) überwiesen haben, so werde ich von meiner Möglichkeit Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen (vgl. § 437 BGB). Auch das hat nichts mit dem von Ihnen ausgeschlossenen Rückgaberecht eines Fernabsatzgeschäftes zu tun! Der Schadenersatz wird sich dann allerdings sogar auf die Höhe belaufen, wie der Erwerb eines ebensolchen Kleides nebst Bolero bei Linea Raffaelli kosten wird (ich schätze ca. 1600,- EUR). Neben diesen zivilrechtlichen Konsequenzen werde ich dann auch Ebay informieren und Anzeige erstatten.

    Es tut mir sehr leid, diesen harten Ton an den Tag legen zu müssen, aber mein letztes zurückhaltendes Mail hat ja leider nichts bewirkt. So hoffe ich nach wie vor auf eine gütliche Einigung.

    Beste Grüße,

    Dr. XY


    Ist schon heftig, oder?
    Beim ersten Schreiben habe ich geantwortet und ihr dabei erklärt, wie es dazu kommen konnte. Daraufhin hat sie mir gleich so geantwortet.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich bin nicht so wirklich mit Ebay bewandert, was mich aber stutzig macht ist die Tatsache dass sich dieser Dr. XY auf deutsches Recht (BGB) bezieht. Ich denke dass er sich allerdings auf österreichisches Recht berufen müsste oder sehe ich das falsch?

    Interessant und hilfreich wäre es auch den genauen Inhalt deines Verkaufsangebotes auf ebay zu sehen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

  7. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Macht das denn einen Unterschied?
     
  8. smalltalk

    smalltalk Gast-Teilnehmer/in

    Der Bolero war ganz zweifelsfrei vom Anbot umfasst.
     
  9. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Ja, das stimmt schon. Aber mich nun auf EUR 1.600,-- Schadensersatz klagen?
    Findet ihr das nicht ein bisserl übertrieben? Was soll das?
     
  10. smalltalk

    smalltalk Gast-Teilnehmer/in

    Was spricht gegen die Rückabwicklung?
     
  11. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Probieren kann man viel. :cool:
    Mit 1600 Euro kommt sie eh nicht durch.

    Sie kann ca. den Warenwert einklagen, bzw. das was das Besorgen eines Ersatzboleros sie kosten würd'.. das wär beim Bolero im optimistischen Fall 200 Euro. Da er schon getragen und gebraucht war, eher 2/3 davon oder die Hälfte....

    Weiteren Schaden kann sie hier nicht geltend machen...
     
  12. Antschi

    Antschi Gast

    In der Überschrift steht "Set" - da geh ich davon aus, daß es sich um mehr als 1 Teil handelt, und im Text steht der Bolero auch zweifelsfrei drin - also verständlich, daß die Käuferin davon ausgeht auch den Bolero zu bekommen.

    Ich würd ihr anbieten, das Kleid zurückzunehmen und ihr das Geld zu erstatten. Klage find ich lächerlich, aber rechtlich hab ich keine Ahnung ob sie damit durchkommen könnte.
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Was den Schadensersatz betrifft denke ich mal schon.

    Laut dem Angebot war der Bolero ja eindeutig dabei, daran besteht mE kein Zweifel.
    Schaut mir so aus dass du dich mit dem Käufer wohl einigen wirst müssen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  14. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Du meinst, dass ich das Kleid wieder zurücknehme?
    Das möchte ich eigentlich nicht. Außerdem habe ich ja eine Rücknahme ausgeschlossen.
    Ein Nachlaß wäre für mich noch in Ordnung.

    Weißt du, ich habe vor kurzem EUR 500,-- verloren. Das Geld ist weg, weil ich so blöd war und per Vorauskasse bezahlt habe. Der Typ war ein Betrüger und mein Geld sehe ich wohl nie wieder. Mir ist ein Fehler passiert und das war keine Absicht. Und wegen diesem Fehler wird mir jetzt gleich mit Anwalt und sonst was gedroht. Also ob ich das absichtlich gemacht hätte. Sonst werden laufend irgendwelche krummen Dinger gedreht und die kommen unbeschuldet weg. Ich bin ja eigentlich eine ehrlicher Verkäuferin und jetzt kann ich mich vielleicht noch mit Anwalt und Co rumschlagen.
     
  15. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Bei Linea Raffaelli heißt das immer "Set". Keine Ahnung warum, ist aber so. Das war lediglich die Modellbezeichnung.
     
  16. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in


    Ja, deshalb verstehe ich nicht warum sie da gleich von EUR 1.600,-- redet.
    Das Kleid hat sie ja, es fehlt halt der Bolero. Wie gesagt, ich würde ihr auch EUR 100,-- nachlassen. Aber das ist für sie kein Thema, anscheinend.
     
  17. smalltalk

    smalltalk Gast-Teilnehmer/in

    Du bestrafst also die neue Käuferin für den Verhalten des Betrügers?

    Der Fehler liegt klar bei Dir. Der Sachverhalt lässt keine andere Interpretation zu. Dass der Klagsbetrag nur maximal EUR 200,-- betragen kann, bezweifle ich, denn der Bolero muss ja zu dem Kleid passen. Sollte dieser also nicht (mehr) erhältlich sein, kann sich ein durchaus höherer Anspruch ergeben.
     
  18. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    wegen Schadenersatz , Nachbesserung , Rücktritt:
    http://www.fifoost.org/produkte/export_buch-html/node194.php


    Es gilt natürlich auch das österreichische Recht (Konsumentenschutzgesetz! und ABGB) ... das deutsche Recht gilt eigentlich nicht, zumindest nicht , wenn du das Angebot bei ebay.at eingestellt hast.
    Und ja es gibt kleinere Unterschiede (zB Dauer d. Rücktrittsfrist fällt mir auf die Schnelle ein)
     
  19. jenpip

    jenpip Gast-Teilnehmer/in

    Die Farbe ist nach wie vor im Sortiment, also einen passenden Bolero zu bekommen ist nicht das Thema.

    Ich bestrafe die Käuferin nicht deswegen. Ich wollte damit einfach nur sagen, dass andere einfach so wegkommen, ohne irgendwelchen Konsequenzen und mir wird da gleich mit Schadensersatzklage gedroht, wegen eines Fehlers. Das ärgert mich halt schon, weil ich ja keine Betrügerin bin.
     
  20. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Ganz ehrlich man kann davon ausgehen, dass der Bolero umfaßt ist: "Set 45" in der Artikelbezeichnung, "Bolero inklusive" im Text und auch auf einem der drei Fotos ist der Bolero zu sehen.

    Ich wär auch für eine Rückabwicklung, Du Kleid zurück, die Käuferin Geld zurück, dann stirbst Du halt um die Versandkosten, kannst aber das Kleid wieder neu einstellen.

    Mit den 1.600 € Schadenersatz wird sie mE nicht durchkommen, da ihr der Schaden durch den Nichterhalt des Boleros entstanden ist und der kostet bei Neukauf ja 200€ (laut Deiner Info).

    Wegen der anwendbaren Rechtsvorschriften (Ö oder D) müßt ich ich mich erst schlau machen, bist Du Gewerbetreibende?

    Btw: hast Du eine Rechtsschutzversicherung? :)
     

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